Lieferung von Waren Musterklauseln

Lieferung von Waren. 1. Teillieferungen sind zulässig. 2. Die von uns genannten Termine und Fristen gelten nur annähernd, es sei denn, wir bestätigen einen Auftrag ausdrücklich als Fixgeschäft. 3. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, liefern wir die Ware bis zu der ersten Tür im Erdgeschoss des vereinbarten Lieferortes. Uns trifft unbeschadet abweichender Vereinbarung keine Verpflichtung zum Transport der Ware in Obergeschosse oder abgelegene Gebäudeteile sowie zu deren Aufbau und Einrichtung. 4. Bei der Lieferung von Software, die wir nicht selbst im Auftrag des Kunden geschrieben haben, ist unsere Leistungspflicht auf die Vermittlung einer Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten mit dem Hersteller der Software beschränkt. Den Umfang der Nutzungsrechte bestimmt der Hersteller in seinen Lizenzbestimmungen, es sei denn, etwas anderes ist in Textform vereinbart worden. Betrifft unsere Vereinbarung die Erstellung und Lieferung von Individualsoftware, gelten unsere Besonderen Vertragsbedingungen für die Programmierung von Software im unternehmerischen Rechtsverkehr. 5. Wir sind wir nicht verpflichtet, dem Kunden ein Vervielfältigungsstück (Datenträger) zu beschaffen, es sei denn dies wurde in Textform vereinbart. Ausreichend ist ansonsten, wenn wir dem Kunden das Recht verschaffen, die Software auf seinem System einzusetzen, und ihn in die Lage versetzen, eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form auf seinem System zu installieren. Hierzu ist insbesondere die Möglichkeit zum Download aus dem Internet ausreichend. 6. Die Einrichtung und Konfiguration auf dem System des Kunden schulden wir nur, wenn dies in Textform vereinbart wurde. Einzelheiten regeln die Besonderen Vertragsbedingungen „Erbringung von Dienstleistungen“. 7. Ist dies nicht ausdrücklich vereinbart worden, schulden wir insbesondere nicht die Übergabe von Benutzerdokumentationen, Bedienungsanleitungen, Lizenzurkunden oder sonstiger Dokumente. 8. Bei Überschreiten des angegebenen unverbindlichen Liefertermins kann der Käufer nur zurücktreten, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist in Schriftform gesetzt hat und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für ein Rücktrittsrecht vorliegen. Soweit von uns Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse.
Lieferung von Waren. Wenn Sie mit uns als Verbraucher (gem. § 13 BGB) einen Vertrag über die Lieferung von Waren abgeschlossen haben, steht Ihnen bei Vorlie- gen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht gemäß nach- folgender Widerrufsbelehrung zu:
Lieferung von Waren. 1. Teillieferungen sind zulässig. 2. Die von diprotec GmbH genannten Termine und Fristen gelten nur annähernd, es sei denn, wir bestätigen einen Auftrag ausdrücklich als Fixgeschäft. 3. Wenn nichts Anderes vereinbart wurde, liefert diprotec GmbH die Ware bis zu der ersten Tür im Erdgeschoss des vereinbarten Lieferortes. diprotec GmbH trifft unbeschadet abweichender Vereinbarung keine Verpflichtung zum Transport der Ware in Obergeschosse oder abgelegene Gebäudeteile sowie zu deren Aufbau und Einrichtung. 4. Bei der Lieferung von Software, die von diprotec GmbH nicht selbst im Auftrag des Kunden geschrieben wurde, ist die Leistungspflicht auf die Vermittlung einer Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten mit dem Hersteller der Software beschränkt. Den Umfang der Nutzungsrechte bestimmt der Hersteller in seinen Lizenzbestimmungen, es sei denn, etwas Anderes ist in Textform vereinbart worden. 5. diprotec GmbH ist nicht verpflichtet, dem Kunden ein Vervielfältigungsstück (Datenträger) zu beschaffen, es sei denn, dies wurde in Textform vereinbart. Ausreichend ist es ansonsten, wenn diprotec GmbH dem Kunden das Recht verschafft, die Software auf seinem System einzusetzen, und ihn in die Lage versetzt, eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form auf seinem System zu installieren. Hierzu ist insbesondere die Möglichkeit zum Download aus dem Internet ausreichend. 6. Die Einrichtung und Konfiguration auf dem System des Kunden schuldet diprotec GmbH nur, wenn dies in Textform vereinbart wurde. Einzelheiten regeln die besonderen Vertragsbedingungen „Erbringung von Dienstleistungen“. 7. Ist dies nicht ausdrücklich vereinbart worden, schulden wir insbesondere nicht die Übergabe von Benutzerdokumentationen, Bedienungsanleitungen, Lizenzurkunden oder sonstiger Dokumente. 8. Bei Überschreiten des angegebenen, unverbindlichen Liefertermins kann der Käufer nur zurücktreten, wenn er diprotec GmbH zuvor eine angemessene Nachfrist in Schriftform gesetzt hat und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für ein Rücktrittsrecht vorliegen. Soweit von diprotec GmbH Teillieferungen erbracht worden sind, ist das Rücktrittsrecht des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für ihn kein Interesse.
Lieferung von Waren. 7.1 Bei einem Vertrag über die Lieferung von Waren erfolgt die Lieferung, wenn die Waren einschließlich aller erforderlichen Dokumente und mit der korrekten Verpackung zu den im Auftrag genannten Bedingungen gemäß Incoterms 2020 angeliefert werden. Wenn in der Bestellung nicht angegeben, sind die Incoterms DDP, das Werk des Käufers. 7.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, akzeptiert der Besteller keine vorzeitigen Lieferungen oder Teillieferungen.
Lieferung von Waren. Wenn Sie mit uns als Verbraucher (gem. § 13 BGB) einen Vertrag über die Lieferung von Waren abgeschlossen haben, steht Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Grün- den diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (werknetz internet GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxx, Telefon: 0000 00 00 00 00, Fax: 0000 00 00 00 00, E-Mail: support@ xxxxxxxxxxxxxx.xx) mittels einer eindeutigen textförmlichen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ih- ren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster- Widerrufsformular verwenden, das Sie auf unserer Homepage finden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Lieferung von Waren. 5.1 Wenn der Lieferant Waren liefert, muss er auch sicherstellen, dass: (a) die Waren pünktlich (während der normalen Geschäftszeiten des Kunden) und vollständig geliefert werden, in Übereinstimmung mit allen detaillierten Bestimmungen im Vertrag, und, sofern im Vertrag nicht anders festgelegt, ist die Lieferzeit von wesentlicher Bedeutung; (b) die Waren ordnungsgemäß verpackt und so gesichert sind, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen; (c) jeder Warenlieferung ordnungsgemäße Transportdokumente gemäß geltendem Recht und ein Lieferschein beigefügt ist, der das Datum der Bestellung, die Bestellnummer (falls zutreffend), die Art und Menge der Waren (einschließlich der Codenummer der Waren, falls zutreffend), besondere Lagerungsanweisungen (falls zutreffend) und, falls die Waren in Teilmengen geliefert werden, den noch ausstehenden Restbetrag der noch zu liefernden Waren enthält; (d) wenn der Lieferant verlangt, dass der Kunde Verpackungsmaterial für die Waren an den Lieferanten zurückschickt, ist dies auf dem Lieferschein deutlich zu vermerken. Die Rücksendung des Verpackungsmaterials an den Lieferanten erfolgt ausschließlich auf Kosten des Lieferanten; und (e) falls der Kunde beschließt, die Waren wegen Nichterfüllung des Vertrages zurückzusenden, gehen die Logistikkosten für die Rücksendung zu Lasten des Lieferanten, wobei dem Kunden der Preis sowie die Lieferkosten für die ursprüngliche Lieferung vollständig erstattet werden (es sei denn, es wird eine Ersatzlieferung vereinbart). 5.2 Die Lieferung der Waren ist mit dem Abschluss des Entladens der Waren am Lieferort abgeschlossen. 5.3 Wenn der Lieferant: (a) weniger als 98 % der bestellten Warenmenge liefert, kann der Kunde (unbeschadet seiner sonstigen Rechte und Rechtsmittel) die Waren ablehnen, und wenn die Erklärung über die Ablehnung vom Kunden abgegeben wird, ist der Lieferant verpflichtet, dem Kunden unverzüglich alle für die Waren geleisteten Zahlungen zu erstatten und hat keine diesbezüglichen Ansprüche; oder (b) mehr als die bestellte Menge an Waren liefert, kann der Kunde nach eigenem Ermessen die überschüssigen Waren zurückweisen, und alle zurückgewiesenen Waren können auf Risiko und Kosten des Lieferanten zurückgesandt werden. Wenn der Lieferant mehr oder weniger als die bestellte Warenmenge liefert und der Kunde die Lieferung annimmt, wird die Rechnung für die Waren anteilig angepasst; oder (c) Waren liefert, die nicht den Spezifikationen und/oder dem Vertrag entsprechen, k...
Lieferung von Waren. 5.1 Die Lieferung erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – DDP zum Lieferort am Liefertermin. 5.2 Gelieferte Waren sind so zu versenden/transportieren, zu verpacken und zu sichern, dass sie den Lieferort in vertragsgemäßem Zustand erreichen. 5.3 Der Liefertermin ist – soweit nicht anders vereinbart - wesentlich zur Erfüllung des Vertragszwecks. Erfolgt die Lieferung nicht zum Liefertermin, ist der Käufer unbeschadet anderer Rechte entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt: (i) die Abnahme der Waren zu verweigern; (ii) vom Vertrag zurückzutreten; und (iii) von dem Verkäufer Ersatz der im Zusammenhang mit dieser Verzögerung entstandenen Schäden und Aufwendungen zu verlangen. Letzteres gilt insbesondere für erhöhte Aufwendungen des Käufers durch den Kauf von Ersatzprodukten und für Schäden des Käufers aufgrund verzögerter Lieferung aus Verträgen mit dessen Kunden.
Lieferung von Waren. Sofern der Kunde einen Vertrag über den Bezug von Waren fernmündlich (telefonisch), per Brief oder elektronisch abgeschlossen hat, steht ein Widerrufs- recht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu:
Lieferung von Waren. (a) Ist der Verkäufer nach dem Vertrag verpflichtet, die Waren an den vom Käufer in der Bestellung angegebenen Ort zu liefern, so hat der Käufer die Waren bei Lieferung abzunehmen. Die Kosten für die erneute Lieferung aufgrund der Nichtabnahme der Waren durch den Käufer bei der ersten Lieferung gehen zu Lasten des Käufers, und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die bestellten Waren an den Käufer zu liefern, bis diese Kosten bezahlt sind. Zahlt der Käufer diese Mehrkosten nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. (b) Wird die Art der Lieferung auf Grund eines individuellen Wunsches des Käufers vereinbart, so trägt der Käufer das Risiko und die zusätzlichen Kosten, die mit dieser Art der Lieferung verbunden sind. (c) Bei Erhalt der Waren vom Spediteur hat der Käufer die Unversehrtheit der Verpackung zu überprüfen und dem Spediteur etwaige Mängel oder Beschädigungen der Verpackung unverzüglich mitzuteilen. Im Falle einer Beschädigung der Verpackung, die auf eine Manipulation hindeutet, kann der Käufer die Annahme der Waren durch den Spediteur verweigern. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die während des Transports entstehen.
Lieferung von Waren. 3.1. Das Lieferdatum wird im guten Glauben geschätzt. Während zumutbare Anstrengungen unternommen werden, um das geschätzte Lieferdatum einzuhalten, haftet LKAB Minerals nicht für Verluste, die dadurch entstehen, dass Warenlieferungen verzögert oder nicht zum Lieferdatum geliefert werden. 3.2. Falls LKAB Minerals die Waren am Lieferdatum nicht an den Käufer liefern kann, weil der Käufer unfähig, nicht verfügbar oder nicht willens ist, die Lieferung abzunehmen, behält sich LKAB Minerals das Recht vor, Waren nach Xxxx von LKAB Minerals zu versenden oder auf Kosten und Risiko des Käufers einzulagern. Diese Kosten sind umgehend fällig und auf Anforderung zahlbar, wobei durch eine solche Haftung die Verpflichtung des Käufers, die Waren zu kaufen, und das Recht von LKAB Minerals, Schadensersatz für den Verstoß gegen eine solche Verpflichtung zu verlangen, nicht beeinträchtigt wird.