Offenlegungen für Nutzer Musterklauseln

Offenlegungen für Nutzer. Sie müssen den Nutzern klare und vollständige Informationen zu Ihrer Erfassung, Verwendung und Offenlegung von Benutzer- oder Gerätedaten bereitstellen, z. B. eine Beschreibung Ihrer Verwendung von Benutzer- und Gerätedaten in der App-Beschreibung im App Store. Darüber hinaus müssen Sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Daten vor unbefugter Verwendung, Offenlegung oder Zugriff durch Dritte zu schützen. Wenn ein Nutzer die Einwilligung für Ihre Erfassung, Verwendung oder Offenlegung seiner Geräte- oder Nutzerdaten nicht erteilt oder widerruft, müssen Sie (und alle Dritten, mit denen Sie einen Vertrag über die Schaltung von Werbung abgeschlossen haben) die Verwendung unverzüglich einstellen. Sie müssen in Ihrer Anwendung, im App Store und/oder auf Ihrer Website eine Datenschutzrichtlinie bereitstellen, in der Ihre Erfassung, Verwendung, Offenlegung, Weitergabe, Speicherung und Löschung von Benutzer- oder Gerätedaten erläutert wird. Sie erklären sich damit einverstanden, Ihre Nutzer gemäß den geltenden Gesetzen zu benachrichtigen, wenn ein Datenverstoß vorliegt, bei dem die von Ihrer Anwendung erfassten Benutzerdaten preisgegeben werden (z. B. senden Sie eine E-Mail, in der Sie Ihre Nutzer benachrichtigen, wenn eine unbeabsichtigte Offenlegung oder ein unbeabsichtigter Missbrauch ihrer Benutzerdaten vorliegt).

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  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Besteller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vorher verbindlich anzu- zeigen und mit ihm einen Prüftermin zu vereinbaren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Liefe- rant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personellen Kosten.