Opfer-Rechtsschutz. als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor ei- nem deutschen Strafgericht. Voraussetzung ist, dass Sie oder eine mitversicherte Person als Opfer einer in § 395 Strafprozessordnung Absatz 1 Ziffer 1 bis 5 genann- ten Gewaltstraftat verletzt wurden. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, schwerer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag. Sie haben Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts im: – Ermittlungsverfahren, – Nebenklageverfahren, – Strafverfahren, – für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz, – für den so genannten Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46 a Ziffer 1 Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten, – für die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozial- gesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz. Ausnahme: Wenn Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand nach §§ 397 a Absatz 1, 406 g Absatz 3 Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können, besteht kein Versicherungsschutz.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung
Opfer-Rechtsschutz. als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor ei- nem deutschen Strafgericht. Voraussetzung istSie haben Rechtsschutz, dass wenn Sie oder eine mitversicherte Person als im privaten Bereich Opfer einer der in § 395 Strafprozessordnung Absatz 1 Ziffer 1 bis 5 genann- ten Gewaltstraftat verletzt wurden. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen 4 Strafprozessordnung (StPO) genannten Straftaten gegen – die sexuelle Selbstbestimmung, schwerer Verletzung – die körperliche Unversehrtheit, – die persönliche Freiheit, – das Leben werden. Der Opfer-Rechtsschutz besteht in der körperlichen Unversehrtheit und Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen für – den Anschluss an eine vor einem deutschen Strafgericht erho- bene öffentliche Klage als Nebenkläger. Ist eine versicherte Person durch eine der persönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag. Sie haben Versicherungsschutz oben genannten Straftaten getötet wor- den, besteht Rechtsschutz für die Beistandsleistung Wahrnehmung rechtlicher Interessen des ehelichen/eingetragenen Lebenspartners, der Eltern und Kinder des Opfers als Nebenkläger; – die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verletztenbeistand; – die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im: m Rahmen des Täter-Opfer- Ausgleichs gemäß § 46a StGB; – Ermittlungsverfahren, – Nebenklageverfahren, – Strafverfahren, – die Tätigkeit eines Rechtsanwalts für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz, – für den so genannten Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46 a Ziffer 1 Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten, – Ge- waltschutzgesetz. Sie haben zusätzlich Rechtsschutz für die Durchsetzung außergerichtliche Gel- tendmachung von Ansprüchen nach dem Sozial- gesetzbuch Sozialgesetzbuch (SGB) und dem Opferentschädigungsgesetz. AusnahmeOpferentschädigungsgesetz (OEG) unter folgenden Vor- aussetzungen: Wenn – Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand nach §§ 397 a Absatz 1sind nebenklageberechtigt, 406 g Absatz 3 Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können, besteht kein Versicherungsschutz– Sie wurden durch eine der oben genannten Straftaten verletzt und – es sind dadurch dauerhafte Körperschäden eingetreten.
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Samples: Privat , Berufs Und Verkehrs Rechtsschutzversicherung
Opfer-Rechtsschutz. als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor ei- nem deutschen Strafgericht. Voraussetzung ist, dass Sie oder eine mitversicherte Person als haben Rechtsschutz wenn Sie Opfer einer der in § 395 Strafprozessordnung Absatz 1 Ziffer 1 bis 5 genann- ten Gewaltstraftat verletzt wurden. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen 4 Strafprozessordnung (StPO) ge- nannten Straftaten gegen – die sexuelle Selbstbestimmung, schwerer Verletzung – die körperliche Unversehrtheit, – die persönliche Freiheit, – das Leben werden. Der Opfer-Rechtsschutz besteht in der körperlichen Unversehrtheit und Wahrneh- mung Ihrer rechtlichen Interessen für – den Anschluss an eine vor einem deutschen Strafge- richt erhobene öffentliche Klage als Nebenkläger. Ist eine versicherte Person durch eine der persönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag. Sie haben Versicherungsschutz oben genannten Straftaten getötet worden, besteht Rechtsschutz für die Beistandsleistung Wahrnehmung rechtlicher Interessen des ehelichen/ein- getragenen Lebenspartners, der Eltern und Kinder des Opfers als Nebenkläger; – die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verletzten- oder Zeugenbeistand; – die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im: m Rahmen des Täter- Opfer-Ausgleichs gemäß § 46a StGB; – Ermittlungsverfahren, – Nebenklageverfahren, – Strafverfahren, – die Tätigkeit eines Rechtsanwalts für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz, – für den so genannten Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46 a Ziffer 1 Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten, – . Sie haben zusätzlich Rechtsschutz für die Durchsetzung außergerichtli- che und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Sozial- gesetzbuch Sozialgesetzbuch (SGB) und dem Opferentschädigungsgesetz. AusnahmeOpferentschä- digungsgesetz (OEG) unter folgenden Voraussetzungen: Wenn – Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand nach §§ 397 a Absatz 1sind nebenklageberechtigt, 406 g Absatz 3 Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können, besteht kein Versicherungsschutz– Sie wurden durch eine der oben genannten Straftaten verletzt und – es sind dadurch dauerhafte Körperschäden eingetreten.
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Opfer-Rechtsschutz. als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor ei- nem deutschen Strafgericht. Voraussetzung istSie haben Rechtsschutz, dass wenn Sie oder eine mitversicherte Person als Opfer einer der in § 395 Strafprozessordnung Absatz 1 Ziffer 1 bis 5 4 Strafprozessordnung (StPO) genann- ten Gewaltstraftat verletzt wurden. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen Straftaten gegen – die sexuelle Selbstbestimmung, schwerer Verletzung – die körperliche Unversehrtheit, – die persönliche Freiheit, – das Leben werden. Der Opfer-Rechtsschutz besteht in der körperlichen Unversehrtheit und Wahrneh- mung Ihrer rechtlichen Interessen für – den Anschluss an eine vor einem deutschen Strafge- richt erhobene öffentliche Klage als Nebenkläger. Ist eine versicherte Person durch eine der persönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag. Sie haben Versicherungsschutz oben genann- ten Straftaten getötet worden, besteht Rechtsschutz für die Beistandsleistung Wahrnehmung rechtlicher Interessen des ehe- lichen/eingetragenen Lebenspartners, der Eltern und Kinder des Opfers als Nebenkläger; – die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verletzten- oder Zeugenbeistand; – die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im: m Rahmen des Täter- Opfer-Ausgleichs gemäß § 46a StGB; – Ermittlungsverfahren, – Nebenklageverfahren, – Strafverfahren, – die Tätigkeit eines Rechtsanwalts für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz, – für den so genannten Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46 a Ziffer 1 Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten, – . Sie haben zusätzlich Rechtsschutz für die Durchsetzung außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Sozial- gesetzbuch Sozialgesetzbuch (SGB) und dem Opferentschädigungsgesetz. AusnahmeOpferentschädi- gungsgesetz (OEG) unter folgenden Voraussetzungen: Wenn – Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand nach §§ 397 a Absatz 1sind nebenklageberechtigt, 406 g Absatz 3 Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können, besteht kein Versicherungsschutz– Sie wurden durch eine der oben genannten Straftaten verletzt und – es sind dadurch dauerhafte Körperschäden eingetreten.
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Samples: Privat , Berufs Und Verkehrs Rechtsschutzversicherung
Opfer-Rechtsschutz. als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor ei- nem deutschen Strafgericht. Voraussetzung ist, dass Sie oder eine mitversicherte Person als haben Rechtsschutz wenn Sie im privaten Bereich Opfer einer der in § 395 Strafprozessordnung Absatz 1 Ziffer 1 bis 5 genann- ten Gewaltstraftat verletzt wurden. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen 4 Strafprozessordnung (StPO) genannten Straftaten gegen – die sexuelle Selbstbestimmung, schwerer Verletzung – die körperliche Unversehrtheit, – die persönliche Freiheit, – das Leben werden. Der Opfer-Rechtsschutz besteht in der körperlichen Unversehrtheit und Wahrnehmung Ih- rer rechtlichen Interessen für – den Anschluss an eine vor einem deutschen Strafgericht erho- bene öffentliche Klage als Nebenkläger. Ist eine versicherte Person durch eine der persönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag. Sie haben Versicherungsschutz oben genannten Straftaten getötet wor- den, besteht Rechtsschutz für die Beistandsleistung Wahrnehmung rechtlicher Interessen des ehelichen/eingetragenen Lebenspartners, der Eltern und Kinder des Opfers als Nebenkläger; – die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verletztenbeistand; – die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im: m Rahmen des Täter-Op- fer-Ausgleichs gemäß § 46a StGB; – Ermittlungsverfahren, – Nebenklageverfahren, – Strafverfahren, – die Tätigkeit eines Rechtsanwalts für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz, – für den so genannten Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46 a Ziffer 1 Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten, – Ge- waltschutzgesetz. Sie haben zusätzlich Rechtsschutz für die Durchsetzung außergerichtliche Gel- tendmachung von Ansprüchen nach dem Sozial- gesetzbuch Sozialgesetzbuch (SGB) und dem Opferentschädigungsgesetz. AusnahmeOpferentschädigungsgesetz (OEG) unter folgen- den Voraussetzungen: Wenn – Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand nach §§ 397 a Absatz 1sind nebenklageberechtigt, 406 g Absatz 3 Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können, besteht kein Versicherungsschutz– Sie wurden durch eine der oben genannten Straftaten verletzt und – es sind dadurch dauerhafte Körperschäden eingetreten.
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Opfer-Rechtsschutz. als Nebenkläger für eine erhobene öffentliche Klage vor ei- nem deutschen Strafgericht. Voraussetzung ist, dass Sie oder eine mitversicherte Person als haben Rechtsschutz wenn Sie Opfer einer der in § 395 Strafprozessordnung Absatz 1 Ziffer 1 bis 5 genann- ten Gewaltstraftat verletzt wurden. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei Verletzung der sexuellen 4 Strafprozessordnung (StPO) ge nannten Straftaten gegen – die sexuelle Selbstbestimmung, schwerer Verletzung – die körperliche Unversehrtheit, – die persönliche Freiheit, – das Leben werden. Der OpferRechtsschutz besteht in der körperlichen Unversehrtheit und Wahrneh mung Ihrer rechtlichen Interessen für – den Anschluss an eine vor einem deutschen Strafge richt erhobene öffentliche Klage als Nebenkläger. Ist eine versicherte Person durch eine der persönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag. Sie haben Versicherungsschutz oben genannten Straftaten getötet worden, besteht Rechtsschutz für die Beistandsleistung Wahrnehmung rechtlicher Interessen des ehelichen/ein getragenen Lebenspartners, der Eltern und Kinder des Opfers als Nebenkläger; – die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verletzten oder Zeugenbeistand; – die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im: m Rahmen des Täter OpferAusgleichs gemäß § 46a StGB; – Ermittlungsverfahren, – Nebenklageverfahren, – Strafverfahren, – die Tätigkeit eines Rechtsanwalts für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz, – für den so genannten Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46 a Ziffer 1 Strafgesetzbuch in nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten, – . Sie haben zusätzlich Rechtsschutz für die Durchsetzung außergerichtli che und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Sozial- gesetzbuch Sozialgesetzbuch (SGB) und dem Opferentschädigungsgesetz. AusnahmeOpferentschä digungsgesetz (OEG) unter folgenden Voraussetzungen: Wenn – Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechtsanwalts als Beistand nach §§ 397 a Absatz 1sind nebenklageberechtigt, 406 g Absatz 3 Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können, besteht kein Versicherungsschutz– Sie wurden durch eine der oben genannten Straftaten verletzt und – es sind dadurch dauerhafte Körperschäden eingetreten.
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Samples: Verkehrs Rechtsschutzversicherung