Nutzung von umweltschädlichsten fossilen Brennstoffen. Die energetische Nutzung der umweltschädlichsten fossilen Brennstoffe im Sinne der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 202210 wie Steinkohle, Diesel, Braunkohle, Öl, Torf und Ölschiefer, ist nur in den ersten zehn (10) Jahren, gerechnet ab dem Operativen Beginn des Geförderten Vorhabens, zulässig, und nur soweit dies technisch notwendig ist. Die Erbringung entsprechender Nachweise richtet sich nach den Festlegungen der Bewilligungsbehörde im Förderaufruf. Nummer 2.8 bleibt unberührt.