Common use of Opfer-Rechtsschutz Clause in Contracts

Opfer-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn Ihnen durch eine Gewaltstraftat eine schwere Verletzung der körperlichen Un- versehrtheit, der persönlichen Freiheit oder des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung zugefügt wurde. Sie haben Versicherungsschutz für: • die Nebenklage vor einem deutschen Strafgericht, • die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verletztenbeistand, • den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46 a Ziffer 1 Strafgesetzbuch, • bis zu fünf Vollstreckungsmaßnahmen, die innerhalb von zehn Jahren nach Rechtskraft eines Vollstreckungstitels gegen den bzw. die Täter eingeleitet werden. Sie haben bei einem dauerhaft eingetretenen Körperschaden zusätzlich Versicherungsschutz für die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz im außergerichtlichen behördlichen Widerspruchsverfahren. Wenn Sie die kostenlose Vertretung durch einen Rechtsanwalt als Beistand im Sinne der Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können, hat dies Vorrang. Beitragsfreistellung (Zahlungspause) bei Arbeitslosigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit um Ihren Versicherungsschutz für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren aufrechtzuerhalten, ohne dass Sie Ihren Versicherungs- beitrag zahlen müssen. Die Voraussetzungen hierfür sind: • Sie sind arbeitslos gemeldet oder berufs- bzw. erwerbsunfähig • die Arbeitslosigkeit oder die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit tritt später als sechs Monate nach Versicherungsbeginn ein (bei einer durch einen Unfall eingetretenen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit gilt der Zeitraum von sechs Monaten nicht) • Sie standen bis unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit seit mindestens zwei Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem gleichen Arbeitgeber. Eine Zahlungspause tritt nicht ein, wenn die Arbeitslosigkeit oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit von Ihnen vorsätzlich verursacht wurde (z. B. kündigen Sie das Arbeitsverhältnis oder schließen einen Aufhebungsvertrag) oder im ursächlichen Zusammenhang mit einer von Ihnen begangenen vorsätzlichen Straftat steht. Um den Anspruch auf Beitragsfreistellung geltend zu machen, müssen Sie uns folgende Unterlagen einreichen: • eine Kopie der amtlichen Bescheinigung über die Arbeitslosigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (z. B. Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt) und • die Kopie der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und • die Kopie des Arbeitsvertrags mit Ihrem letzten Arbeitgeber. Um prüfen zu können, ob wir Ihren Vertrag weiterhin beitragsfrei stellen können, fordern wir alle drei Monate entsprechende Nach- weise von Ihnen an. Nur wenn Sie dieser Aufforderung unverzüglich nachkommen, können wir den Vertrag weiterhin beitragsfrei stellen.

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Samples: rsv-bedingungen.de

Opfer-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn Ihnen durch eine Gewaltstraftat eine schwere Verletzung der körperlichen Un- versehrtheit, der persönlichen Freiheit oder des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung zugefügt wurde. Sie haben Versicherungsschutz für: • die Nebenklage vor einem deutschen Strafgericht, • die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verletztenbeistand, • den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46 a Ziffer 1 Strafgesetzbuch, • bis zu fünf Vollstreckungsmaßnahmen, die innerhalb von zehn Jahren nach Rechtskraft eines Vollstreckungstitels gegen den bzw. die Täter eingeleitet werden. Sie haben bei einem dauerhaft eingetretenen Körperschaden zusätzlich Versicherungsschutz für die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz im außergerichtlichen behördlichen Widerspruchsverfahren. Wenn Sie die kostenlose Vertretung durch einen Rechtsanwalt als Beistand im Sinne der Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können, hat dies Vorrang. um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn für Sie oder eine mitversicherte Person die rechtliche Betreuung angeordnet werden soll. Wird der Rechtsanwalt über eine Beratung hinaus tätig, übernehmen wir die gesetzliche Vergütung bis zu 1.000 Euro. Beitragsfreistellung (Zahlungspause) bei Arbeitslosigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit um Ihren Versicherungsschutz für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren aufrechtzuerhalten, ohne dass Sie Ihren Versicherungs- beitrag zahlen müssen. Die Voraussetzungen hierfür sind: • Sie sind arbeitslos gemeldet oder berufs- bzw. erwerbsunfähig • die Arbeitslosigkeit oder die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit tritt später als sechs Monate nach Versicherungsbeginn ein (bei einer durch einen Unfall eingetretenen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit gilt der Zeitraum von sechs Monaten nicht) • Sie standen bis unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit seit mindestens zwei Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem gleichen Arbeitgeber. Eine Zahlungspause tritt nicht ein, wenn die Arbeitslosigkeit oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit von Ihnen vorsätzlich verursacht wurde (z. B. Sie kündigen Sie das Arbeitsverhältnis oder schließen einen Aufhebungsvertrag) oder im ursächlichen Zusammenhang mit einer von Ihnen begangenen vorsätzlichen Straftat steht. Um den Anspruch auf Beitragsfreistellung geltend zu machen, müssen Sie uns folgende Unterlagen einreichen: • eine Kopie der amtlichen Bescheinigung über die Arbeitslosigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (z. B. Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt) und • die Kopie der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und • die Kopie des Arbeitsvertrags mit Ihrem letzten Arbeitgeber. Um prüfen zu können, ob wir Ihren Vertrag weiterhin beitragsfrei stellen können, fordern wir alle drei Monate entsprechende Nach- weise von Ihnen an. Nur wenn Sie dieser Aufforderung unverzüglich nachkommen, können wir den Vertrag weiterhin beitragsfrei stellen.

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Opfer-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn Ihnen durch eine Gewaltstraftat eine schwere Verletzung der körperlichen Un- versehrtheit, der persönlichen Freiheit oder des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung zugefügt wurde. Sie haben Versicherungsschutz für: • die Nebenklage vor einem deutschen Strafgericht, • die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verletztenbeistand, • den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46 a Ziffer 1 Strafgesetzbuch, • bis zu fünf Vollstreckungsmaßnahmen, die innerhalb von zehn Jahren nach Rechtskraft eines Vollstreckungstitels gegen den bzw. die Täter eingeleitet werden. Sie haben bei einem dauerhaft eingetretenen Körperschaden zusätzlich Versicherungsschutz für die Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz im außergerichtlichen behördlichen Widerspruchsverfahren. Wenn Sie die kostenlose Vertretung durch einen Rechtsanwalt als Beistand im Sinne der Strafprozessordnung in Anspruch nehmen können, hat dies Vorrang. um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn für Sie oder eine mitversicherte Person die rechtliche Betreuung angeordnet werden soll. Wird der Rechtsanwalt über eine Beratung hinaus tätig, übernehmen wir die gesetzliche Vergütung bis zu 1.000 Euro. Beitragsfreistellung (Zahlungspause) bei Arbeitslosigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit um Ihren Versicherungsschutz für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren aufrechtzuerhalten, ohne dass Sie Ihren Versicherungs- beitrag zahlen müssen. Die Voraussetzungen hierfür sind: • Sie sind arbeitslos gemeldet oder berufs- bzw. erwerbsunfähig und • die Arbeitslosigkeit oder die Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit tritt später als sechs Monate nach Versicherungsbeginn ein (bei einer durch einen Unfall eingetretenen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit gilt der Zeitraum von sechs Monaten nicht) und • Sie standen bis unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit seit mindestens zwei Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem gleichen Arbeitgeber. Eine Zahlungspause tritt nicht ein, wenn die Arbeitslosigkeit oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit von Ihnen vorsätzlich verursacht wurde (z. B. Sie kündigen Sie das Arbeitsverhältnis oder schließen einen Aufhebungsvertrag) oder im ursächlichen Zusammenhang mit einer von Ihnen begangenen vorsätzlichen Straftat steht. Um den Anspruch auf Beitragsfreistellung geltend zu machen, müssen Sie uns folgende Unterlagen einreichen: • eine Kopie der amtlichen Bescheinigung über die Arbeitslosigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (z. B. Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt) und • die Kopie der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und • die Kopie des Arbeitsvertrags mit Ihrem letzten Arbeitgeber. Um prüfen zu können, ob wir Ihren Vertrag weiterhin beitragsfrei stellen können, fordern wir alle drei Monate entsprechende Nach- weise von Ihnen an. Nur wenn Sie dieser Aufforderung unverzüglich nachkommen, können wir den Vertrag weiterhin beitragsfrei stellen.

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