Nicht notierte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Musterklauseln

Nicht notierte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente. Höchstens 10 % des Fondsvermögens dürfen in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente angelegt werden, die nicht an einer der im Anhang der Fondsbestimmungen aufgeführten Börsen amtlich zugelassen oder an einem der im Anhang der Fondsbestimmungen angeführten geregelten Märkte gehandelt werden und bei Neuemissionen von Wertpapieren, wenn keine diesbezügliche Zulassung vor Ablauf eines Jahres ab Emission erlangt wird.
Nicht notierte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente. Maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden. 4.

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  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.