OBLIGATORISCHE AKTIVIERUNG Musterklauseln

OBLIGATORISCHE AKTIVIERUNG. DIESE SOFTWARE ENTHÄLT TECHNISCHE MASSNAHMEN, DIE EINE NICHT LIZENZIERTE VERWENDUNG DER SOFTWARE VERHINDERN SOLLEN. Möglicherweise können Sie nach einer bestimmten Anzahl von Produktstarts Ihre Rechte an der Software unter diesem EULA nur ausüben, wenn Sie Ihre Kopie der Software auf die in der Startsequenz beschriebene Weise aktivieren. Außerdem müssen Sie die Software möglicherweise reaktivieren, falls Sie Ihre Computerhardware oder die Software ändern. MeDiPa verwendet diese Maßnahmen zur Bestätigung, dass Sie eine rechtmäßig lizenzierte Kopie der Software haben. Wenn Sie keine lizenzierte Kopie der Software verwenden, sind Sie nicht berechtigt, die Software oder zukünftige Softwareupdates zu installieren. MeDiPa erfasst bei diesem Vorgang keine persönlichen Informationen von Ihrem Gerät.
OBLIGATORISCHE AKTIVIERUNG a. Durch die Aktivierung wird die Verwendung der Software einem bestimmten Gerät zugeordnet. Während der Aktivierung sendet die Installationssoftware Informationen zur Software und Hardwarekonfiguration zum Server an BBS-INTERNATIONAL. Zu diesen Informationen gehören die Version, die Sprache und der Product Key der Software, die Internetprotokolladresse des Xxxxxx sowie Informationen, die aus der Hardwarekonfiguration des Xxxxxx abgeleitet werden. Durch die Verwendung der Software erklären Sie sich mit der Übertragung dieser Informationen einverstanden. Wenn das Gerät mit dem Internet verbunden ist, stellt die Software für die Aktivierung möglicherweise automatisch eine Verbindung mit BBS-INTERNATIONAL her. Dabei fallen möglicherweise Internet- und Telefongebühren an. Wenn Sie an den Komponenten oder der Software Ihres Computers Änderungen vorgenommen haben, müssen Sie die Software möglicherweise erneut aktivieren. Solange Sie die Software nicht aktiviert haben, werden Sie ggf. automatisch daran erinnert, sie zu aktivieren. Weiter Informationen siehe unter xxxx://xxx.XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX.xxx/xxxxxxx.
OBLIGATORISCHE AKTIVIERUNG. Durch die Aktivierung wird die Nutzung der Software einem bestimmten Gerät zugeordnet. Während der Aktivierung werden Informationen über die Software und das Gerät an Microsoft übertragen. Hierzu gehören die Version, die Lizenzversion, die Sprache und der Product Key der Software, die Internetprotokolladresse des Xxxxxx und Informationen aus der Hardwarekonfiguration des Xxxxxx. Weitere Informationen finden Sie unter xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxx/xxxxxxxxxx.xxxx. DURCH DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DER ÜBERTRAGUNG DIESER INFORMATIONEN EINVERSTANDEN. Bei ordnungsgemäßer Lizenzierung haben Sie das Recht, die während des Installationsprozesses installierte Version der Software im für die Aktivierung zulässigen Zeitraum zu nutzen. SOFERN DIE SOFTWARE NICHT AKTIVIERT WIRD, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIESE SOFTWARE NACH ABLAUF DES FÜR DIE AKTIVIERUNG ZULÄSSIGEN ZEITRAUMS ZU NUTZEN. Dies dient der Verhinderung einer unlizenzierten Nutzung der Software. SIE DÜRFEN DIE AKTIVIERUNG NICHT UMGEHEN. Sie können die Software per Internet oder Telefon aktivieren. In diesem Fall können Internet- und Telefongebühren anfallen. Einige Änderungen an den Komponenten Ihres Computers oder der Software können eine erneute Aktivierung der Software erforderlich machen. SIE WERDEN VON DER SOFTWARE SO LANGE AN DIE AKTIVIERUNG ERINNERT, BIS SIE DIESE DURCHFÜHREN.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.