Wirtschaftliche Berechtigung Musterklauseln

Wirtschaftliche Berechtigung. Die Zeichnung der Limited Partner Anteile an der Emittentin durch den Anleger er- folgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und für den Anleger als alleini- ger wirtschaftlich Berechtigter im Sinne von § 3 GwG. Der Anleger ist verpflichtet, entgegenstehende Umstände mitzuteilen.
Wirtschaftliche Berechtigung. Der Konto-/Depotinhaber erklärt, dass er der wirtschaftlich Berechtigte an den gebuchten Vermögenswerten und Erträgen ist.
Wirtschaftliche Berechtigung. Bei der Wirtschaftlichen Berechtigung handelt es sich um einen Rechtsbegriff. Er wird zum Beispiel im Zuge der Bekämpfung von Geldwä- sche und Steuerhinterziehung verwendet. Der Wirtschaftlich Berechtigte an einem Versicherungsvertrag ist derjenige, für dessen Rech- nung der Vertrag abgeschlossen wurde. Beispiele: Ein Sohn geht als Versicherungsnehmer die Absicht ein, die Leistungen/Produkte nicht im eigenen Interesse, sondern tatsächlich für die Interessen eines Dritten, seines Vaters, der Beitragszahler ist, zu nutzen. Das erfordert, die Identität eines solchen Dritten festzustel- len und risikoangemessen zu überprüfen. Im Kapitalisierungsfall der Versicherung soll die Auszahlung nicht an den Versicherungsnehmer, sondern an einen Dritten gehen. Um Strohmanngeschäften entgegenzuwirken und denjenigen sichtbar zu machen, in dessen wirtschaftlichem oder rechtlichem Interesse die Transaktion erfolgt, muss hier die Wirtschaftliche Berechtigung festgestellt werden. Zu viel gezahlte Beiträge zahlen wir Ihnen zurück. Beispiel: Bei nachträglicher Anerkennung einer Leistung. Sie beantragen die Leistung und wir erkennen sie für einen Termin in der Vergan- genheit an. Für den vergangenen Zeitraum haben Sie Beiträge gezahlt, die wir Ihnen zurückzahlen. Dann schicken Sie uns eine Nachricht: xxxx@xxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx Steuerinformationen Die nachfolgenden Steuerhinweise geben keine abschließende, sondern nur eine vereinfachte Darstellung der steuerlichen Behandlung wieder und können eine steuerliche Beratung unter Berücksichtigung Ihrer individuellen steuerlichen Situation nicht ersetzen.
Wirtschaftliche Berechtigung. Mit der Benutzung der Karte bestätigt der Karteninhaber, dass er alleiniger wirtschaftlich Berechtigter an den auf der Karte gehaltenen Vermögenswerten ist.
Wirtschaftliche Berechtigung. Der Auftraggeber ist wirtschaftlich Berechtigter der Gelder und Wertpapiere, die im Rahmen dieses Ver- trages und auch künftig in die Vermögensverwaltung eingebracht werden, und handelt auf eigene Rech- nung. Der Auftraggeber ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, dem Vermögensverwalter unverzüglich und unaufgefordert Änderungen, die sich im Laufe der Vertragsbeziehung bezüglich der nach diesem Gesetz festzustellenden Angaben zur Person oder dem wirtschaftlich Berechtigten erge- ben, anzuzeigen (§ 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG). Ist der Auftraggeber eine juristische Person, ver- pflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Vermögensverwalter sämtliche wirtschaftlich Berechtig- ten des Auftraggebers zu benennen und etwaige Änderungen unverzüglich dem Vermögensverwalter mitzuteilen.
Wirtschaftliche Berechtigung. Wir handeln für (eine) dritte wirtschaftlich berechtigte Person(en). In diesem Fall ist zusätzlich das Formular

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  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.