Common use of Offenlegung von Zuwendungen Clause in Contracts

Offenlegung von Zuwendungen. Die FIL Fondsbank GmbH (Bank) erhält einmalige und fortlaufende Zuwendungen von den Produktanbietern. Diese werden häufig auch unter dem Begriff Provisionszahlungen zusammengefasst. Wir möchten Ihnen hierzu einige Erläuterungen mitteilen. Bei den einmaligen Zuwendungen handelt es sich um den Ausgabeaufschlag (bis zu 7 % des Investitionsbetrages). Dieser wird vom Emittenten erhoben, vom Kunden an die Bank gezahlt und von ihr vereinnahmt oder, wird ein Vermittler tätig, von der Bank in der Regel zu 100 % an die Vertriebspartner, mit denen die Bank bei der Zuführung von Kun- den zusammenarbeitet, weitergeleitet. Bei den fortlaufenden Zuwendungen (auch laufende Vertriebsprovisionen oder Ab- schlussfolgeprovisionen genannt) handelt es sich um Zahlungen der Produktanbieter, die sich auf die Haltedauer des Produktes beziehen. Die Höhen der laufenden Ver- triebsprovisionen berechnen sich als prozentuale Anteile des jeweiligen Wertes der ver- wahrten Fondsanteile in den Kundendepots und betragen, je nach Verwaltungsgesell- schaft und Art des Fonds, derzeit durchschnittlich 0,55 % (bis zu max.1,65 %). Die fortlaufenden Zuwendungen werden von der Bank vereinnahmt. Wird ein Vermittler tätig, wird von den fortlaufenden Zuwendungen ebenfalls ein großer Teil an den Vermittler weitergereicht. Dem Kunden entstehen aus den fortlaufenden Zuwendungen keine zusätzlichen Kosten, da die laufenden Vertriebsprovisionen direkt von den Investmentgesellschaften an die Bank gezahlt werden und in der Regel aus der den jeweiligen Fonds belasteten Verwal- tungsvergütung entnommen werden. Soweit Vermittler tätig werden, erhält die Bank von Vermittlerzentralen monetäre Leis- tungen für besondere Dienstleistungen bzw. abweichend vom normalen Preis- und Leis- tungsverzeichnis der Bank vereinbarte Preismodelle aufgrund besonderer Abwicklungs- modelle und von dem ansonsten bei der Bank üblichen abweichenden Dienstleistungs- umfang (z. B. Depoteröffnung unter Nutzung der Videolegitimation). Die Höhe der mone- tären Leistungen wird als prozentualer Anteil des jeweiligen Wertes der verwahrten Fondsanteile berechnet (derzeit bis zu 0,3 % p. a.). Damit die Kosten der Bank auch bei niedrigeren Werten der verwahrten Fondsanteile gedeckt sind, zahlt der Vertriebspartner in Einzelfällen einen Betrag je Depot (derzeit bis zu 12 EUR je Depot) oder einen Pau- schalbetrag bis zu 30.000 EUR. Die Bank erhält von Dritten auch nicht monetäre Zuwendungen in geringem Umfang. Hierzu zählen beispielsweise Einladungen zu Konferenzen, Seminaren und anderen fachlichen Veranstaltungen oder sonstige schriftliche Materialien von Dritten oder dem Emittenten. Mitarbeiter der Bank werden auch in vertretbarer Geringfügigkeit durch Drit- te bewirtet. Die Bank stellt sicher, dass die monetären und nicht monetären Zuwendungen nicht den Interessen des Kunden entgegenstehen. Sie werden dazu eingesetzt, die Qualität der von der Bank erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistun- gen aufrechtzuerhalten bzw. weiter zu verbessern. Die Bank wird neben den vom Kunden gezahlten einmaligen Vertriebsprovisionen auch aus den ihr zufließenden laufenden Vertriebsprovisionen an den Vermittler/Untervermitt- ler des Kunden bzw. die Vermittlerzentrale, an die dieser angebunden ist, für die Vermitt- lungs- und Aufklärungstätigkeit laufende Vertriebsprovisionen gewähren. Die weitergelei- teten Vertriebsprovisionen entsprechen maximal den auf den Fondsabrechnungen ausgewiesenen abgerechneten Ausgabeaufschlägen. Die Höhen der weitergereichten laufenden Vertriebsprovisionen ergeben sich aus den von den Investmentgesellschaften an die Bank gezahlten laufenden Vertriebsprovisionen, die ganz oder teilweise weiterge- geben werden. Die Provisionen sind bei Aktien- und Dachhedgefonds i. d. R. höher als bei Immobilien- oder Rentenfonds und bei diesen wiederum höher als bei Geldmarktna- hen oder Geldmarktfonds. Soweit mit einem Vermittler/Untervermittler das "Partizipationsmodell" vereinbart ist, er- hält der Vermittler/Untervermittler zusätzlich zu den einmaligen bzw. laufenden Ver- triebsprovisionen eine Zuwendung, die sich der Höhe nach am vom Vermittler/Unterver- mittler erbrachten Netto-Neugeschäft (Zuflüsse abzüglich Abflüsse), dem Volumen in Portfoliolösungen und dem Volumen der mit Verwahrentgelt abgerechneten Fondsbe- ständen sowie der Netto-Entwicklung der Depots (neu eingerichtete Depots abzüglich aufgelöster Depots) orientiert. Dabei ergibt sich der an den Vermittler/Untervermittler ge- zahlte Partizipationsbetrag aus einem prozentualen Satz auf das Netto-Neugeschäft so- wie die Volumen in Portfoliolösungen und das Volumen der mit Verwahrentgelt abge- rechneten Fondsbestände, ergänzt um einen Betrag, der aus der Anzahl der netto neu eingerichteten Depots resultiert. Soweit Vermittler tätig werden, werden diese in Einzelfällen mit Marketingkostenzu- schüssen von der Bank unterstützt. Diese dienen insbesondere dazu, den Kunden über die Wertpapierdienstleistungen der Bank zu informieren. Die Bank beteiligt sich selektiv und nach individueller Vereinbarung mit finanziellen Beiträgen an Vertriebspartnerveran- staltungen, während der sie den Teilnehmern (Vermittler und Untervermittler) die Wert- papierdienstleistungen und neue Servicedienstleistungen oder Abwicklungsmodalitäten der Bank vorstellt. Die beständige Weiterentwicklung der Kundendienstleistungen ist ei- nes der Kernthemen der Bank. Darüber hinaus gewährt die Bank Dritten nicht monetäre Zuwendungen in Form von Sachleistungen. Hierzu gehören z. B. Informationsmaterialien zu den Wertpapierdienst- leistungen und Wertpapiernebendienstleistungen der Bank, zu allgemeinen Themen und Entwicklungen in der Finanzbranche, aber auch die Einladung Dritter zu Konferenzen, Seminaren und anderen fachlichen Veranstaltungen, die Bereitstellung von Hilfsmitteln, die einen Mehrwert aufweisen, wie objektive Informationsinstrumente (z. B. Depotre- ports, Informationen oder Dokumentationen zu einem Finanzinstrument oder einer Wert- papierdienstleistung), sowie Bewirtungen. Einzelheiten zu den von der Bank vereinnahmten und gewährten Vergütungen sind auf Anfrage bei der Bank erhältlich. Ein von einem Vermittler gewährter Rabatt gilt nicht für Bankentgelte.

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Samples: www.al-h.de, www.fonds-super-markt.de

Offenlegung von Zuwendungen. Die FIL Fondsbank GmbH (Bank) erhält einmalige und fortlaufende Zuwendungen von den Produktanbietern. Diese werden häufig auch unter dem Begriff Provisionszahlungen zusammengefasstzusam­ mengefasst. Wir möchten Ihnen hierzu einige Erläuterungen mitteilen. Bei den einmaligen Zuwendungen handelt es sich um den Ausgabeaufschlag (bis zu 7 7% des Investitionsbetrages). Dieser wird vom Emittenten erhoben, vom Kunden an die Bank gezahlt und von ihr vereinnahmt oder, wird ein Vermittler tätig, von der Bank in der Regel zu 100 100% an die Vertriebspartner, mit denen die Bank bei der Zuführung von Kun- den Kunden zusammenarbeitet, weitergeleitet. Bei den fortlaufenden Zuwendungen (auch laufende Vertriebsprovisionen oder Ab- schlussfolgeprovisionen Abschluss­ folgeprovisionen genannt) handelt es sich um Zahlungen der Produktanbieter, die sich auf die Haltedauer des Produktes beziehen. Die Höhen der laufenden Ver- triebsprovisionen berechnen Vertriebsprovisionen berech­ nen sich als prozentuale Anteile des jeweiligen Wertes der ver- wahrten verwahrten Fondsanteile in den Kundendepots und betragen, je nach Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft und Art des Fonds, derzeit durchschnittlich 0,55 0,55% (bis zu max.1,65 max.1,65%). Die fortlaufenden Zuwendungen werden von der Bank vereinnahmt. Wird ein Vermittler tätig, Hiervon wird von den fortlaufenden Zuwendungen ebenfalls ein großer Teil an den Vermittler Ver­ mittler weitergereicht. Dem Kunden entstehen aus den fortlaufenden Zuwendungen keine zusätzlichen Kosten, da die laufenden Vertriebsprovisionen direkt von den Investmentgesellschaften an die Bank gezahlt werden und in der Regel aus der den jeweiligen Fonds belasteten Verwal- tungsvergütung Verwaltungsvergütung entnommen werden. Soweit Vermittler tätig werden, Die Bank erhält die Bank von Vermittlerzentralen monetäre Leis- tungen Leistungen für besondere Dienstleistungen bzw. abweichend vom normalen Preis- Preis­ und Leis- tungsverzeichnis Leistungsverzeichnis der Bank vereinbarte Preismodelle Preis­ modelle aufgrund besonderer Abwicklungs- modelle Abwicklungsmodelle und von dem ansonsten bei der Bank üblichen übli­ chen abweichenden Dienstleistungs- umfang Dienstleistungsumfangs (z. z.B. Depoteröffnung unter Nutzung der VideolegitimationVideo­ legitimation). Die Höhe der mone- tären monetären Leistungen wird als prozentualer Anteil des jeweiligen Wertes der verwahrten Fondsanteile berechnet (derzeit bis zu 0,3 0,3% p. a.p.a.). Damit die Kosten der Bank auch bei niedrigeren Werten der verwahrten Fondsanteile gedeckt sind, zahlt der Vertriebspartner in Einzelfällen einen Betrag je Depot (derzeit bis zu 12 EUR Euro je Depot) oder einen Pau- schalbetrag Pauschalbetrag bis zu 30.000 EUREuro. Die Bank erhält von Dritten auch nicht monetäre nichtmonetäre Zuwendungen in geringem Umfang. Hierzu zählen beispielsweise Einladungen zu Konferenzen, Seminaren und anderen fachlichen Veranstaltungen Ver­ anstaltungen oder sonstige schriftliche Materialien von Dritten oder dem Emittenten. Mitarbeiter Mitarbei­ ter der Bank werden auch in vertretbarer Geringfügigkeit durch Drit- te Dritte bewirtet. Die Bank stellt sicher, dass die monetären und nicht monetären Zuwendungen nicht den Interessen Inte­ ressen des Kunden entgegenstehen. Sie werden dazu eingesetzt, die Qualität der von der Bank erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistun- gen aufrechtzuerhalten Wertpapiernebendienstleistungen aufrecht­ zuerhalten bzw. weiter zu verbessern. Die Bank wird neben den vom Kunden gezahlten einmaligen Vertriebsprovisionen auch aus den ihr zufließenden zu­ fließenden laufenden Vertriebsprovisionen an den Vermittler/Untervermitt- ler Untervermittler des Kunden bzw. die Vermittlerzentrale, an die dieser angebunden ist, für die Vermitt- lungs- Vermittlungs­ und Aufklärungstätigkeit Aufklärungs­ tätigkeit laufende Vertriebsprovisionen gewähren. Die weitergelei- teten weitergeleiteten Vertriebsprovisionen entsprechen maximal den auf den Fondsabrechnungen ausgewiesenen abgerechneten AusgabeaufschlägenAus­ gabeaufschlägen. Die Höhen der weitergereichten laufenden Vertriebsprovisionen ergeben sich aus den von den Investmentgesellschaften an die Bank gezahlten laufenden VertriebsprovisionenVertriebs­ provisionen, die ganz oder teilweise weiterge- geben weitergegeben werden. Die Provisionen sind bei Aktien- Aktien­ und Dachhedgefonds i. d. i.d.R. höher als bei Immobilien- Immobilien­ oder Rentenfonds und bei diesen wiederum wie­ derum höher als bei Geldmarktna- hen Geldmarkt nahen­ oder Geldmarktfonds. Soweit In Einzelfällen werden Vermittler mit einem Vermittler/Untervermittler das "Partizipationsmodell" vereinbart ist, er- hält der Vermittler/Untervermittler zusätzlich zu den einmaligen bzw. laufenden Ver- triebsprovisionen eine Zuwendung, die sich der Höhe nach am vom Vermittler/Unterver- mittler erbrachten Netto-Neugeschäft (Zuflüsse abzüglich Abflüsse), dem Volumen in Portfoliolösungen und dem Volumen der mit Verwahrentgelt abgerechneten Fondsbe- ständen sowie der Netto-Entwicklung der Depots (neu eingerichtete Depots abzüglich aufgelöster Depots) orientiert. Dabei ergibt sich der an den Vermittler/Untervermittler ge- zahlte Partizipationsbetrag aus einem prozentualen Satz auf das Netto-Neugeschäft so- wie die Volumen in Portfoliolösungen und das Volumen der mit Verwahrentgelt abge- rechneten Fondsbestände, ergänzt um einen Betrag, der aus der Anzahl der netto neu eingerichteten Depots resultiert. Soweit Vermittler tätig werden, werden diese in Einzelfällen mit Marketingkostenzu- schüssen Marketingkostenzuschüssen von der Bank unterstützt. Diese dienen insbesondere dazu, den Kunden über die Wertpapierdienstleistungen der Bank zu informieren. Die Bank beteiligt sich selektiv und nach individueller Vereinbarung mit finanziellen finan­ ziellen Beiträgen an Vertriebspartnerveran- staltungenVertriebspartnerveranstaltungen, während der denen sie den Teilnehmern (Vermittler und Untervermittler) die Wert- papierdienstleistungen Wertpapierdienstleistungen und neue Servicedienstleistungen Servicedienstleis­ tungen oder Abwicklungsmodalitäten der Bank vorstellt. Die beständige Weiterentwicklung der Kundendienstleistungen ist ei- nes eines der Kernthemen der Bank. Darüber hinaus gewährt die Bank Dritten nicht monetäre nichtmonetäre Zuwendungen in Form von SachleistungenSach­ leistungen. Hierzu gehören z. z.B. Informationsmaterialien zu den Wertpapierdienst- leistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Wertpapierdienstleistungen/ ­nebendienstleistungen der Bank, zu allgemeinen Themen und Entwicklungen in der FinanzbrancheFinanz­ branche, aber auch die Einladung Dritter zu Konferenzen, Seminaren und anderen fachlichen Veranstaltungen, die Bereitstellung von Hilfsmitteln, die einen Mehrwert aufweisen, wie objektive objek­ tive Informationsinstrumente (z. z.B. Depotre- portsDepotreports, Informationen oder Dokumentationen zu einem ei­ nem Finanzinstrument oder einer Wert- papierdienstleistung), Wertpapierdienstleistung) sowie Bewirtungen. Einzelheiten zu den von der Bank vereinnahmten und gewährten Vergütungen sind auf Anfrage An­ frage bei der Bank erhältlich. Ein von einem vom Vermittler gewährter Rabatt gilt nicht für BankentgelteBank Entgelte. 01/2019 [14 FFB-AT 04 01] Die FIL Fondsbank GmbH Zweigniederlassung Wien (Bank) - ein Unternehmen der Fidelity Investment Gruppe - verwendet bestimmte persönliche Informationen über ihre Kunden im Zusammenhang mit deren Investitionen in Investmentfonds. Die Bank sammelt, speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten, wie nachstehend beschrieben. Die personenbezogenen Daten, die die Bank verarbeitet, beinhalten Namen, Geburts- name, Geburtsdatum und Geburtsort sowie Geburts- und Steuerland, Kontaktdaten, Konto-/Depotnummer, Konto- und Depotbestände, steuerrelevante Daten (Steueridenti- fikationsnummer (TIN), Steuernummer, ggfs. Religionszugehörigkeit), Legitimationsda- ten (z. B. Ausweisdaten) und Authentifikationsdaten (z. B. Unterschriftsprobe) sowie Identifikationsdokumente. Die Bank muss möglicherweise auch vertrauliche Informationen über die Kunden (be- kannt als „spezielle Kategorien persönlicher Daten“) speichern und verarbeiten. Dies schließt jegliche politische Zugehörigkeit und vergangene strafrechtliche Verurteilungen ein, die im Rahmen der Anti-Geldwäsche-Prüfungen der Bank aufgedeckt werden kön- nen. Die Bank ist per Gesetz verpflichtet diese Informationen zu verarbeiten und zu speichern, da es im erheblichen öffentlichen Interesse ist, die Anti-Geldwäsche-Prüfun- gen ordnungsgemäß durchzuführen. Diese personenbezogenen Daten werden an die Bank im Rahmen der Vertragsanbah- nung und Vertragsabwicklung von Kunden, von dem vom Kunden benannten Vermittler/ Untervermittler sowie dessen Vermittlerzentrale, Behörden, Gerichte und Institutionen, die zur Identifikation von Kunden berechtigt/beauftragt sind, bereitgestellt. Die Bank erhebt personenbezogene Daten – im Rahmen der Kontaktaufnahme durch den Kunden – weil sie von einem Dritten übermittelt wurden (z. B. Behörden usw.) Die Bank verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Bank verwendet die personenbezogenen Daten für folgende Zwecke: – Zur Aufrechterhaltung des Inhaber-Registers der Investmentfonds – Für die Ausführung von Transaktionsaufträgen (Einzahlungen, Auszahlungen und Übertragungen) – Zur Zahlung und Verarbeitung von Ausschüttungen und Thesaurierungen – Zur Durchführung von Kontrollen in Bezug auf Marktmanipulationen – Zur Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche – Zur Einhaltung des automatischen Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung und der damit zusammenhängenden Verwaltungszusammenarbeit – Zur Verwaltung des Depots und des Xxxxxx – Zur Bereitstellung von Serviceleistungen für den Kunden – Zur Erfüllung von Kundenaufträgen – Zur Beantwortung von Fragen – Zur Aufbewahrung und Bereitstellung im Auftrag des Kunden – Zum Versand von SMS – Zu Beweiszwecken – Zur Beantwortung von Fragen – Zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs der Bank, auch zu Test- zwecken – Zur Auskunftserteilung an Behörden und Gerichte – Zur Weitergabe an den vom Kunden benannten Vermittler/Untervermittler sowie dessen Vermittlerzentrale – Zu statistischen Zwecken Die Bank betreibt eine automatische E-Mail-Überwachung mit dem Ziel, die beabsichtigte oder unbeabsichtigte Weitergabe oder unbefugte Nutzung vertraulicher Informationen zu verhindern, die ordnungsgemäße Umsetzung und Einhaltung der Richtlinien und Arbeits- anweisungen der Bank sicherzustellen und Kundendaten und Geschäftsgeheimnisse der Bank zu schützen.

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Samples: www.machmehr.at

Offenlegung von Zuwendungen. Die FIL Fondsbank GmbH (Bank) erhält einmalige und fortlaufende Zuwendungen von den Produktanbietern. Diese werden häufig auch unter dem Begriff Provisionszahlungen zusammengefasst. Wir möchten Ihnen hierzu einige Erläuterungen mitteilen. Bei den einmaligen Zuwendungen handelt es sich um den Ausgabeaufschlag (bis zu 7 7% des Investitionsbetrages). Dieser wird vom Emittenten erhoben, vom Kunden an die Bank gezahlt und von ihr vereinnahmt oder, wird ein Vermittler tätig, von der Bank in der Regel zu 100 100% an die Vertriebspartner, mit denen die Bank bei der Zuführung von Kun- den zusammenarbeitet, weitergeleitet. Bei den fortlaufenden Zuwendungen (auch laufende Vertriebsprovisionen oder Ab- schlussfolgeprovisionen genannt) handelt es sich um Zahlungen der Produktanbieter, die sich auf die Haltedauer des Produktes beziehen. Die Höhen der laufenden Ver- triebsprovisionen berechnen sich als prozentuale Anteile des jeweiligen Wertes der ver- wahrten Fondsanteile in den Kundendepots und betragen, je nach Verwaltungsgesell- schaft und Art des Fonds, derzeit durchschnittlich 0,55 0,55% (bis zu max.1,65 max.1,65%). Die fortlaufenden Zuwendungen werden von der Bank vereinnahmt. Wird ein Vermittler tätig, wird von den fortlaufenden Zuwendungen ebenfalls ein großer Teil an den Vermittler weitergereicht. Dem Kunden entstehen aus den fortlaufenden Zuwendungen keine zusätzlichen Kosten, da die laufenden Vertriebsprovisionen direkt von den Investmentgesellschaften an die Bank gezahlt werden und in der Regel aus der den jeweiligen Fonds belasteten Verwal- tungsvergütung entnommen werden. Soweit Vermittler tätig werden, erhält die Bank von Vermittlerzentralen monetäre Leis- tungen für besondere Dienstleistungen bzw. abweichend vom normalen Preis- und Leis- tungsverzeichnis der Bank vereinbarte Preismodelle aufgrund besonderer Abwicklungs- modelle und von dem ansonsten bei der Bank üblichen abweichenden Dienstleistungs- umfang Dienstleistungsumfangs (z. B. Depoteröffnung unter Nutzung der Videolegitimation). Die Höhe der mone- tären monetären Leistungen wird als prozentualer Anteil des jeweiligen Wertes der verwahrten Fondsanteile berechnet (derzeit bis zu 0,3 0,3% p. a.). Damit die Kosten der Bank auch bei niedrigeren Werten der verwahrten Fondsanteile gedeckt sind, zahlt der Vertriebspartner in Einzelfällen einen Betrag je Depot (derzeit bis zu 12 EUR Euro je Depot) oder einen Pau- schalbetrag Pauschalbetrag bis zu 30.000 EUREuro. Die Bank erhält von Dritten auch nicht monetäre nichtmonetäre Zuwendungen in geringem Umfang. Hierzu zählen beispielsweise Einladungen zu Konferenzen, Seminaren und anderen fachlichen Veranstaltungen oder sonstige schriftliche Materialien von Dritten oder dem Emittenten. Mitarbeiter der Bank werden auch in vertretbarer Geringfügigkeit durch Drit- te bewirtet. Die Bank stellt sicher, dass die monetären und nicht monetären Zuwendungen nicht den Interessen des Kunden entgegenstehen. Sie werden dazu eingesetzt, die Qualität der von der Bank erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistun- gen aufrechtzuerhalten bzw. weiter zu verbessern. Die Bank wird neben den vom Kunden gezahlten einmaligen Vertriebsprovisionen auch aus den ihr zufließenden laufenden Vertriebsprovisionen an den Vermittler/Untervermitt- ler des Kunden bzw. die Vermittlerzentrale, an die dieser angebunden ist, für die Vermitt- lungs- und Aufklärungstätigkeit laufende Vertriebsprovisionen gewähren. Die weitergelei- teten Vertriebsprovisionen entsprechen maximal den auf den Fondsabrechnungen ausgewiesenen abgerechneten Ausgabeaufschlägen. Die Höhen der weitergereichten laufenden Vertriebsprovisionen ergeben sich aus den von den Investmentgesellschaften an die Bank gezahlten laufenden Vertriebsprovisionen, die ganz oder teilweise weiterge- geben werden. Die Provisionen sind bei Aktien- und Dachhedgefonds i. d. R. höher als bei Immobilien- oder Rentenfonds und bei diesen wiederum höher als bei Geldmarktna- hen hen- oder Geldmarktfonds. Soweit mit einem Vermittler/Untervermittler das "Partizipationsmodell" vereinbart ist, er- hält der Vermittler/Untervermittler zusätzlich zu den einmaligen bzw. laufenden Ver- triebsprovisionen eine Zuwendung, die sich der Höhe nach am vom Vermittler/Unterver- mittler erbrachten Netto-Neugeschäft (Zuflüsse abzüglich Abflüsse), dem Volumen in Portfoliolösungen und dem Volumen der mit Verwahrentgelt abgerechneten Fondsbe- ständen sowie der Netto-Entwicklung der Depots (neu eingerichtete Depots abzüglich aufgelöster aufgelösten Depots) orientiert. Dabei ergibt sich der an den Vermittler/Untervermittler ge- zahlte gezahlte Partizipationsbetrag aus einem prozentualen Satz auf das Netto-Neugeschäft so- wie sowie die Volumen in Portfoliolösungen und das Volumen der mit Verwahrentgelt abge- rechneten Fondsbestände, ergänzt um einen Betrag, der aus der Anzahl der netto neu eingerichteten Depots resultiert. Soweit Vermittler tätig werden, werden diese in Einzelfällen mit Marketingkostenzu- schüssen von der Bank unterstützt. Diese dienen insbesondere dazu, den Kunden über die Wertpapierdienstleistungen der Bank zu informieren. Die Bank beteiligt sich selektiv und nach individueller Vereinbarung mit finanziellen Beiträgen an Vertriebspartnerveran- staltungen, während der denen sie den Teilnehmern (Vermittler und Untervermittler) die Wert- papierdienstleistungen Wertpapierdienstleistungen und neue Servicedienstleistungen oder Abwicklungsmodalitäten Abwicklungsmodali- täten der Bank vorstellt. Die beständige Weiterentwicklung der Kundendienstleistungen ist ei- nes eines der Kernthemen der Bank. Darüber hinaus gewährt die Bank Dritten nicht monetäre nichtmonetäre Zuwendungen in Form von Sachleistungen. Hierzu gehören z. B. Informationsmaterialien zu den Wertpapierdienst- leistungen und Wertpapiernebendienstleistungen der Bank, zu allgemeinen Themen und Entwicklungen in der Finanzbranche, aber auch die Einladung Dritter zu Konferenzen, Seminaren und anderen fachlichen Veranstaltungen, die Bereitstellung von Hilfsmitteln, die einen Mehrwert aufweisen, wie objektive Informationsinstrumente (z. B. Depotre- ports, Informationen oder Dokumentationen zu einem Finanzinstrument oder einer Wert- papierdienstleistung), ) sowie Bewirtungen. Einzelheiten zu den von der Bank vereinnahmten und gewährten Vergütungen sind auf Anfrage bei der Bank erhältlich. Ein von einem Vermittler gewährter Rabatt gilt nicht für BankentgelteBank Entgelte.

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