Obergutachten. (1) 1Gegen die Stellungnahme des Gutachters zum Behandlungsplan, zum Verlänge- rungsantrag oder zur Therapieänderung können Vertragszahnarzt oder Krankenkasse in- nerhalb eines Monats nach dem Zugang der Stellungnahme des Gutachters schriftlich bei der KZBV Einspruch zum Zwecke der Einholung eines Obergutachtens einlegen. 2Der Einspruch ist ausreichend zu begründen.
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Samples: Bundesmantelvertrag Zahnärzte (Bmv Z), Ersatzkassenvertrag Zahnärzte (Ekvz), Bundesmantelvertrag Zahnärzte (Bmv Z)
Obergutachten. (1) 1Gegen die Stellungnahme des Gutachters zum Behandlungsplan, zum Verlänge- rungsantrag Parodontalstatus oder zur Therapieänderung Therapieer- gänzung können Vertragszahnarzt oder Krankenkasse in- nerhalb innerhalb eines Monats nach dem Zugang Zu- gang der Stellungnahme des Gutachters schriftlich bei der KZBV Einspruch zum Zwecke der Einholung eines Obergutachtens einlegen. 2Der Einspruch ist ausreichend zu begründenbe- gründen.
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Samples: Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (Bmv Z), Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (Bmv Z), Bundesmantelvertrag – Zahnärzte
Obergutachten. (1) 1Gegen die Stellungnahme des Gutachters zum Behandlungsplan, zum Verlänge- rungsantrag Parodontalstatus oder zur Therapieänderung Therapieer- gänzung können Vertragszahnarzt oder Krankenkasse in- nerhalb innerhalb eines Monats nach dem Zugang Zu- gang der Stellungnahme des Gutachters schriftlich bei der KZBV Einspruch zum Zwecke der Einholung eines Obergutachtens einlegen. 2Der Einspruch ist ausreichend zu begründenbegrün- den.
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Samples: Ersatzkassenvertrag Zahnärzte (Ekvz), Bundesmantelvertrag Zahnärzte (Bmv Z), Ersatzkassenvertrag Zahnärzte (Ekvz)
Obergutachten. (1) 1Gegen die Stellungnahme des Gutachters zum Behandlungsplan, zum Verlänge- rungsantrag Verlängerungs- antrag oder zur Therapieänderung können Vertragszahnarzt oder Krankenkasse in- nerhalb inner- halb eines Monats nach dem Zugang der Stellungnahme des Gutachters schriftlich bei der KZBV Einspruch zum Zwecke der Einholung eines Obergutachtens einlegen. 2Der Einspruch ist ausreichend zu begründen.
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Samples: Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (Bmv Z), Bundesmantelvertrag – Zahnärzte, Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (Bmv Z)