Nutzung der Spinde. Der Anbieter stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit im Studio verschließbare Spinde ausschließlich zum Zwecke der Verwahrung von Kleidungsstücken und anderen persönlichen Gegenständen während der Nutzung des Studios zur Verfügung. Von Seiten des Studios werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für in die Spinde eingebrachte Gegenstände übernommen. Bei Verlassen des Studios sind die Spinde vollständig zu entleeren. Das Mitglied ist verpflichtet, den von ihm genutzten Spind vor Verlassen des Studios zu säubern, sollte das Mitglied dessen Verunreinigung verursacht haben. Der Anbieter ist bei Verletzung dieser Pflichten berechtigt, den Spind zu öffnen, zu entleeren und zurückgelassene Gegenstände zu verwahren.
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