Common use of Offizielle Messemedien Clause in Contracts

Offizielle Messemedien. 7.2.1 Für die Messemedien gem. 7.1.2.2 gelten folgende Regelungen: 7.2.2 Mit der Abwicklung, Gestaltung, Herstellung und/oder dem Vertrieb der Messemedien kann die LMS einen Dritten (z.B. Medien- dienstleister) beauftragen, der den Ausstellern rechtzeitig bekannt gegeben wird. Die näheren Regelungen hierzu, sowie zu den zubuch- baren Zusatzeintragungen gem. 7.1.2.3, ergeben sich aus einem An- schreiben oder einer E-Mail, die jeder Aussteller nach Versendung der Standbestätigung erhält. 7.2.3 Die Eintragungen in die Messemedien werden entsprechend den Angaben des Ausstellers aus

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Samples: Special Exhibiting Conditions, Special Exhibiting Conditions, Special Exhibiting Conditions

Offizielle Messemedien. 7.2.1 Für die Messemedien gem. 7.1.2.2 gelten folgende Regelungen: 7.2.2 Mit der Abwicklung, Gestaltung, Herstellung und/oder dem Vertrieb der Messemedien kann die LMS einen Dritten (z.B. Medien- dienstleister) beauftragen, der den Ausstellern rechtzeitig bekannt gegeben wird. Die näheren Regelungen hierzu, sowie zu den zubuch- baren Zusatzeintragungen gem. 7.1.2.3, ergeben sich aus einem An- schreiben oder einer E-Mail, die jeder Aussteller nach Versendung der Standbestätigung erhält. 7.2.3 Die Eintragungen in die Messemedien werden entsprechend den Angaben des Ausstellers ausbekannt

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Samples: Special Exhibiting Conditions