Online-Rechnung. a) Der Diensteanbieter ermöglicht dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkei- ten, seine Rechnung im Kundenportal abzurufen. b) Die Online-Rechnung wird dem Kunden auf Wunsch mit einem Einzelverbindungsnachweis (EVN) zur Verfügung ge- stellt. Nutzen mehrere Personen den Anschluss, muss der Kunde in Textform, oder im Kundenportal erklären, dass er alle aktuellen und zukünftigen Nutzer unverzüglich über die EVN-Erteilung informiert. Bei der gewerblichen Nutzung in Betrieben oder Behörden muss entsprechend erklärt wer- den, dass der Betriebsrat oder die Personalvertretung be- teiligt worden sind. c) Die zusätzliche Bereitstellung einer Rechnung in Papier- form erfolgt nur, soweit dies vom Kunden ausdrücklich ge- wünscht ist. d) Der Kunde kann die Rechnungsdaten über die Eingabe der Mobilfunknummer und eines persönlichen Kennwortes abrufen. Der Kunde kann jederzeit sein Passwort selbstän- dig ändern. e) Die Nutzung der Online-Rechnung durch Abrufen der Rechnungsdaten erfolgt über einen Internet-Zugang, den der Kunde selbst und auf eigene Kosten bereitzustellen hat. f) Beanstandungen sind umgehend nach Zugang der Rech- nung an den Diensteanbieter zu richten; spätestens acht (8) Wochen ab Rechnungszugang müssen diese beim Dienste- anbieter eingegangen sein. g) Soweit keine Beanstandungen gegen die jeweilige Ab- rechnung erhoben wurden, gilt dies als Genehmigung. Der Diensteanbieter hält die Online-Rechnungen für die Dauer des Vertragsverhältnisses, den Einzelverbindungsnachweis drei (3) Monate nach Rechnungsversand in dem Rechnungs- system zum Abruf für den Kunden bereit. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Online-Rechnungen noch drei Monate in dem Rechnungssystem vorgehalten und anschließend gelöscht. In diesen Zeiträumen kann sich der Kunde diese Daten auch herunterladen oder ausdrucken. h) Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungsdaten regel- mäßig, mindestens monatlich, in dem Rechnungssystem abzurufen. i) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu dem Kundenportal vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt aufzubewahren. Insbesondere hat der Kunde den Diensteanbieter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte von den Daten Kenntnis erlangt haben oder ein Missbrauchsfall vorliegt. j) Der Kunde ist verpflichtet, alle Mitbenutzer/-innen des Mobilfunkanschlusses darüber zu informieren, dass mit der Online-Rechnung umfangreiche rechnergestützte Auswer- tungen und Analysen der Einzelverbindungsdaten ermög- licht werden, die Rückschlüsse auf das Telefonverhalten der Mitbenutzer/ -innen zulassen. k) Die Nutzung des Services Online-Rechnung endet auto- matisch mit Beendigung des Kundenverhältnisses. l) Gegen Forderungen des Diensteanbieters kann der Kun- de nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltend- machung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegen- ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Online-Rechnung. a) Der Diensteanbieter ermöglicht dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkei- ten, seine Rechnung im Kundenportal abzurufen.
b) Die Online-Rechnung wird dem Kunden auf Wunsch mit einem Einzelverbindungsnachweis (EVN) zur Verfügung ge- stellt. Nutzen mehrere Personen den Anschluss, muss der Kunde in Textform, oder im Kundenportal erklären, dass er alle aktuellen und zukünftigen Nutzer unverzüglich über die EVN-Erteilung informiert. Bei der gewerblichen Nutzung in Betrieben oder Behörden muss entsprechend erklärt wer- den, dass der Betriebsrat oder die Personalvertretung be- teiligt worden sind.
c) Die zusätzliche Bereitstellung einer Rechnung in Papier- form erfolgt nur, soweit dies vom Kunden ausdrücklich ge- wünscht ist.
d) Der Kunde kann die Rechnungsdaten über die Eingabe der Mobilfunknummer und eines persönlichen Kennwortes abrufen. Der Kunde kann jederzeit sein Passwort selbstän- dig ändern.
e) Die Nutzung der Online-Rechnung durch Abrufen der Rechnungsdaten erfolgt über einen Internet-Zugang, den der Kunde selbst und auf eigene Kosten bereitzustellen hat.
f) Beanstandungen sind umgehend nach Zugang der Rech- nung an den Diensteanbieter zu richten; spätestens acht (8) Wochen ab Rechnungszugang müssen diese beim Dienste- anbieter eingegangen sein.
g) Soweit keine Beanstandungen gegen die jeweilige Ab- rechnung erhoben wurden, gilt dies als Genehmigung. Der Genehmigung und der Diensteanbieter hält die Online-Rechnungen für die Dauer des Vertragsverhältnissesjeweils zwölf (12) Monate, den Einzelverbindungsnachweis drei (3) Monate nach Rechnungsversand in dem Rechnungs- system Rechnungssystem zum Abruf für den Kunden bereit. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Online-Rechnungen noch drei Monate in dem Rechnungssystem vorgehalten und anschließend gelöscht. In diesen Zeiträumen kann sich der Kunde diese Daten auch herunterladen oder ausdrucken.
h) Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnungsdaten regel- mäßig, mindestens monatlich, in dem Rechnungssystem abzurufen.
i) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu dem Kundenportal vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt aufzubewahren. Insbesondere hat der Kunde den Diensteanbieter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte von den Daten Kenntnis erlangt haben oder ein Missbrauchsfall vorliegt.
j) Der Kunde ist verpflichtet, alle Mitbenutzer/-innen des Mobilfunkanschlusses darüber zu informieren, dass mit der Online-Rechnung umfangreiche rechnergestützte Auswer- tungen und Analysen der Einzelverbindungsdaten ermög- licht werden, die Rückschlüsse auf das Telefonverhalten der Mitbenutzer/ -innen zulassen.
k) Die Nutzung des Services Online-Rechnung endet auto- matisch mit Beendigung des Kundenverhältnisses.
l) Gegen Forderungen des Diensteanbieters kann der Kun- de nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltend- machung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegen- ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
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