Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. SCANACS trägt dafür Sorge, dass innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen Zeit ab Zugang der Meldung des Kunden (per Telefax, Telefon oder E-Mail) über das Vorliegen einer technischen Störung bzw. ab maschineller Fehlermeldung durch den Server oder durch das bei SCANACS installierte System selbst die Störungsbeseitigung eingeleitet und der Kunde hierüber informiert wird (Reaktionszeit). SCANACS trägt ferner dafür Sorge, dass die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen Zeit ab Eingang der Störungsmeldung beseitigt wird (Wiederherstellungszeit). Die Störungsklassen werden wie folgt vereinbart: Klasse 1 (schwere bzw. den Betrieb verhindernde Störungen) Beispiel: Ein Datenbankfehler verhindert die Nutzung einer SCANACS-Kernanwendung (z. B. Login) Klasse 2 (bedeutende bzw. den Betrieb beeinträchtigende Störungen) Beispiel: Eine Applikation, die nicht den Arbeitsprozess unmittelbar beeinflusst ist vollständig ausgefallen. Klasse 3 (minderschwere bzw. den Betrieb nicht beeinträchtigende Störungen) Beispiel: Eine Funktion innerhalb einer Applikation, die nicht den Arbeitsprozess unmittelbar beeinflusst, ist ausgefallen (z.B. Anlegen von Mitarbeitern in der Administration). Die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten werden wie folgt vereinbart: 1 1 h (unverzüglich) 12 h 2 12 h 24 h 3 24 h 72 h *) Lösungsvorschlag, Korrekturmaßnahme, Workaround, Aktionsplan wird zur Verfügung gestellt
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. Für die Reaktion und Wiederherstellungszeiten für die Software- und Hard- wareinstandsetzung gelten folgende Regelungen. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten beginnen ausschließlich mit dem Zu- gang der Störungsmeldung während der Büro- und Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Zeitfenster. Die Bürozeiten entsprechen den Bürozeiten für den Hotline Service.
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. DIGIHAUS GMBH trägt dafür Sorge, dass innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen, in der nachstehenden Tabelle vereinbarten Zeit ab Zugang einer Meldung einer technischen Störung des Kunden (Telefax, Telefon, Email) oder ab maschineller Fehlermeldung durch das Monitoring die Störungsbeseitigung überwachten Dienste, etc. eingeleitet wird (Reaktionszeit).
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. Treten Störungen im Rechenzentrum auf, trägt BLL dafür Sorge, dass innerhalb der Nutzungszeiten die Wiederherstellung der Zugriffsmöglichkeit erfolgt, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten rich- ten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Besondere Bedingungen, Teil L.
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. Erhält die oculai GmbH Kenntnis von einer Störung, trägt sie sorge dafür, dass innerhalb einer nachfol- gend vereinbarten Zeit abhängig von der Intensität der Störung eine Entstörung einleitet und der Kunde hierüber informiert wird. Die oculai GmbH wird dem Kunden darüber hinaus die voraussichtliche Zeit bis zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit mitteilen. Die Vertragspartner vereinbaren die folgenden Reakti- onszeiten: Schwerwiegende Störung: Schwerwiegende Störungen der Software sind solche, die die Nutzung der Software für den Kunden gänzlich ausschließen oder unzumutbar erschweren. Hinsichtlich schwerwiegender Störungen wird die oculai GmbH innerhalb von 72 Stunden ab Bekanntwerden der Störung durch Meldung des Kunden per E-Mail oder Brief die Beseitigung der Störung in die Wege leiten und dem Kunden die voraussichtliche Wiederherstellungszeit in elektronischer Form mitteilen. Sonstige Störung: Liegt eine Störung vor, die zu Einschränkungen in der Nutzbarkeit führen, ohne dass die Nutzbarkeit für den Kunden ausgeschlossen ist, wird die oculai GmbH innerhalb von 4 Werktagen ab Bekanntwerden der Störung durch Meldung des Kunden per E-Mail, Fax oder Brief oder eine technische Mitteilung durch den Server oder dem Betreiber eines Rechenzentrums die Beseitigung der Störung einleiten und dem Kunden die voraussichtliche Wiederherstellungszeit in elektronischer Form mitteilen.
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. Treten Störungen im Rechenzentrum auf, trägt Confitech dafür Sorge, dass innerhalb der Nutzungszeiten die Wiederherstellung der Zugriffsmöglichkeit erfolgt, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Besondere Bedingungen, Teil L.
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. 4.1 CGM LAUER trägt dafür Sorge, dass innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen Zeit ab Zugang der Meldung des Kunden (per Telefax, Telefon oder E-Mail) über das Vorliegen einer technischen Störung bzw. ab maschineller Fehlermeldung durch den Server oder durch das bei SCANACS installierte Sys- tem selbst die Störungsbeseitigung eingeleitet und der Kunde hierüber informiert wird (Reaktionszeit). CGM LAUER trägt fer- ner dafür Sorge, dass die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen Zeit ab Eingang der Störungsmeldung beseitigt wird (Wieder- herstellungszeit).
4.2 Die Störungsklassen werden wie folgt vereinbart: Klasse 2 (bedeutende bzw. den Betrieb beeinträchtigende Störungen) Beispiel: Eine Applikation die nicht den Arbeitsprozess unmittelbar beeinflusst ist vollständig ausgefallen. Klasse 3 (minderschwere bzw. den Betrieb nicht beeinträchtigende Störungen) Beispiel: Eine Funktion innerhalb einer Applikation, die nicht den Arbeitsprozess unmittelbar beeinflusst, ist ausgefallen (z.B. Anlegen von Mitarbeitern in der Administration).
4.3 Die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten werden wie folgt vereinbart: 1 1 h (unverzüglich) 12 h 2 12 h 24 h 3 24 h 72 h *) Lösungsvorschlag, Korrekturmaßnahme, Workaround, Aktions- plan wird zur Verfügung gestellt
1. CGM LAUER überträgt an den Kunden das einfache, auf die Lauf- zeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrecht, die vertrags- gegenständlichen SCANACS-SERVICES nach Maßgabe dieses Vertrages nutzen zu können. Der Kunde darf die SCANACS- SERVICES nur zu vertragsgemäßen Zwecken und nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.
2. Eine physische Überlassung der SCANACS-SERVICES an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde ist nicht berechtigt Änderungen an den SCANACS- SERVICES vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern sich die CGM LAUER mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung abgelehnt oder wegen Eröffnung der In- solvenz zur Fehlerbeseitigung außerstande ist.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt die SCANACS-SERVICES über den eingeräumten Umfang zu nutzen und/oder nutzen zu las- sen. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt die SCANACS- SERVICES Dritten zugänglich zu machen, diese über die bestim- mungs- und vertragsgemäße Nutzung hinaus zu vervielfältigen oder sonst zu veräußern, oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere ist er nicht berechtigt di...
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. Reaktionszeiten (RZ) In den Reaktionszeiten stimmt die Stadt konkrete Schrit te zur Lösung der Störung mit der Kommune ab. Die Leis tung wird während des beaufsichtigten Betriebes (Annah mezeiten) erbracht. Wiederherstellungszeiten (WHZ) Die Wiederherstellung erfolgt innerhalb der Servicezeit.
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. Treten Störungen der Plattform auf, trägt KGF dafür Sorge, dass innerhalb der Nutzungszeiten die Wiederherstellung der Zugriffsmöglichkeit erfolgt, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen, Besondere Bedingungen für Support/Pflege/Support Ziffer 6.
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. Es werden folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten vereinbart: Störungsklasse Reaktionszeit in Stunden Wiederherstellungszeit in Stunden Leichte Störung 24 Nächster Wartungsintervall Reaktions- und Wiederherstellungszeiten beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung, innerhalb der in Nummer 6 oder Ziffer 4.1 EVB-IT Pflege S-AGB für die Störungsbeseitigung vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten ein, beginnt die Reak- tionszeit mit Beginn der nächsten Servicezeit. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 7.2.2.2 erlangen können. Ergänzend zu Ziffer 9.2 EVB-IT Pflege S-AGB können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.