Nichtbestehen des Widerrufsrechts Musterklauseln

Nichtbestehen des Widerrufsrechts. Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung
Nichtbestehen des Widerrufsrechts. Der Verkaufsvertrag zwischen XXXXXX XXXXXXX und Ihnen wird im Hermès Geschäft und nicht online abgeschlossen. Ihr Einkauf unterliegt den allgemeinen Verkaufsbedingungen für das Geschäft, in dem der Verkauf getätigt wurde. Sie haben daher keinen Anspruch auf das vom Verbraucherschutzgesetz für Fernabsätze geltende Widerrufsrecht.
Nichtbestehen des Widerrufsrechts. Soweit der Kunde und der Anbieter im Einzelfall nichts Abweichendes verein- bart haben, besteht das Widerrufsrecht insbesondere nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zuge- schnitten sind,
Nichtbestehen des Widerrufsrechts. Wir informieren hiermit unsere Kunden, dass gemäß Artikel L.221-28 des französischen Verbrauchergesetzbuchs der Verkauf von Dienstleistungen im Bereich der Unterbringung, die an einem bestimmten Datum oder mit festgelegter Regelmäßigkeit erbracht werden, nicht den Bestimmungen der 14-tägigen Widerrufsfrist unterliegt.
Nichtbestehen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht besteht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Hinweis: Die Waren sind innerhalb des Online-Shops sowie in der Auftragsbestätigung entweder als „Paketware“ oder als „Speditionsware“ gekennzeichnet. Bei Waren, die auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können (Paketware), bieten wir an, einen Retourenschein zuzusenden, der ausgedruckt und für die Rücksendung verwendet werden kann. Das Widerrufsrecht und seine Folgen bestehen selbstverständlich unabhängig von der Nutzung des Retourenscheins; die Möglichkeit dient lediglich einer erleichterten Abwicklung der Retoure. Zusätzlich zum Muster-Widerrufsformular stellen wir auf unserer Website unter dem nachstehenden URL: auch ein Widerrufsformular im sog. Portable Document Format (PDF) zum Download zur Verfügung, das elektronisch ausgefüllt und ausgedruckt werden kann. Dieses PDF- Formular können Sie ebenfalls verwenden, um Ihr Widerrufsrecht auszuüben. Das Widerrufsrecht und seine Folgen bestehen aber unabhängig von der Nutzung dieses PDF-Formulars; es dient nur einer erleichterten Abwicklung der Retoure.
Nichtbestehen des Widerrufsrechts. Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB u. a. nicht bei Verträgen zur Lieferung • von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, • versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, • von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Nichtbestehen des Widerrufsrechts. Gemäß Artikel L.221-28 des französischen Verbrauchergesetzbuchs informiert Xxxxxx! Village seine Kunden, dass der Verkauf von Dienstleistungen im Bereich Unterbringung, die an einem bestimmten Datum oder mit festgelegter Regelmäßigkeit erbracht werden, nicht den Bestimmungen der 14-tägigen Widerrufsfrist unterliegt.
Nichtbestehen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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