Nichtanwendung von Sicherheitsvorschriften zur Feuer- versicherung Musterklauseln

Nichtanwendung von Sicherheitsvorschriften zur Feuer- versicherung. Auf Gebäude, die nur Wohn-, Büro- oder Sozialzwecken dienen, sind die Bestimmungen zur Revision von elektri- schen Anlagen und die vereinbarten sonstigen Feuer- Sicherheitsvorschriften nicht anzuwenden. Dies gilt entspre- chend für einzelne Räume, die nur Wohn-, Büro- oder Sozi- alzwecken dienen und von den übrigen Teilen des Gebäu- des feuerbeständig getrennt sind. Dies gilt nicht, wenn sich in den Gebäuden oder Räumen elektronische Datenverar- beitungsanlagen befinden.
Nichtanwendung von Sicherheitsvorschriften zur Feuer- versicherung. Auf Gebäude, die nur Wohn-, Büro- oder Sozialzwecken die- nen, sind die Bestimmungen zur Revision von elektrischen Anlagen und die vereinbarten sonstigen Feuer-Sicherheits- vorschriften nicht anzuwenden. Dies gilt entsprechend für ein- zelne Räume, die nur Wohn-, Büro- oder Sozialzwecken die- nen und von den übrigen Teilen des Gebäudes feuerbestän- dig getrennt sind. Dies gilt nicht, wenn sich in den Gebäuden oder Räumen elektronische Datenverarbeitungsanlagen be- finden. Vorübergehende Abweichungen von Sicherheits- und Be- triebsvorschriften bei Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten auf dem Versicherungsort gelten, soweit sie durch zwingende technische Gründe veranlasst sind und bei ihrer Durchfüh- rung die gebotene erhöhte Sorgfalt beobachtet wird, nicht als Vertragsverletzung im Sinne der Ziffer 13 der Helvetia Busi- ness Allgemeine Versicherungsbedingungen, und wenn der- artige Abweichungen gleichzeitig eine Gefahrerhöhung dar- stellen, auch nicht als Verstoß gegen Ziffer 12 der Helvetia Business Allgemeine Versicherungsbedingungen. Abwei- chungen, die die Dauer von mehr als 6 Monaten überschrei- ten, gelten nicht mehr als vorübergehend. Abweichungen von Sicherheitsvorschriften, denen das Ge- werbeaufsichtsamt oder die Berufsgenossenschaft in Text- form (z.B. E-Mail, Fax oder Brief) zugestimmt hat, beeinträch- tigen die Entschädigungspflicht nicht.

Related to Nichtanwendung von Sicherheitsvorschriften zur Feuer- versicherung

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.