Common use of Obliegenheiten 1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Clause in Contracts

Obliegenheiten 1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles. Der Versicherungsnehmer hat 1.1. alle gesetzlichen, behördlichen und vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten; 1.2. die versicherten Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel und Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen; 1.3. über Wertpapiere, Urkunden, Sammlungen und über andere hochwertige Gegenstände, für die dies besonders vereinbart ist, ein Verzeichnis zu führen und gesondert aufzubewahren, wo es nicht zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen kann; 1.4. alle Öffnungen (z.B. Fenster und Türen) in dem Betrieb verschlossen zu halten, solange die Arbeit ruht, und alle bei Antrag vorhandenen vereinbarten Sicherungen uneingeschränkt gebrauchsfähig zu halten; 1.5. in Räumen unter Erdgleiche aufbewahrte versicherte Sachen mindestens 12 cm über dem Boden zu lagern; 1.6. Fahrzeuge unter Anwendung der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen ordnungsgemäß zu sichern und während der Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr) in einer bewachten oder verschlossenen (Sammel-)Garage, auf einem bewachten Parkplatz oder in Ermangelung vorgenannter Abstellmöglichkeiten auf einem umfriedeten Hof eines bewohnten Grundstückes abzustellen; 1.7. während des Transportes durch den Versicherungsnehmer oder durch Dritte die Sachen stets ordnungsgemäß und beanspruchungsgerecht zu verpacken sowie sachgemäß zu verladen und zu sichern; 1.8. den Versicherer spätestens bis zum Beginn des dritten Kalendermonats vor Ablauf der jeweiligen Versicherungsperiode über etwaige Werterhöhungen und/ oder Neuerwerbungen zu informieren.

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Samples: Insurance Application Model, Insurance Application, Insurance Agreement