Nichteinhaltung der Service Level Musterklauseln

Nichteinhaltung der Service Level. Sollten die garantierten Service Level nicht eingehalten werden, gewährt die united hoster GmbH ihren Kun- den eine Gutschrift auf ihr Kundenkonto, sofern ihr Kunde diese innerhalb von einem Monat nach Ende des Kalendermonats, für den er die Gutschrift beantragt, bei der united hoster GmbH in schriftlicher Form per Brief oder Fax anzeigt. Beantragt werden kann diese Gutschrift generell erst nach Ablauf des von der Nichteinhaltung betroffenen Monats. Maßgeblich für den Nachweis des rechtzeitigen Eingangs ist das Datum des Poststempels bzw. des Faxeingangs. Die folgende Matrix stellt die Höhe einer Gutschrift bei der Nichteinhaltung der verschiedenen Verfügbarkeiten dar. Garantierter Wert im Monatsmittel 99,99% 99,95% 99,9% Gutschrift bezogen auf eine Monats- miete Verfügbarkeit < 99,99% < 99,95% < 99,9% 5% < 99,97% < 99,91% < 99,8% 10% < 99,94% < 99,81% < 99,6% 25% < 99,89% < 99,63% < 99,3% 50% < 99,78% < 99,26% < 98,5% 75% < 99,56% < 98,52% < 97,0% 100% Bezüglich der Nichteinhaltung der Service Level, welche sich auf Reaktions- und Wiederherstellungszeiten be- ziehen, gelten die folgenden Regelungen: Pro Stunde der Nichteinhaltung der angegebenen Garantien gewährt die united hoster GmbH eine Gutschrift in Höhe einer halben Tagesmiete (1/60 der Monatsmiete) des betroffenen Service. Die maximale Höhe der Gutschrift beträgt grundsätzlich 100% der Monatsmiete des betroffenen Service pro Monat.
Nichteinhaltung der Service Level. Sollten die garantierten Service Level nicht eingehalten werden, gewährt die MUTAVI-Rechenzentrum GmbH dem Kunden eine Gutschrift auf seinem Kundenkonto, sofern der Kunde diese innerhalb von einem Monat nach Ende des Kalendermonats, für den er die Gutschrift beantragt, bei der MUTAVI- Rechenzentrum GmbH in schriftlicher Form per Brief oder Fax anzeigt. Beantragt werden kann diese Gutschrift generell erst nach Ablauf des von der Nichteinhaltung betroffenen Monats. Maßgeblich für den rechtzeitigen Eingang ist das Datum des Poststempels bzw. des Faxeingangs. Diese Tabelle stellt dar, wie hoch die Gutschrift bei der Nichteinhaltung der verschiedenen Verfügbarkeiten ist. Garantierter Wert im Monatsmittel 99% Gutschrift bezogen auf eine Monatsmiete Verfügbarkeit < 98,9% 5% Bezüglich der Nichteinhaltung der Service Level, welche sich auf Reaktions- und Wiederherstellungszeiten beziehen, gilt wie folgt: Pro Stunde der Nichteinhaltung der angegebenen Garantien gewährt die MUTAVI-Rechenzentrum GmbH eine Gutschrift in Höhe einer halben Tagesmiete (1/60 der Monatsmiete) der betroffenen Services. Die maximale Höhe der Gutschrift beträgt grundsätzlich pro Monat 100% der Monatsmiete der betroffenen Services. Weitergehende Ansprüche gegenüber der MUTAVI-Rechenzentrum GmbH, insbesondere solche auf Ersatz von indirekten und Folgeschäden wie z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Daten und Informationen etc. sind ausgeschlossen. Die Haftung ist begrenzt auf den Monatsbetrag des gebuchten Dienstes
Nichteinhaltung der Service Level. Sollten die garantierten Service Level nicht eingehalten werden, gewährt die united hoster GmbH dem Kunden eine Gutschrift auf seinem Kundenkonto, sofern der Kunde diese innerhalb von einem Monat nach Ende des Kalendermonats, für den er die Gutschrift beantragt, bei der united hoster GmbH in schriftlicher Form per Brief oder Fax anzeigt. Beantragt werden kann diese Gutschrift generell erst nach Ablauf des von der Nichteinhaltung betroffenen Monats. Maßgeblich für den rechtzeitigen Ein- gang ist das Datum des Poststempels bzw. des Faxeingangs. Diese Matrix stellt dar, wie hoch die Gutschrift bei der Nichteinhaltung der verschiedenen Verfügbar- keiten ist. Garantierter Wert im Monatsmittel 99,99% 99,95% 99,9% Gutschrift bezo- gen auf eine Mo- natsmiete Verfügbarkeit < 99,99% < 99,95% < 99,9% 5% Bezüglich der Nichteinhaltung der Service Level, welche sich auf Reaktions- und Wiederherstellungs- zeiten beziehen, gilt wie folgt: Pro Stunde der Nichteinhaltung der angegebenen Garantien gewährt die united hoster GmbH eine Gutschrift in Höhe einer halben Tagesmiete (1/60 der Monatsmiete) des betroffenen Services. Die maximale Höhe der Gutschrift beträgt grundsätzlich pro Monat 100% der Monatsmiete des be- troffenen Services.
Nichteinhaltung der Service Level. Sollte die zugesicherte Verfügbarkeit nicht eingehalten werden, gewährt die C&P dem Kunden/Partner eine Gutschrift, sofern der Kunde/Partner dieses innerhalb von einem Monat nach Ende des Kalenderjahres, für den er die Gutschrift beantragt, bei der C&P in schriftlicher Form per Brief oder Fax anzeigt. Berechnungsgrundlage für die Gutschrift sind die in dem entsprechenden Jahr gezahlten Monatsbeiträge für die Rechenzentrumsleistungen. Beantragt werden kann diese Gutschrift grundsätzlich erst nach Ablauf des von der Nichteinhaltung betroffenen Jahres. Diese Matrix stellt dar, wie hoch die Gutschrift bei der Nichteinhaltung der Verfügbarkeiten ist: Verfügbarkeit Anteilige Rückerstattung 100 – 99 % 0% < 99 – 98 % 10% < 98 – 97 % 20% < 97 – 96 % 30% < 96 % 100% Weitergehende Ansprüche gegen die C&P, insbesondere solche auf Ersatz von indirekten und Folgeschäden wie z.B. Betriebsunterbrechungen, entgangener Umsatz oder Gewinn, Verlust von Daten und Informationen usw., sind nur im Rahmen der Haftung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der C&P möglich.
Nichteinhaltung der Service Level. (a) Service Level Credit. Sofern und soweit SAP den in Abschnitt 2 festgelegten Service-Level für die Systemverfügbarkeit nicht erreicht, hat der Auftraggeber gemäß obigem Abschnitt 2 Anspruch auf ein Service Level Credit, die sich aus der Summe der Service Level Credits für Nicht-Produktivsysteme (NICHT-PRD), für das Produktivsystem (PRD) und die Serverbereitstellung zusammensetzt und sich infolge der Nichteinhaltung des entsprechenden Service-Levels für die Systemverfügbarkeit seitens SAP ergibt. Die Service Level Credits dürfen unter keinen Umständen höher sein als: (i) monatlich zusammen 20 % der systemübergreifenden Monatlichen Servicevergütung bei 99,9 % Systemverfügbarkeit und insgesamt SA-SLA-übergreifend 100 % der Monatlichen Servicevergütung den jeweiligen Monat; und (ii) pro Vertragsjahr insgesamt ein Drittel der jährlichen für das Vertragsjahr für den HEC Service oder den STE Service erhobenen Subskriptionsvergütung (oder ein Drittel der erhobenen HEC-Servicevergütung insgesamt, falls die Laufzeit gemäß der entsprechenden Order Form weniger als ein (1) Jahr beträgt).
Nichteinhaltung der Service Level. Sollten die garantierten Service Level nicht eingehalten werden, gewährt die viridicon datacenter GmbH dem Kunden eine Gutschrift auf seinem Kundenkonto, sofern der Kunde diese innerhalb von einem Monat nach Ende des Kalendermonats, für den er die Gutschrift beantragt, bei der viridicon datacenter GmbH in Textform anzeigt. Beantragt werden kann diese Gutschrift generell erst nach Ab- lauf des von der Nichteinhaltung betroffenen Monats. Maßgeblich für den rechtzeitigen Eingang ist das Datum des Poststempels bzw. des Faxeingangs. Bezüglich der Nichteinhaltung der Service Level, welche sich auf Reaktions- und Wiederherstellungszeiten beziehen, gilt Folgendes: Pro Stunde der Nichteinhaltung der angegebenen Garantien gewährt die viridicon datacenter GmbH eine Gutschrift in Höhe einer halben Tagesmiete (1/60 der Monatsmiete) der betroffenen Services. Die maximale Höhe der Gutschrift beträgt grundsätzlich pro Monat 100% der Monatsmiete der betroffe- nen Services. Weitergehende Ansprüche gegenüber der viridicon datacenter GmbH, insbesondere solche auf Ersatz von indirekten und Folgeschäden wie z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Daten und Informationen etc. sind ausgeschlossen. Die Haftung ist begrenzt auf den Monatsbetrag des gebuchten Dienstes.
Nichteinhaltung der Service Level. Sollten die garantierten Service Level nicht eingehalten werden, gewährt die RED Medical Systems GmbH dem Kunden eine Gutschrift auf seinem Kundenkonto gemäß Anlage 1, sofern der Kunde diese innerhalb von einem Monat nach Ende des Kalendermonats, für den er die Gutschrift beantragt, bei der RED Medical Systems GmbH in schriftlicher Form per Brief oder Fax anzeigt. Beantragt werden kann diese Gutschrift generell erst nach Ablauf des von der Nichteinhaltung betroffenen Monats. Maßgeblich für den rechtzeitigen Eingang ist das Datum des Poststempels bzw. des Faxeingangs. Bezüglich der Nichteinhaltung der Service Level, welche sich auf Reaktions- und Wiederherstellungszeiten beziehen, gilt wie folgt: Pro Stunde der Nichteinhaltung der angegebenen Garantien gewährt die RED Medical Systems GmbH eine Gutschrift in Höhe einer halben Tagesmiete (1/60 der Monatsmiete) des betroffenen Services. Die maximale Höhe der Gutschrift beträgt grundsätzlich pro Monat 100 % der Monatsmiete des betroffenen Services.
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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und