Versicherte Lebensbereiche Musterklauseln

Versicherte Lebensbereiche. Versicherungsschutz besteht im vertraglich vereinbarten Umfang in folgenden Lebensbereichen: 2.1.1.1 Im Privat-Rechtsschutz: 2.1.1.2 Im Berufs-Rechtsschutz: 2.1.1.3 Im Verkehrs-Rechtsschutz: 2.1.1.4 Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, sofern im Versicherungsschein ausdrücklich vereinbart:
Versicherte Lebensbereiche. Versicherungsschutz besteht im vertraglich vereinbarten Umfang für die unter Ziffer 2.1.1.1, 2.1.1.2 und – sofern im Versicherungsschein ausdrücklich vereinbart – 2.1.1.3 ge- nannten Lebensbereiche. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtli- che Interessen wahrnehmen als: – Eigentümer, – Halter, – Erwerber, – Leasingnehmer/Xxxxxx, – Fahrer, von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängern. Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer geplan- ten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuf- lichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. 2.1.1.1 Im Privat-Rechtsschutz: 2.1.1.2 Im Berufs-Rechtsschutz: 2.1.1.3 Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, sofern im Versicherungsschein ausdrücklich vereinbart:
Versicherte Lebensbereiche. Sie haben folgende Leistungsarten versichert. • Schadenersatz-Rechtsschutz (2.1), • Berufs-Rechtsschutz (2.2) • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für land- oder forstwirtschaft- lich genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, die zum Betrieb gehören (2.3), • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (2.4.) • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (2.5) • Sozialgerichts-Rechtsschutz (2.6) • Verwaltungs-Rechtsschutz (2.7), • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (2.8) • Straf-Rechtsschutz (2.9) • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (2.10) • Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Xxxxxxxx (2.11), • Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten (2.12) • Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen (2.13) • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren (2.14) • Sie haben Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Energieerzeugung (z. B.: Solar- anlage) auf dem von Ihnen bewohnten Wohngebäude bis 10 Kw/p. • Zusätzlich haben Sie Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Verkauf erneuerbarer Energien von Photovoltaikanlagen auf Dächern privat oder landwirtschaftlich genutzter Gebäude, die zum Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Betriebs gehören. Die Gesamtleistung der Photo- voltaikanlagen darf 100 Kw/p nicht übersteigen. • Beratungs-Rechtsschutz für die Hofübergabe bis zur Höhe von 250 € für ein einmaliges Beratungsgespräch im Zusammenhang mit der Xxxxxxx- gabe. • Marken- und Sorten-Rechtsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Zusammenhang mit der Produktion oder der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bis zur Höhe von 0.000 € je Versiche- rungsfall. • Spezial-Straf-Rechtsschutz für Selbstständige und Firmen (2.16)
Versicherte Lebensbereiche. Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Inte- ressen wahrnehmen als – Eigentümer, – Halter, – Leasingnehmer/Xxxxxx, – Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern. Die Motorfahrzeuge zu Lande oder Anhänger müssen ent- weder: – bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassen sein oder – auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein oder – zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet sein. Sie sind außerdem als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft versichert. Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffent- lichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar als – Fahrgast, – Fußgänger oder – Radfahrer.
Versicherte Lebensbereiche. Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungs- schein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie für Anhänger. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen oder mit einem Versicherungskennzei- chen auf Ihren Namen versehen ist. Sie sind außerdem als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft versichert. Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffent- lichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar – als Fahrgast, – als Fußgänger oder – als Radfahrer.
Versicherte Lebensbereiche. Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Inte- ressen wahrnehmen als Fahrer bei der Teilnahme im öffent- lichen Verkehr eines fremden – Motorfahrzeuges zu Lande, – Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der Luft, – sowie Anhängers. Fremd sind solche Fahrzeuge oder Anhänger, wenn diese – Ihnen weder gehören noch – auf Sie zugelassen sind oder – auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind. Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffent- lichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar – als Fahrgast, – als Fußgänger oder – als Radfahrer.
Versicherte Lebensbereiche. Sie oder die im Versicherungsschein genannte Person ha- ben Versicherungsschutz – für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit, – für den privaten Bereich sowie für eine berufliche, nicht- selbstständige Tätigkeit (z. B. als Arbeitnehmer, Beam- ter, Richter), – im Verkehrsbereich als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter und Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie von An- hängern. Sie sind außerdem als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft versichert. Es besteht auch Versicherungsschutz für Ihre selbstständi- gen Nebentätigkeiten. Eine selbstständige Nebentätigkeit liegt vor, wenn – kein Mitarbeiter beschäftigt wird und – der Gesamtumsatz aus dieser Tätigkeit im vorangegan- genen Kalenderjahr höchstens 10.000 EUR betrug. (Un- ter Gesamtumsatz ist die Summe aller vereinnahmten Er- löse von Ihnen und Ihrem mitversicherten Lebenspartner zu verstehen.) Der Versicherungsschutz entfällt, sobald der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr 10.000 EUR übersteigt. Ausnahme: Unabhängig von der Umsatzhöhe besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht nach Zif- fer 2.4.
Versicherte Lebensbereiche. Versicherungsschutz besteht im vertraglich vereinbarten Umfang für die unter Ziffer 2.1.1.1, 2.1.1.2 und - sofern im Versicherungs- schein ausdrücklich vereinbart - 2.1.1.3 genannten Lebensbereiche. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Inte- ressen wahrnehmen als: – Eigentümer, – Halter, – Erwerber, – Leasingnehmer/Xxxxxx, – Fahrer, von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängern. 2.1.1.1 Im Privat-Rechtsschutz: 2.1.1.2 Im Berufs-Rechtsschutz: 2.1.1.3 Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, sofern im Versicherungsschein ausdrücklich vereinbart:
Versicherte Lebensbereiche. Versicherungsschutz besteht im vertraglich vereinbarten Umfang in den nachfolgenden Lebensbereichen. Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer ge- planten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, frei- beruflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. 2.1.1.1 Im Privat-Rechtsschutz: 2.1.1.2 Im Berufs-Rechtsschutz: 2.1.1.3 Im Verkehrs-Rechtsschutz: 2.1.1.4 Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, sofern im Versicherungsschein ausdrücklich vereinbart: