Nichtzahlung des Entgeltes Musterklauseln

Nichtzahlung des Entgeltes. Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der SWR Gröbziger Dienstleistungs GmbH nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die SWR Gröbziger Dienstleistungs GmbH bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der SWR Gröbziger Dienstleistungs GmbH bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass SWR Gröbziger Dienstleistungs GmbH durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.
Nichtzahlung des Entgeltes. Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen von Ibofox nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann Ibofox bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Ibofox bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass Ibofox durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.
Nichtzahlung des Entgeltes. Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen Frankclean Gebäude Service inklusive deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann Frankclean Gebäude Service bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Frankclean Gebäude Service bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass Frankclean Gebäude Service durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.
Nichtzahlung des Entgeltes. Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Firma TOWI Gebäudereinigung Unternehmensgesellschaft nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die Firma TOWI Gebäudereinigung Unternehmensgesellschaft bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Firma TOWI Gebäudereinigung Unternehmensgesellschaft bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass der Firma TOWI Gebäudereinigung Unternehmensgesellschaft durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.
Nichtzahlung des Entgeltes. Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der GSL GmbH nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die GSL GmbH bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der GSL GmbH bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass der GSL GmbH durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.

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