Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wur- den, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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Samples: Reisevertrag
Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wur- denwurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. Verspätung oder Ausfall von selbst gebuchten Flügen, wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wur- denwurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen Auf- wendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehenhandelt.
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Samples: Reisevertrag
Nicht in Anspruch genommene Leistung. a) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wur- denwurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), Rückreise) hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter Reiseservice Läufer wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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Samples: Reisevertrag