Nutzung der Spinde Musterklauseln

Nutzung der Spinde. Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.
Nutzung der Spinde. Der Anbieter stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit im Studio verschließbare Spinde ausschließlich zum Zwecke der Verwahrung von Kleidungsstücken und anderen persönlichen Gegenständen während der Nutzung des Studios zur Verfügung. Von Seiten des Studios werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für in die Spinde eingebrachte Gegenstände übernommen. Bei Verlassen des Studios sind die Spinde vollständig zu entleeren. Das Mitglied ist verpflichtet, den von ihm genutzten Spind vor Verlassen des Studios zu säubern, sollte das Mitglied dessen Verunreinigung verursacht haben. Der Anbieter ist bei Verletzung dieser Pflichten berechtigt, den Spind zu öffnen, zu entleeren und zurückgelassene Gegenstände zu verwahren.
Nutzung der Spinde. Die im FITplus zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Nutzer ausschließlich während seiner Anwesenheit im FITplus genutzt werden. Das FITplus ist berechtigt, über diese Anwesenheit hinaus verwendete Spinde zu öffnen.
Nutzung der Spinde. Der Anbieter stellt dem Mitglied wuhrend seiner Anwesenheit im Studio verschließbare Spinde, ausschließlich zum Zwecke der Verwahrung von Kleidungsstucken und anderen persönlichen Gegenstunden wuhrend der Nutzung des Studios zur Verfugung. Bei Verlassen des Studios sind die Spinde vollstundig zu entleeren. Das Mitglied ist verpflichtet, den Spind vor Verlassen des Studios zu suubern, sollte das Mitglied dessen Verunreinigung verursacht haben. Der Anbieter ist bei zweckwidriger Verwendung der Spinde berechtigt, diese zu öffnen und zu entleeren. Das Mitglied hat dem Anbieter ein angemessenes Verwahrungsentgelt fur die Verwahrung von zuruckgelassenen Gegenstunden zu bezahlen.
Nutzung der Spinde. Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Von Seiten des Studios werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für in die Spinde eingebrachte Gegenstände übernommen. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszu- räumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Das Studio bewahrt ausgeräumte und sonstige im Studio gefundene Sachen (nachfolgend „Fundsachen“) für drei Monate auf. Kann das Studio eine Fundsache einem Mitglied zuordnen, wird es das Mitglied über den Fund nach Ablauf der dreimonatigen Aufbewahrung informie- ren. Xxxxxx sich Fundsachen keinem Mitglied zuordnen oder holt ein über den Fund seiner Sachen informiertes Mitglied diese für weitere drei Monate nicht im Studio ab, ist das Studio berechtigt, die Fundsachen der zuständigen Fundbehör- de zu übergeben oder für den Fall, dass die zuständige Fundbehörde die Fundsachen nicht annimmt, diese anderweitig zu entsorgen. Die Haftung des Studios für den Umgang mit Fundsachen bestimmt sich nach Ziffer 8 dieser Bedingungen.
Nutzung der Spinde. Der Anbieter stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit im Studio verschließbare Spinde ausschließlich zum Zwecke der Verwahrung von Kleidungsstücken und anderen persönlichen Gegenständen während der Nutzung des Studios zur Verfügung. Bei Verlassen des Studios sind die Spinde vollständig zu entleeren. Das Mitglied ist verpflichtet, den Spind vor Verlassen des Studios zu säubern, sollte das Mitglied dessen Verunreinigung verursacht haben. Der Anbieter ist bei zweckwidriger Verwendung der Spinde berechtigt, diese zu öffnen und zu entleeren. Das Mitglied hat dem Anbieter ein angemessenes Verwahrungsentgelt für die Verwahrung von zurückgelassenen Gegenständen zu bezahlen.
Nutzung der Spinde. In der Einrichtung werden verschließbare Spinde zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Diese dürfen nur während des Aufenthaltes des Mitglieds genutzt werden. Die ConSalus GmbH ist berechtigt, widerrechtlich belegte Xxxxxx zu öffnen und zu leeren, wenn diese außerhalb der Anwesenheitszeit genutzt werden.
Nutzung der Spinde. Die von ARAMIS zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit in der Sportwelt und im Wellnessbereich genutzt werden. XXXXXX ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.
Nutzung der Spinde. Den Mitgliedern der Fitklusiv GmbH werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt, damit die Mitglieder ihre persönlichen Wertgegenstände sicher verschließen können. Das Mitglied ist ausdrücklich nur während der Anwesenheit im Studio und während des Trainings zur Benutzung der Spinde berechtigt. Die Fitklusiv GmbH ist berechtigt, Spinde, welche darüber hinausgehend genutzt werden, zu öffnen.
Nutzung der Spinde. Der Anbieter stellt demMitglied wuhrend seiner Anwesenheit imStudioverschließbareSpinde, au schließlichzumZwecke der Verwahrung von Kleidung stuckenundanderen persönlichen Gegenstundenwuhrend der Nutzung desStudios zur Verfugung. Bei Verla sen desStudiossind dieSpindevollstundig zuentleeren. DasMitglied ist verpflichtet, den Spind vor Verla sendesStudioszu suubern, sollte dasMitglied de senVerunreinigung verursacht haben. Der Anbieter ist bei zweckwidriger Verwendung der Spinde berechtigt, diesezuöffnenundzuentleeren. DasMitglied hat demAnbieter ein angeme senesVerwahrungsentgelt fur dieVerwahrung vonzuruckgela senen Gegenstundenzubezahlen.