Offerten und Zustandekommen von Verträgen Musterklauseln

Offerten und Zustandekommen von Verträgen. Sämtliche Offerten, Preislisten, Beschreibungen von Liefergegenständen und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne und dgl. von Jenni sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas Anderes festgehalten. Soweit die Offerten von Xxxxx unverbindlich sind, kommt ein Vertrag mit Xxxxx erst mit dem Datum der Zustimmung durch Xxxxx zustande. Die Zustimmung erfolgt mittels Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung durch Jenni. Bestellungen und Auftragsbestätigungen des Kunden gelten als blosse Offerte zum Vertragsschluss. Die Bestellungs- bzw. Auftragsbestätigungen von Jenni enthalten eine Beschreibung der Liefergegenstände und der vereinbarten Dienstleistungen. Sollte keine Bestel- lungs- bzw. Auftragsbestätigung ausgestellt werden, so ergibt sich die Beschrei- bung aus der Offerte von Xxxxx oder aus dem von Xxxxx unterzeichneten schriftlichen Vertrag.
Offerten und Zustandekommen von Verträgen. Sämtliche Offerten, Preislisten, Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne und dgl. von eConnect AG sind unver- bindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde ex- plizit etwas anderes festgehalten. Soweit die Offerten von eConnect AG unverbindlich sind, kommt ein Vertrag mit eConnect AG erst mit dem Datum der Zustimmung durch die eConnect AG zustande. Die Zu- stimmung erfolgt mittels schriftlicher Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung), Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages oder durch Ausführung der Bestellung durch eConnect AG. Bestellungen und „Annahmeerklärun- gen“ des KUNDEN gelten als blosse Offerte zum Vertrags- schluss. Die Auftragsbestätigungen von eConnect AG enthalten eine detaillierte Beschreibung der LIEFERGEGENSTÄNDE und/oder der DIENSTLEISTUNGEN. Allfällige Änderungs- anliegen oder Unstimmigkeiten sind eConnect AG inner- halb von zwei Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich mitzuteilen. Sollte keine Auftragsbestätigung aus- gestellt werden, so ergibt sich die Beschreibung aus der Of- ferte von eConnect AG und/oder aus dem von eConnect AG unterzeichneten schriftlichen Vertrag.
Offerten und Zustandekommen von Verträgen. Sämtliche Offerten, Preislisten, Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne und dgl. von BRUGG KABEL sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas anderes festgehalten. Soweit die Offerten von BRUGG KABEL unverbindlich sind, kommt ein Ver- trag mit BRUGG KABEL erst mit dem Datum der Zustimmung durch BRUGG KABEL zustande. Die Zustimmung erfolgt mittels schriftlicher Auftragsbe- stätigung (Annahmeerklärung), Unterzeichnung eines schriftlichen Vertra- ges oder durch Ausführung der Bestellung durch BRUGG KABEL. Bestellun- gen und „Annahmeerklärungen“ des KUNDEN gelten als blosse Offerte zum Vertragsschluss. Die Auftragsbestätigungen von BRUGG KABEL enthalten eine detaillierte Be- schreibung der LIEFERGEGENSTÄNDE und/oder der DIENSTLEISTUNGEN. All- fällige Änderungsanliegen oder Unstimmigkeiten sind BRUGG KABEL inner- halb von zwei Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich zu mit- zuteilen. Sollte keine Auftragsbestätigung ausgestellt werden, so ergibt sich die Beschreibung aus der Offerte von BRUGG KABEL und/oder aus dem von BRUGG KABEL unterzeichneten schriftlichen Vertrag.
Offerten und Zustandekommen von Verträgen. 1.2.1 Sämtliche Offerten, Preislisten, Beschreibungen von Liefergegenstän- den, Dienstleistungen und Mietgeräten, Prospekte, Pläne und dgl. von Rigips sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas anderes festgehalten.
Offerten und Zustandekommen von Verträgen. Sämtliche Offerten, Preislisten, Beschreibungen von Liefergegenständen und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne und dgl. von WMAG sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas Anderes festgehalten. Soweit die Offerten von WMAG unverbindlich sind, kommt ein Vertrag mit WMAG erst mit dem Datum der Zustimmung durch WMAG zustande. Die Zustimmung erfolgt mittels schriftlicher Bestellungs- bzw. Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages oder durch Ausführung der Bestellung durch WMAG. Bestellungen und „Auftragsbestätigungen“ des Kunden gelten als blosse Offerte zum Vertragsschluss. Die Bestellungs- bzw. Auftragsbestätigungen von WMAG enthalten eine detaillierte Beschreibung der Liefergegenstände und der vereinbarten Dienstleistungen. Sollte keine Bestellungs- bzw. Auftragsbestätigung ausgestellt werden, so ergibt sich die Beschreibung aus der Offerte von WMAG oder aus dem von WMAG unterzeichneten schriftlichen Vertrag.
Offerten und Zustandekommen von Verträgen. Sämtliche Offerten, Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne und dgl. von JET sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas Anderes festgehalten. Soweit die Offerten von JET unverbindlich sind, kommt ein Vertrag erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem der BESTELLER die schriftliche Bestätigung erhält, dass JET die Bestellung annimmt (durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags) bzw. in dem Zeitpunkt in dem JET die Bestellung ausführt. Die LIEFERUNGEN und LEISTUNGEN sind in der schriftlichen Auftragsbestätigung abschliessend aufgeführt. Sollte keine schriftliche Auftragsbestätigung ausgestellt werden, so ergibt sich die Beschreibung aus dem von JET unterzeichneten schriftlichen Vertrag oder subsidiär aus der Offerte von JET. Sollte sich nach Abschluss des Vertrages herausstellen, dass die bestellten LIEFERUNGEN und LEISTUNGEN entweder teilweise oder insgesamt infolge höherer Gewalt oder anderer nicht von JET zu vertretenden Gründen nicht geliefert werden
Offerten und Zustandekommen von Verträgen. Sämtliche Offerten, Preislisten, Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne und dgl. von SPECTROPLAST sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas anderes festgehalten. Soweit die Offerten von SPECTROPLAST unverbindlich sind, kommt ein Vertrag mit SPECTROPLAST erst mit dem Datum der Zustimmung durch SPECTROPLAST zustande. Die Zustimmung erfolgt mittels schriftlicher Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung), Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages oder durch Ausführung der Bestellung durch SPECTROPLAST. Bestellungen und „Annahmeerklärungen“ des KUNDEN gelten als blosse Offerte zum Vertragsschluss. Die Auftragsbestätigungen von SPECTROPLAST enthalten eine detaillierte Beschreibung der LIEFERGEGENSTÄNDE. Allfällige Änderungsanliegen oder Unstimmigkeiten sind SPECTROPLAST innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich mitzuteilen. Sollte keine Auftragsbestätigung ausgestellt werden, so ergibt sich die Beschreibung aus der Offerte von SPECTROPLAST und/oder aus dem von SPECTROPLAST unterzeichneten schriftlichen Vertrag. Nach Zustandekommen des jeweiligen Vertrags können die Bestellungen durch den KUNDEN nur mit Einverständnis von SPECTROPLAST abgeändert werden. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit einer Bestellungsänderung gehen zu Lasten des KUNDEN.
Offerten und Zustandekommen von Verträgen. Sämtliche Offerten, Preislisten, Beschreibungen von Liefergegenständen und Dienstleistungen, Prospekte, Pläne und dgl. von Pries Metallbau sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas Anderes festgehalten. Soweit die Offerten von Pries unverbindlich sind, kommt ein Vertrag mit erst mit dem Datum der Zustimmung durch Pries Metallbau zustande. Die Zustimmung erfolgt mittels schriftlicher Bestellungs- bzw. Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages oder durch Ausführung der Bestellung durch Pries Metallbau. Bestellungen und „Auftragsbestätigungen“ des Kunden gelten als blosse Offerte zum Vertragsschluss. Die Bestellungs- bzw. Auftragsbestätigungen von Pries Metallbau enthalten eine detaillierte Beschreibung der Liefergegenstände und der vereinbarten Dienstleistungen. Sollte keine Bestellungs- bzw. Auftragsbestätigung ausgestellt werden, so ergibt sich die Beschreibung aus der Offerte von Pries Metallbau oder aus dem von Pries Metallbau unterzeichneten schriftlichen Vertrag.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und