Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. SCANACS trägt dafür Sorge, dass innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen Zeit ab Zugang der Meldung des Kunden (per Telefax, Telefon oder E-Mail) über das Vorliegen einer technischen Störung bzw. ab maschineller Fehlermeldung durch den Server oder durch das bei SCANACS installierte System selbst die Störungsbeseitigung eingeleitet und der Kunde hierüber informiert wird (Reaktionszeit). SCANACS trägt ferner dafür Sorge, dass die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen Zeit ab Eingang der Störungsmeldung beseitigt wird (Wiederherstellungszeit). Die Störungsklassen werden wie folgt vereinbart: Klasse 1 (schwere bzw. den Betrieb verhindernde Störungen) Beispiel: Ein Datenbankfehler verhindert die Nutzung einer SCANACS-Kernanwendung (z. B. Login) Klasse 2 (bedeutende bzw. den Betrieb beeinträchtigende Störungen) Beispiel: Eine Applikation, die nicht den Arbeitsprozess unmittelbar beeinflusst ist vollständig ausgefallen. Klasse 3 (minderschwere bzw. den Betrieb nicht beeinträchtigende Störungen) Beispiel: Eine Funktion innerhalb einer Applikation, die nicht den Arbeitsprozess unmittelbar beeinflusst, ist ausgefallen (z.B. Anlegen von Mitarbeitern in der Administration). Die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten werden wie folgt vereinbart: 1 1 h (unverzüglich) 12 h 2 12 h 24 h 3 24 h 72 h *) Lösungsvorschlag, Korrekturmaßnahme, Workaround, Aktionsplan wird zur Verfügung gestellt
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. Die Reaktion und Wiederherstellungszeiten für die Software- und Hardwareinstandsetzung richten sich nach der Serviceklasse und sind diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Besonderer Teil L definiert. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungs- meldung während der Büro- und Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Zeitfenster. Die Bürozeiten entsprechen den Bürozeiten für den Hotline Service.
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. 11.1 Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen, in der nachstehenden Tabelle vereinbarten Zeit ab Zugang der Meldung einer technischen Störung des Kunden (Telefon, Email) oder ab maschineller Fehlermeldung durch den SERVER oder durch das beim Kunden installierte System selbst die Störungsbeseitigung eingeleitet und der Kunde hierüber informiert wird (Reaktionszeit). Xxxxxxx trägt ferner dafür Sorge, die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung ab Eingang der Störungsmeldung gemäß den nachfolgend beschriebenen Zeiträumen zu beseitigen (Wiederherstellungszeit). Störungsklasse Reaktionszeit Wiederherstellungszeit 1 1h 24h 2 4h Mit Veröffentlichung des nächsten Releases, spätestens innerhalb eines Monats 3 24h Spätestens mit dem übernächsten regelmäßigen Update der Software
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. 4.1 CGM LAUER trägt dafür Sorge, dass innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen Zeit ab Zugang der Meldung des Kunden (per Telefax, Telefon oder E-Mail) über das Vorliegen einer technischen Störung bzw. ab maschineller Fehlermeldung durch den Server oder durch das bei SCANACS installierte Sys- tem selbst die Störungsbeseitigung eingeleitet und der Kunde hierüber informiert wird (Reaktionszeit). CGM LAUER trägt fer- ner dafür Sorge, dass die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen Zeit ab Eingang der Störungsmeldung beseitigt wird (Wieder- herstellungszeit).
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. DIGIHAUS GMBH trägt dafür Sorge, dass innerhalb einer von der Störungsklasse abhängigen, in der nachstehenden Tabelle vereinbarten Zeit ab Zugang einer Meldung einer technischen Störung des Kunden (Telefax, Telefon, Email) oder ab maschineller Fehlermeldung durch das Monitoring die Störungsbeseitigung überwachten Dienste, etc. eingeleitet wird (Reaktionszeit).
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. Erhält die oculai GmbH Kenntnis von einer Störung, trägt sie sorge dafür, dass innerhalb einer nachfol- gend vereinbarten Zeit abhängig von der Intensität der Störung eine Entstörung einleitet und der Kunde hierüber informiert wird. Die oculai GmbH wird dem Kunden darüber hinaus die voraussichtliche Zeit bis zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit mitteilen. Die Vertragspartner vereinbaren die folgenden Reakti- onszeiten: Schwerwiegende Störung: Schwerwiegende Störungen der Software sind solche, die die Nutzung der Software für den Kunden gänzlich ausschließen oder unzumutbar erschweren. Hinsichtlich schwerwiegender Störungen wird die oculai GmbH innerhalb von 72 Stunden ab Bekanntwerden der Störung durch Meldung des Kunden per E-Mail oder Brief die Beseitigung der Störung in die Wege leiten und dem Kunden die voraussichtliche Wiederherstellungszeit in elektronischer Form mitteilen. Sonstige Störung: Liegt eine Störung vor, die zu Einschränkungen in der Nutzbarkeit führen, ohne dass die Nutzbarkeit für den Kunden ausgeschlossen ist, wird die oculai GmbH innerhalb von 4 Werktagen ab Bekanntwerden der Störung durch Meldung des Kunden per E-Mail, Fax oder Brief oder eine technische Mitteilung durch den Server oder dem Betreiber eines Rechenzentrums die Beseitigung der Störung einleiten und dem Kunden die voraussichtliche Wiederherstellungszeit in elektronischer Form mitteilen.
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. Es werden folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten vereinbart: Störungsklasse Reaktionszeit in Stunden Wiederherstellungszeit in Stunden Leichte Störung 24 Nächster Wartungsintervall Reaktions- und Wiederherstellungszeiten beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung, innerhalb der in Nummer 6 oder Ziffer 4.1 EVB-IT Pflege S-AGB für die Störungsbeseitigung vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten ein, beginnt die Reak- tionszeit mit Beginn der nächsten Servicezeit. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 7.2.2.2 erlangen können. Ergänzend zu Ziffer 9.2 EVB-IT Pflege S-AGB können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. Reaktionszeiten (RZ) In den Reaktionszeiten stimmt die Stadt konkrete Schrit te zur Lösung der Störung mit der Kommune ab. Die Leis tung wird während des beaufsichtigten Betriebes (Annah mezeiten) erbracht. Wiederherstellungszeiten (WHZ) Die Wiederherstellung erfolgt innerhalb der Servicezeit.
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. Treten Störungen der Plattform auf, trägt KGF dafür Sorge, dass innerhalb der Nutzungszeiten die Wiederherstellung der Zugriffsmöglichkeit erfolgt, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen, Besondere Bedingungen für Support/Pflege/Support Ziffer 6.
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten. Treten Störungen im Rechenzentrum auf, trägt BLL dafür Sorge, dass innerhalb der Nutzungszeiten die Wiederherstellung der Zugriffsmöglichkeit erfolgt, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten rich- ten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Besondere Bedingungen, Teil L.