Geltungsbereich Und Grundlagen Musterklauseln

Geltungsbereich Und Grundlagen. Diese Vereinbarung wird vom ...xy.... – nachfolgend Schulträger - , den BBS ..xy.. - nach- folgend Schule - und dem Niedersächsischen Kultusministerium abgeschlossen. Mit dieser Vereinbarung werden die Zielsetzungen des vom Landtag beschlossenen Projek- tes „Berufsbildende Schulen in Niedersachsen als Regionale Kompetenzzentren (ProReKo)“ hinsichtlich eines gemeinsamen Budgets für die Schule ...., in dem die Mittel des Landes Niedersachsen und des Schulträgers zusammengeführt werden, umgesetzt. Rechtliche Ba- sis dieser Vereinbarung ist der § 113a (Experimentierklausel) NSchG. Danach kann das Niedersächsische Kultusministerium im Einvernehmen mit dem Schulträ- ger zur Erprobung von Modellen der eigenverantwortlichen Steuerung von Schulen, auch außerhalb von Vereinbarungen nach § 113 (2) NSchG, Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 112 und 113 (1) NSchG zulassen, so weit erwartet werden kann, dass dadurch die Wirt- schaftlichkeit und Leistungsfähigkeit in der Verwaltung der Schulen verbessert wird. • Organisationsvereinbarungen zwischen Schule und Schulträger, • Bewirtschaftungsrichtlinien sowie Haushalts- und Geschäftsverfügungen des Schulträ- gers.
Geltungsbereich Und Grundlagen. 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kommunikation für den Netzanschluss, die Netznutzung und die Lieferung von Kommunikationssignalen in der Grundversorgung (nachfolgend AGB genannt) der EWS Energie AG (nachfolgend EWS genannt) und die von der EWS gestützt darauf erlassenen, jeweils gültigen Preisbestimmungen, regeln den Anschluss an das Kommunikationsnetz der EWS und die Nutzung von Kommunikationssignalen und Diensten in der Grundversorgung durch die Kunden.
Geltungsbereich Und Grundlagen. Diese Ergänzenden Bedingungen gelten für das von der Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbH, Netzbetrieb Gas - nachfolgend Netzbetreiber genannt – betriebene Gasversorgungsnetz zur Versorgung von Anschlussnehmern in Niederdruck. Grundlagen dieser Ergänzenden Bedingungen sind § 18 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die netzanschlussrelevanten Bestimmungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und das Regelwerk der „Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.“ (DVGW) in der jeweils gültigen Fassung.
Geltungsbereich Und Grundlagen. 1.1 Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen, die der Auftragnehmer (AN) dem Auftraggeber (AG) anbietet bzw. in weiterer Folge auch ausführt und die vom letztgenannten bzw. dessen Beauftragten vergeben werden.
Geltungsbereich Und Grundlagen. Diese Ergänzenden Bedingungen gelten für das von der Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbH, Netzbetrieb Strom - nachfolgend Netzbetreiber genannt – betriebene Niederspannungsversorgungsnetz zur Versorgung von Anschlussnehmern in Niederspannung. Grundlagen dieser Ergänzenden Bedingungen sind § 18 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die netzanschlussrelevanten Bestimmungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) in der jeweils gültigen Fassung.
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Related to Geltungsbereich Und Grundlagen

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.