Common use of Nichtbeachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen usw. Clause in Contracts

Nichtbeachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen usw.. Eigene Schäden, die der Geschäftspartner durch die Nichtbeachtung der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen oder der besonderen Bedingungen für bestimmte Geschäftsarten sowie die unvollständige, unleserliche, irrtümliche oder sonst wie nicht ordnungsgemäße Ausfül- lung der in den nachfolgenden Abschnitten genannten Vordrucke verschuldet hat, hat der Geschäftspartner zu tragen und Schäden der Bank oder Dritter, die sich daraus ergeben, zu ersetzen. Das gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Abhandenkommen und die daraus folgende oder sonst wie missbräuchliche Verwendung, Fälschung oder Verfälschung von Scheckvordrucken verursacht wurden, soweit diese Schäden auf die schuldhafte Verlet- zung der Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung der genannten Vordrucke zurückzuführen sind. Im Falle eines Verschuldens der Bank haftet sie entsprechend Nr. 13 bis 15.

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Nichtbeachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen usw.. Eigene Schäden, die der Geschäftspartner durch die Nichtbeachtung der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen oder der besonderen Bedingungen für bestimmte Geschäftsarten sowie die unvollständige, unleserliche, irrtümliche oder sonst wie nicht ordnungsgemäße Ausfül- lung der in den nachfolgenden Abschnitten genannten Vordrucke verschuldet hat, hat der Geschäftspartner zu tragen und Schäden der Bank oder Dritter, die sich daraus ergeben, zu ersetzen. Das gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Abhandenkommen und die daraus dar- aus folgende oder sonst wie missbräuchliche Verwendung, Fälschung oder Verfälschung von Scheckvordrucken verursacht wurden, soweit diese Schäden auf die schuldhafte Verlet- zung der Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung der genannten Vordrucke zurückzuführen sind. Im Falle eines Verschuldens der Bank haftet sie entsprechend Nr. 13 bis 15.

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Nichtbeachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen usw.. Eigene Schäden, die der Geschäftspartner durch die Nichtbeachtung der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen Geschäftsbedingungen oder der besonderen Bedingungen für bestimmte Geschäftsarten sowie die unvollständige, unleserliche, irrtümliche oder sonst wie nicht ordnungsgemäße Ausfül- lung Ausfüllung der in den nachfolgenden Abschnitten genannten Vordrucke verschuldet hat, hat der Geschäftspartner zu tragen und Schäden der Bank oder Dritter, die sich daraus ergeben, zu ersetzen. Das gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Abhandenkommen und die daraus folgende oder sonst wie missbräuchliche Verwendung, Fälschung oder Verfälschung von Scheckvordrucken verursacht wurden, soweit diese Schäden auf die schuldhafte Verlet- zung der Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung der genannten Vordrucke zurückzuführen sind. Im Falle eines Verschuldens der Bank haftet sie entsprechend Nr. 13 bis 15.

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