Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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Samples: Reisevertrag, Reisevertrag
Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden anderen, nicht von reisewelt zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. reisewelt wird sich der Reiseveranstalter jedoch bei den Leistungsträgern um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfälltEine Erstattung der ersparten Aufwendungen entfällt in Fällen, wenn bei denen es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt handelte oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern Leistungs- trägern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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Samples: Reisevertrag
Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Ein Anspruch des Reisenden auf Erstattung besteht nicht. Die Verpflichtung des Reiseveranstalters entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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Samples: Reisevertrag
Nicht in Anspruch genommene Leistung. 6.1. Nimmt der Reisende Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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Samples: Reisevertrag