Nutzungs- und Verwertungsrechte des Anwenders. 2.1 Der Anwender ist berechtigt, die Software als Einplatzversion auf einem einzigen Personal- Computer sowie für einen einzigen Nutzer zu installieren. Bei Erwerb einer Mehrplatz- Lizenz gilt das Nutzungsrecht für die vereinbarte Anzahl von Anwendern. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung der Software ist unzulässig. Der Einsatz der Software auf einem Server ist nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass eine Nutzung von mehr als der vereinbarten Anzahl von Anwendern ausgeschlossen ist. Weitere Einzel- heiten hinsichtlich der Lizenzierungsmatrix (z.B. named oder concurrent user, Fillialregelung, sonstige Einschränkungen) ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs gültigen Preisliste von Sage, die auf der Webseite von Sage sowie auf Anfrage erhältlich ist. 2.2 Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestimmungs- gemäßen Ausführung der Anwendung verviel- fältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendige Sicherungskopien zu erstellen. Hat der Anwender eine Lizenz für eine Einplatzversion erworben, dienen die Originaldatenträger (CD Rom, Disketten etc.) als Sicherungskopie. Eine Vervielfältigung des Benutzerhandbuchs und der sonstigen Doku- mentation ist nicht zulässig. Die Software muss in der von Sage freigegebenen Betriebssystemumge- bung und unter den empfohlenen Hardware- voraussetzungen eingesetzt werden. Diese können im Dokument Systemvoraussetzungen eingesehen werden, das auf der Produktwebseite von Sage oder auf Anforderung bei Sage erhältlich ist. 2.3 Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. Benötigt der Anwender Informationen, die zur Her- stellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Computer- programmen unerlässlich sind, hat er eine dahin- gehende Anfrage an Sage zu richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäß der Produkt- informationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. Sage behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern. 2.4 Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programm- fehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn Xxxx die Vornahme dieser Änderungen abgelehnt hat. Xxxx nimmt diese Änderungen nur gegen eine angemessene Vergütung, z.B. im Rahmen eines Softwarewartungs- und/oder -pflegevertrags oder kostenlos im Rahmen etwaig bestehender Gewährleistungspflichten, vor. 2.5 Die Vermietung der Software, die Erteilung von Unterlizenzen, sowie die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP), Outsourcing oder Service Büro darf ebenso wie jegliche Nutzung zugunsten Dritter (z.B. durch Verarbeitung Daten Dritter zu deren Gunsten) nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch Sage erfolgen. 2.6 Der Anwender ist berechtigt, die vollständige Software einschließlich Anwenderdokumentation unter gleichzeitiger Übertragung der vorstehend aufgeführten Nutzungsrechte an Endanwender weiterzuveräußern. Die Berechtigung erstreckt sich nicht auf Kopien der Software oder von Teilen derselben. Die Wirksamkeit der Übertragung der Nutzungs- rechte steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Anwender Sage die Übertragung anzeigt und sich der neue Nutzer bei Sage als solcher registrieren lässt. Der Dritte hat sich gegenüber Xxxx mit den Lizenzbedingungen von Xxxx einverstanden zu erklären, und der Anwender hat ihm diesen Lizenzvertrag zu übergeben. 2.7 Mit der Übergabe der Software erwirbt der Dritte die Nutzungsrechte nach diesem Vertrag und tritt damit an die Stelle des Anwenders. Gleichzeitig erlöschen alle dem Anwender in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte an der Software. Der Anwender ist verpflichtet, sämtliche bei ihm verbliebenen Kopien der Software umgehend zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für Sicherungskopien. 2.8 Die unter dieser Ziffer genannten Nutzungsrechte werden dem Anwender unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass er den Kaufpreis vollständig entrichtet hat und sich vor der ersten Nutzung der Software telefonisch oder auch schriftlich unter der unten aufgeführten Adresse bei Sage als Endkunde registrieren lässt. 2.9 Der Anwender hat hierzu die folgenden Daten vollständig mitzuteilen: - Name des Anwenders bzw. der Firma, welche die gegenständliche Software erworben hat, - postalische Anschrift, - Telefonnummer und Telefaxnummer, - E-Mailadresse - Branche und Anzahl der Mitarbeiter und - Software-Produkt ggf. nebst erworbener Module und Anzahl der erworbenen Clients sowie die Lizenznummer des Produktes. 2.10 Ferner ist der Anwender verpflichtet gegebenenfalls während des Installationsprozesses zum Zweck der Registrierung Angaben zur Identifikation des Anwenders und des ihn betreuenden Business Partners von Xxxx zu machen. Diese Daten werden im Rahmen der Registrierung an Sage versendet.
Appears in 1 contract
Samples: Software License Agreement
Nutzungs- und Verwertungsrechte des Anwenders. 2.1 Der Anwender ist berechtigt, die Software als Einplatzversion auf einem einzigen Personal- Personal-Computer sowie für einen einzigen Nutzer zu installieren. Bei Erwerb einer Mehrplatz- Mehrplatz-Lizenz gilt das Nutzungsrecht für die vereinbarte Anzahl von Anwenderngleichzeitigen Zugriffen, das heisst für die vereinbarte Anzahl von clients, die gleichzeitig mit der Software arbeiten. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software ist unzulässig. Der Anwender verpflichtet sich, die Software nur für eigene Zwecke zu nutzen und sie Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen. Der Einsatz der Software auf einem (physischen oder virtuellen) Server ist nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass eine zeitgleiche Nutzung von mehr als der vereinbarten Anzahl von Anwendern clients ausgeschlossen ist. Weitere Einzel- heiten hinsichtlich Die Nutzung von Produktfunktionen, welche nicht Bestandteil der Lizenzierungsmatrix erworbenen Lizenz sind, ist unzulässig. Der Erwerb eines Updates, das zur Nutzung einer neuer Version des Produkts berechtigt, vermittelt kein zusätzliches, selbständiges Nutzungsrecht, sondern bezieht sich auf das bestehende Produkt bzw. Nutzungsrecht des Anwenders.
2.2 Diese Software-Nutzungslizenz bezieht sich nur auf einen Standort sowie den bei der Registrierung angegebenen Erwerber und dessen bei der Aktivierung für die Nutzung der Lizenz angegebenen Computer und/oder Netzwerk; für die Installation bzw. Nutzung dieser Software an mehreren Standorten (z.B. named oder concurrent user, Fillialregelung, sonstige EinschränkungenTerminal Server) ergeben sich aus ist der zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs gültigen Preisliste von Sage, die auf der Webseite von Sage sowie auf Anfrage erhältlich ist.
2.2 Erwerb zusätzlicher Lizenzen erforderlich. Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestimmungs- gemäßen bestimmungsgemässen Ausführung der Anwendung verviel- fältigenvervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendige Sicherungskopien zu erstellen. Hat der Anwender eine Lizenz für eine Einplatzversion erworben, dienen die Originaldatenträger (CD Rom, Disketten etc.) als Sicherungskopie. Der Anwender ist nicht berechtigt Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Eine Vervielfältigung des Benutzerhandbuchs und Benutzerhandbuchs, der sonstigen Doku- mentation Dokumentation und Unterlagen (Begleittexte, mitgelieferte Bilder, etc.) ist nicht zulässig. Die Software muss in der von Sage freigegebenen Betriebssystemumge- bung Betriebssystemumgebung und unter den empfohlenen Hardware- voraussetzungen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt werden. Diese können Der Anwender ist verpflichtet, die Software sowie das im Dokument Systemvoraussetzungen eingesehen werdenvorletzten Satz umschriebene Begleitmaterial weder ganz noch auszugsweise Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen. Er stellt durch entsprechende Instruktion, das auf der Produktwebseite von Sage Vereinbarungen und andere geeignete Vorkehrungen sicher, dass alle Personen, die berechtigterweise Zugang zu Software und/oder auf Anforderung bei Sage erhältlich istBegleitmaterial haben, diese Verpflichtung einhalten und ergreift in seinem Betrieb die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen, um Missbräuche durch Dritte zu verhindern.
2.3 Mehrplatzlizenzen dürfen nur innerhalb derselben Firma genutzt werden. Bei Tochtergesellschaften oder anderen Firmen, welche wirtschaftlich mit dem ursprünglichen Lizenznehmer verbunden, jedoch juristisch eigenständig sind, ist der Einsatz einer Mehrplatz-Zusatzlizenz ohne Bestehen einer eigenen Mehrplatz-Basislizenz nicht erlaubt. Bei Filialen oder Produktionsstätten des Lizenznehmers gilt diese Einschränkung nicht, sofern die Lizenzen innerhalb desselben Netzwerkes genutzt werden.
2.4 Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-reverse- engineeren oder zu disassemblieren. Benötigt der Anwender Informationen, die zur Her- stellung Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Computer- programmen Computerprogrammen unerlässlich sind, hat er eine dahin- gehende dahingehende Anfrage schriftlich an Sage zu richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäß gemäss der Produkt- informationen Produktinformationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. Sage behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern.
2.4 2.5 Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programm- fehler Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn Xxxx die Vornahme dieser Änderungen abgelehnt hat. Xxxx nimmt diese Änderungen nur gegen eine angemessene Vergütung, z.B. im Rahmen eines Softwarewartungs- und/oder -pflegevertrags oder kostenlos im Rahmen etwaig bestehender Gewährleistungspflichten- pflegevertrags, vor.
2.5 2.6 Der Anwender ist nicht berechtigt Zugangskennungen und/ oder Passwörter für die Software an Dritte weiterzugeben.
2.7 Dem Anwender ist es untersagt Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und/ oder Eigentumsangaben seitens Sage an der Software zu verändern.
2.8 Die Vermietung der Software, die Erteilung von Unterlizenzen, sowie die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP), Outsourcing oder Service Büro ) darf ebenso wie jegliche Nutzung zugunsten Dritter (z.B. durch Verarbeitung Daten Dritter zu deren Gunsten) nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch Sage erfolgen.
2.6 2.9 Der Anwender ist berechtigt, die vollständige Software einschließlich einschliesslich Anwenderdokumentation unter gleichzeitiger Übertragung der vorstehend aufgeführten Nutzungsrechte innerhalb der Schweiz und Liechtenstein an Endanwender weiterzuveräußernweiterzuveräussern. Die Berechtigung erstreckt sich nicht auf Kopien der Software oder von Teilen derselben. Die Wirksamkeit der Übertragung der Nutzungs- rechte Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Anwender Sage die Übertragung schriftlich anzeigt und sich der neue Nutzer bei Sage als solcher registrieren lässt. Der Dritte hat sich gegenüber Xxxx mit den Lizenzbedingungen von Xxxx einverstanden zu erklären, und der Anwender hat ihm diesen Lizenzvertrag zu übergeben.
2.7 2.10 Mit der Übergabe der Software erwirbt der Dritte die Nutzungsrechte nach diesem Vertrag und tritt damit an die Stelle des Anwenders. Gleichzeitig erlöschen alle dem Anwender in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte an der Software. Der Anwender ist verpflichtet, sämtliche bei ihm verbliebenen Kopien der Software umgehend zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für Sicherungskopien.
2.8 2.11 Die unter dieser Ziffer genannten Nutzungsrechte werden dem Anwender unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass er den Kaufpreis vollständig entrichtet hat und sich vor der ersten Nutzung der Software telefonisch telefonisch, schriftlich oder auch schriftlich per E-Mail unter der unten aufgeführten Adresse bei Sage als Endkunde registrieren lässt.
2.9 2.12 Der Anwender hat hierzu die folgenden Daten Sage vollständig mitzuteilen: - Name des Anwenders bzw. der Firma, welche die gegenständliche Software erworben hat, - postalische Anschrift, - Telefonnummer und Telefaxnummer, - E-Mailadresse - Branche und Anzahl der Mitarbeiter und - Software-Produkt samt Versionsangabe ggf. nebst erworbener Module und Anzahl der erworbenen Clients sowie die Lizenzinformationen (Aktivierungscode, Lizenzschlüssel, Lizenznummer des Produktes) - Bezugsquelle der Software - Aktivierungsinformationen, inkl. Computername, Computerdomäne, IP-Adresse, Aktivierungsdatum, Hardware-Identifikation und Produkte-Version.
2.10 Ferner ist 2.13 Für den Fall einer Verletzung der unter dieser Ziffer 2 festgelegten Nutzungs- und Verwertungsbeschränkungen durch den Anwender verpflichtet gegebenenfalls während schuldet dieser Sage eine Konventionalstrafe in der Höhe des Installationsprozesses zum Zweck der Registrierung Angaben zur Identifikation des Anwenders und des ihn betreuenden Business Partners von Xxxx zu machen20-(zwanzig)fachen Software-Lizenzpreises. Diese Daten werden im Rahmen der Registrierung an Weitere Schadenersatzansprüche bleiben Sage versendetvorbehalten.
Appears in 1 contract
Samples: Software License Agreement
Nutzungs- und Verwertungsrechte des Anwenders. 2.1 Der Anwender ist berechtigt, die Software als Einplatzversion auf einem einzigen Personal- Personal-Computer sowie für einen einzigen Nutzer zu installieren. Bei Erwerb einer Mehrplatz- Mehrplatz-Lizenz gilt das Nutzungsrecht für die vereinbarte Anzahl von Anwenderngleichzeitigen Zugriffen, das heisst für die vereinbarte Anzahl von clients, die gleichzeitig mit der Software arbeiten. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende zeitgleiche Nutzung der Software ist unzulässig. Der Anwender verpflichtet sich, die Software nur für eigene Zwecke zu nutzen und sie Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen. Der Einsatz der Software auf einem (physischen oder virtuellen) Server ist nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass eine zeitgleiche Nutzung von mehr als der vereinbarten Anzahl von Anwendern clients ausgeschlossen ist. Weitere Einzel- heiten hinsichtlich Die Nutzung von Produktfunktionen, welche nicht Bestandteil der Lizenzierungsmatrix erworbenen Lizenz sind, ist unzulässig. Der Erwerb eines Updates, das zur Nutzung einer neuer Version des Produkts berechtigt, vermittelt kein zusätzliches, selbständiges Nutzungsrecht, sondern bezieht sich auf das bestehende Produkt bzw. Nutzungsrecht des Anwenders.
2.2 Diese Software-Nutzungslizenz bezieht sich nur auf einen Standort sowie den bei der Registrierung angegebenen Erwerber und dessen bei der Aktivierung für die Nutzung der Lizenz angegebenen Computer und/oder Netzwerk; für die Installation bzw. Nutzung dieser Software an mehreren Standorten (z.B. named oder concurrent user, Fillialregelung, sonstige EinschränkungenTerminal Server) ergeben sich aus ist der zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs gültigen Preisliste von Sage, die auf der Webseite von Sage sowie auf Anfrage erhältlich ist.
2.2 Erwerb zusätzlicher Lizenzen erforderlich. Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestimmungs- gemäßen bestimmungsgemässen Ausführung der Anwendung verviel- fältigenvervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendige Sicherungskopien zu erstellen. Hat der Anwender eine Lizenz für eine Einplatzversion erworben, dienen die Originaldatenträger (CD Rom, Disketten etc.) als Sicherungskopie. Der Anwender ist nicht berechtigt Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Eine Vervielfältigung des Benutzerhandbuchs und Benutzerhandbuchs, der sonstigen Doku- mentation Dokumentation und Unterlagen (Begleittexte, mitgelieferte Bilder, etc.) ist nicht zulässig. Die Software muss in der von Sage Infoniqa freigegebenen Betriebssystemumge- bung Betriebssystemumgebung und unter den empfohlenen Hardware- voraussetzungen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt werden. Diese können Der Anwender ist verpflichtet, die Software sowie das im Dokument Systemvoraussetzungen eingesehen werdenvorletzten Satz umschriebene Begleitmaterial weder ganz noch auszugsweise Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen. Er stellt durch entsprechende Instruktion, das auf der Produktwebseite von Sage Vereinbarungen und andere geeignete Vorkehrungen sicher, dass alle Personen, die berechtigterweise Zugang zu Software und/oder auf Anforderung bei Sage erhältlich istBegleitmaterial haben, diese Verpflichtung einhalten und ergreift in seinem Betrieb die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen, um Missbräuche durch Dritte zu verhindern.
2.3 Mehrplatzlizenzen dürfen nur innerhalb derselben Firma genutzt werden. Bei Tochtergesellschaften oder anderen Firmen, welche wirtschaftlich mit dem ursprünglichen Lizenznehmer verbunden, jedoch juristisch eigenständig sind, ist der Einsatz einer Mehrplatz-Zusatzlizenz ohne Bestehen einer eigenen Mehrplatz-Basislizenz nicht erlaubt. Bei Filialen oder Produktionsstätten des Lizenznehmers gilt diese Einschränkung nicht, sofern die Lizenzen innerhalb desselben Netzwerkes genutzt werden.
2.4 Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. Benötigt der Anwender Informationen, die zur Her- stellung Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Computer- programmen Computerprogrammen unerlässlich sind, hat er eine dahin- gehende dahingehende Anfrage schriftlich an Sage Infoniqa zu richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäß gemäss der Produkt- informationen Produktinformationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. Sage Infoniqa behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern.
2.4 2.5 Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programm- fehler Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn Xxxx Infoniqa die Vornahme dieser Änderungen abgelehnt hat. Xxxx Infoniqa nimmt diese Änderungen nur gegen eine angemessene Vergütung, z.B. im Rahmen eines Softwarewartungs- und/oder -pflegevertrags oder kostenlos im Rahmen etwaig bestehender Gewährleistungspflichten-pflegevertrags, vor.
2.5 2.6 Der Anwender ist nicht berechtigt Zugangskennungen und/ oder Passwörter für die Software an Dritte weiterzugeben.
2.7 Dem Anwender ist es untersagt Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und/ oder Eigentumsangaben seitens Infoniqa an der Software zu verändern.
2.8 Die Vermietung der Software, die Erteilung von Unterlizenzen, sowie die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP), Outsourcing oder Service Büro ) darf ebenso wie jegliche Nutzung zugunsten Dritter (z.B. durch Verarbeitung Daten Dritter zu deren Gunsten) nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Sage Infoniqa erfolgen.
2.6 2.9 Der Anwender ist berechtigt, die vollständige Software einschließlich einschliesslich Anwenderdokumentation unter gleichzeitiger Übertragung der vorstehend aufgeführten Nutzungsrechte innerhalb der Schweiz und Liechtenstein an Endanwender weiterzuveräußernweiterzuveräussern. Die Berechtigung erstreckt sich nicht auf Kopien der Software oder von Teilen derselben. Die Wirksamkeit der Übertragung der Nutzungs- rechte Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Anwender Sage Infoniqa die Übertragung schriftlich anzeigt und sich der neue Nutzer bei Sage Infoniqa als solcher registrieren lässt. Der Dritte hat sich gegenüber Xxxx Infoniqa mit den Lizenzbedingungen von Xxxx Infoniqa einverstanden zu erklären, und der Anwender hat ihm diesen Lizenzvertrag zu übergeben.
2.7 2.10 Mit der Übergabe der Software erwirbt der Dritte die Nutzungsrechte nach diesem Vertrag und tritt damit an die Stelle des Anwenders. Gleichzeitig erlöschen alle dem Anwender in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte an der Software. Der Anwender ist verpflichtet, sämtliche bei ihm verbliebenen Kopien der Software umgehend zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für Sicherungskopien.
2.8 2.11 Die unter dieser Ziffer genannten Nutzungsrechte werden dem Anwender unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass er den Kaufpreis vollständig entrichtet hat und sich vor der ersten Nutzung der Software telefonisch telefonisch, schriftlich oder auch schriftlich per E-Mail unter der unten aufgeführten Adresse bei Sage Infoniqa als Endkunde registrieren lässt.
2.9 2.12 Der Anwender hat hierzu die folgenden Daten Infoniqa vollständig mitzuteilen: - Name des Anwenders bzw. der Firma, welche die gegenständliche Software erworben hat, - postalische Anschrift, - Telefonnummer und Telefaxnummer, - E-Mailadresse - Branche und Anzahl der Mitarbeiter und - Software-Produkt samt Versionsangabe ggf. nebst erworbener Module und Anzahl der erworbenen Clients sowie die Lizenzinformationen (Aktivierungscode, Lizenzschlüssel, Lizenznummer des Produktes) - Bezugsquelle der Software - Aktivierungsinformationen, inkl. Computername, Computerdomäne, IP-Adresse, Aktivierungsdatum, Hardware-Identifikation und Produkte-Version.
2.10 Ferner ist 2.13 Für den Fall einer Verletzung der unter dieser Ziffer 2 festgelegten Nutzungs- und Verwertungsbeschränkungen durch den Anwender verpflichtet gegebenenfalls während schuldet dieser Infoniqa eine Konventionalstrafe in der Höhe des Installationsprozesses zum Zweck der Registrierung Angaben zur Identifikation des Anwenders und des ihn betreuenden Business Partners von Xxxx zu machen20-(zwanzig)fachen Software-Lizenzpreises. Diese Daten werden im Rahmen der Registrierung an Sage versendetWeitere Schadenersatzansprüche bleiben Infoniqa vorbehalten.
Appears in 1 contract
Samples: Software License Agreement
Nutzungs- und Verwertungsrechte des Anwenders. 2.1 Der Anwender ist berechtigt, Das Nutzungsrecht im Rahmen dieses Lizenzvertrages wird dem Erwerber in Form eines persönlichen Passwortes zeitlich eingeschränkt auf ein Jahr eingeräumt. Sobald der Erwerber die jährlichen Gebühren für die Software als Einplatzversion auf einem einzigen Personal- Computer sowie einbezahlt hat, erhält er ein neues Passwort, welches wieder für einen einzigen Nutzer zu installierenein Jahr gültig ist. Bei Erwerb einer Mehrplatz- Lizenz gilt Dem Lizenznehmer ist untersagt, das Nutzungsrecht Passwort für die vereinbarte Anzahl von AnwendernNutzung der Software an Dritte weiterzugeben. Eine Der Einsatz einer KMU Version beschränkt sich auf die internen, firmeneigenen Sage Sesam Rechnungswesen Mandanten. Es dürfen keine externen Sage Sesam Rechnungswesen Mandanten bearbeitet werden. Der Einsatz einer Treuhand Version ist nicht auf die firmeneigenen Sage Sesam Rechnungswesen Mandanten beschränkt. Jede über den vereinbarten zeitlichen Umfang hinausgehende Nutzung der Software ist unzulässig. Der Einsatz Ebenso ist die Nutzung von Produktfunktionen, welche nicht Bestandteil der erworbenen Lizenz sind, unzulässig, unabhängig davon, ob diese Übernutzung durch Fehlerhaftigkeit der Software auf einem Server oder aus anderen Gründen möglich wurde. Dem Lizenznehmer ist nur erlaubtuntersagt, wenn sichergestellt ist, dass eine Nutzung ohne vorherige schriftliche Einwilligung von mehr als der vereinbarten Anzahl von Anwendern ausgeschlossen ist. Weitere Einzel- heiten hinsichtlich der Lizenzierungsmatrix (z.B. named oder concurrent user, Fillialregelung, sonstige Einschränkungen) ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs gültigen Preisliste von Sage, die auf der Webseite von Sage sowie auf Anfrage erhältlich ist.
2.2 Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestimmungs- gemäßen Ausführung der Anwendung verviel- fältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendige Sicherungskopien zu erstellen. Hat der Anwender eine Lizenz für eine Einplatzversion erworben, dienen die Originaldatenträger (CD Rom, Disketten etc.) als Sicherungskopie. Eine Vervielfältigung des Benutzerhandbuchs und der sonstigen Doku- mentation ist nicht zulässig. Die Software muss in der von Sage freigegebenen Betriebssystemumge- bung und unter den empfohlenen Hardware- voraussetzungen eingesetzt werden. Diese können im Dokument Systemvoraussetzungen eingesehen werden, das auf der Produktwebseite von Sage oder auf Anforderung bei Sage erhältlich ist.
2.3 Der Anwender ist nicht berechtigtXxxxxxx EDV Beratung, die Software abzuändern, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu reverse-engineeren disassemblieren oder von der Software abgeänderte Werke zu disassemblierenerstellen. Benötigt der Anwender InformationenEs ist ausdrücklich verboten, die zur Her- stellung der Interoperabilität der Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit unabhängig geschaffenen anderen Computer- programmen unerlässlich sind, hat er eine dahin- gehende Anfrage an Sage anderer Software zusammengemischter Form oder in anderer Software eingeschlossener Form zu richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäß der Produkt- informationen kopieren oder mitgelieferter Daten gestattet sindanders zu vervielfältigen. Sage behält sich vor, die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern.
2.4 Der Anwender Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programm- fehler zu beseitigen. Dies gilt nicht, wenn Xxxx die Vornahme dieser Änderungen abgelehnt hat. Xxxx nimmt diese Änderungen nur gegen eine angemessene Vergütung, z.B. im Rahmen eines Softwarewartungs- und/oder -pflegevertrags oder kostenlos im Rahmen etwaig bestehender Gewährleistungspflichten, vor.
2.5 Die Vermietung der Software, die Erteilung von Unterlizenzen, sowie die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP), Outsourcing oder Service Büro darf ebenso wie jegliche Nutzung zugunsten Dritter (z.B. durch Verarbeitung Daten Dritter zu deren Gunsten) nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch Sage erfolgen.
2.6 Der Anwender ist berechtigt, die vollständige Software einschließlich Anwenderdokumentation unter gleichzeitiger Übertragung der vorstehend aufgeführten Nutzungsrechte an Endanwender weiterzuveräußernausgeschlossen. Die Berechtigung erstreckt sich nicht auf Kopien der Software oder von Teilen derselben. Die Wirksamkeit der Übertragung der Nutzungs- rechte steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Anwender Sage die Übertragung anzeigt und sich der neue Nutzer bei Sage als solcher registrieren lässt. Der Dritte hat sich gegenüber Xxxx mit den Lizenzbedingungen von Xxxx einverstanden zu erklären, und der Anwender hat ihm diesen Lizenzvertrag zu übergeben.
2.7 Mit der Übergabe der Software erwirbt der Dritte die Nutzungsrechte nach diesem Vertrag und tritt damit an die Stelle des Anwenders. Gleichzeitig erlöschen alle dem Anwender in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte an der Software. Der Anwender ist verpflichtet, sämtliche bei ihm verbliebenen Kopien der Software umgehend zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für Sicherungskopien.
2.8 Die unter dieser Ziffer Abschnitt genannten Nutzungsrechte werden dem Anwender unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass er den Kaufpreis vollständig entrichtet hat und sich vor der ersten Nutzung der Software telefonisch oder auch schriftlich unter der unten aufgeführten Adresse bei Sage als Endkunde registrieren lässthat.
2.9 Der Anwender hat hierzu die folgenden Daten vollständig mitzuteilen: - Name des Anwenders bzw. der Firma, welche die gegenständliche Software erworben hat, - postalische Anschrift, - Telefonnummer und Telefaxnummer, - E-Mailadresse - Branche und Anzahl der Mitarbeiter und - Software-Produkt ggf. nebst erworbener Module und Anzahl der erworbenen Clients sowie die Lizenznummer des Produktes.
2.10 Ferner ist der Anwender verpflichtet gegebenenfalls während des Installationsprozesses zum Zweck der Registrierung Angaben zur Identifikation des Anwenders und des ihn betreuenden Business Partners von Xxxx zu machen. Diese Daten werden im Rahmen der Registrierung an Sage versendet.
Appears in 1 contract
Samples: Software License Agreement
Nutzungs- und Verwertungsrechte des Anwenders. 2.1 2.1. Der Anwender ist berechtigt, berechtigt die Software als Einplatzversion Einzelplatzversion auf einem einzigen Personal- Computer sowie für einen einzigen Nutzer Personalcomputer zu installiereninstallieren und zu nutzen. Bei Erwerb einer Mehrplatz- Lizenz Mehrplatzlizenz des Softwareprodukts gilt das Nutzungsrecht für die vereinbarte erworbene Anzahl an Lizenzen. Bei Mehrplatzlizenzen erhält der Anwender die Xxxx, ob er das Produkt auf Basis von Anwenderneingesetzten Endgeräten (gerätebezogene Lizenzierung) oder auf Basis von genutzten emis-Usern (emis- benutzerbezogene Lizenzierung) lizenzieren lässt, in beiden Fällen aber gilt, dass das Softwareprodukt innerhalb des Unternehmens nur in der erworbenen Lizenzanzahl installiert und genutzt werden darf. Nachdem der Endbenutzer sich für ein Lizenzierungsmodell (gerätebezogen oder emis-benutzerbezogen) entschieden hat, ist dieses nur durch eine kostenpflichtige Umwandlung änderbar. Diese muss bei der Fa. Karg EDV-Dienstleistungen GmbH erworben werden. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende hinausgehenden Nutzung der Software bzw. Installation der Software auf mehr Client-PCs als erworbene Lizenzanzahl ist unzulässig. Der Einsatz der Anwender verpflichtet sich, die Software nur für eigene Zwecke zu nutzen und sie Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen. Die Installation auf einem Server ist nur dann ohne Erwerb einer zusätzlichen Nutzungslizenz erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass eine der Server lediglich zur Bereitstellung der gemeinsam genutzten Datenbank und Dateien bei einer Mehrplatzlizenz dient. Bei Nutzung des Softwareprodukts an mehreren Standorten bzw. an einem Standort (über Terminalserver / Remotedesktop) ist der Erwerb von mehr als der vereinbarten Anzahl von Anwendern ausgeschlossen istzusätzlichen Lizenzen notwendig. Weitere Einzel- heiten hinsichtlich der Lizenzierungsmatrix (z.B. named oder concurrent user, Fillialregelung, sonstige Einschränkungen) ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs gültigen Preisliste von Sage, die auf der Webseite von Sage sowie auf Anfrage erhältlich ist.In diesem Fall wird automatisch das userbezogene Lizenzmodell vorausgesetzt. Das gerätebezogene Lizenzmodell kann bei Nutzung eines Terminalservers / Remotedesktopservers nicht genutzt werden!
2.2 2.2. Der Anwender darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestimmungs- gemäßen Ausführung der Anwendung verviel- fältigenspeichern. Er ist weiter berechtigt, berechtigt notwendige Sicherungskopien der Software zu erstellen. Hat der Anwender eine Lizenz für eine Einplatzversion Einzelplatzversion erworben, dienen die Originaldatenträger (CD Rom, Disketten etc.CD-ROM / DVD-ROM) bzw. die heruntergeladene Erstinstallationsdatei der Software als Sicherungskopie. Der Anwender ist nicht berechtigt Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Eine Vervielfältigung des Online- Benutzerhandbuchs (xxxx.xxxx) und der sonstigen Doku- mentation Dokumentationen und Unterlagen (Begleittexte, mitgelieferte Bilder etc.) ist nicht zulässig. Die Software muss mindestens in der von Sage Karg EDV-Dienstleistungen GmbH freigegebenen Betriebssystemumge- bung Betriebssystemumgebung und unter den empfohlenen Hardware- voraussetzungen Hardwarevoraussetzungen eingesetzt werden. Diese können im Dokument Systemvoraussetzungen eingesehen werden, das auf der Produktwebseite von Sage oder auf Anforderung bei Sage erhältlich ist.
2.3 2.3. Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. Benötigt der Anwender Informationen, die zur Her- stellung Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Computer- programmen unerlässlich Softwareprogrammen notwendig sind, hat er eine dahin- gehende dahingehende Anfrage an Sage die Karg EDV-Dienstleistungen GmbH zu richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäß der Produkt- informationen Produktinformationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind. Sage Die Karg EDV-Dienstleistungen GmbH behält sich vor, die erforderlichen jederzeit vor diese Informationen zur Verfügung zu stellen oder zu verweigern.
2.4 2.4. Der Anwender ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programm- fehler Programmfehler zu beseitigen. Dies gilt nichtÄnderungen am Softwareprogramm sind nur dann möglich, wenn Xxxx diese direkt durch die Vornahme dieser Änderungen abgelehnt hatKarg EDV-Dienstleistungen GmbH oder ein authorisiertes Partnerunternehmen der Karg EDV-Dienstleistungen GmbH durchgeführt werden. Xxxx Die Karg EDV-Dienstleistungen GmbH nimmt diese Änderungen nur gegen eine angemessene Vergütung, z.B. im Rahmen eines Softwarewartungs- und/oder -pflegevertrags oder kostenlos im Rahmen etwaig bestehender Gewährleistungspflichten, –pflegevertrages bzw. beauftragter Individualentwicklungen vor.
2.5 Die Vermietung der Software, die Erteilung von Unterlizenzen, sowie die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP), Outsourcing oder Service Büro darf ebenso wie jegliche Nutzung zugunsten Dritter (z.B. durch Verarbeitung Daten Dritter zu deren Gunsten) nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch Sage erfolgen.
2.6 Der Anwender ist berechtigt, die vollständige Software einschließlich Anwenderdokumentation unter gleichzeitiger Übertragung der vorstehend aufgeführten Nutzungsrechte an Endanwender weiterzuveräußern. Die Berechtigung erstreckt sich nicht auf Kopien der Software oder von Teilen derselben. Die Wirksamkeit der Übertragung der Nutzungs- rechte steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Anwender Sage die Übertragung anzeigt und sich der neue Nutzer bei Sage als solcher registrieren lässt. Der Dritte hat sich gegenüber Xxxx mit den Lizenzbedingungen von Xxxx einverstanden zu erklären, und der Anwender hat ihm diesen Lizenzvertrag zu übergeben.
2.7 Mit der Übergabe der Software erwirbt der Dritte die Nutzungsrechte nach diesem Vertrag und tritt damit an die Stelle des Anwenders. Gleichzeitig erlöschen alle dem Anwender in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte an der Software2.5. Der Anwender ist verpflichtet, sämtliche bei ihm verbliebenen Kopien nicht berechtigt die in der Software umgehend zu löschen oder enthaltenen Standardzugangskennungen und –passwörter an Dritte weiterzugeben. Er ist aber berechtigt, die Standardkennungen für seinen Eigenbedarf auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für Sicherungskopienindividuelle Kennwörter abzuändern.
2.8 2.6. Wird dem Anwender / Kunden im Zuge von Individualprogrammierungen ein sog. Firmenschalter mitgeteilt, so ist dieser ausschließlich zur eigenen Verwendung bestimmt. Die Verwendung eines Firmenschalters eines anderen Kunden ist untersagt und stellt einen Lizenzverstoß dar.
2.7. Dem Anwender ist es untersagt Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und / oder Eigentumsangaben seitens der Karg EDV- Dienstleistungen GmbH an der Software zu verändern.
2.8. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungsrechte werden dem Anwender unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass er den Kaufpreis der Software und evtl. dazugehöriger Dienstleistungen vollständig entrichtet hat und sich vor der ersten Nutzung der Software telefonisch oder auch schriftlich unter der unten aufgeführten Adresse bei Sage als Endkunde registrieren lässthat.
2.9 Der Anwender hat hierzu die folgenden Daten vollständig mitzuteilen: - Name des Anwenders bzw. der Firma, welche die gegenständliche Software erworben hat, - postalische Anschrift, - Telefonnummer und Telefaxnummer, - E-Mailadresse - Branche und Anzahl der Mitarbeiter und - Software-Produkt ggf. nebst erworbener Module und Anzahl der erworbenen Clients sowie die Lizenznummer des Produktes.
2.10 Ferner ist der Anwender verpflichtet gegebenenfalls während des Installationsprozesses zum Zweck der Registrierung Angaben zur Identifikation des Anwenders und des ihn betreuenden Business Partners von Xxxx zu machen. Diese Daten werden im Rahmen der Registrierung an Sage versendet.
Appears in 1 contract
Samples: Software License Agreement