Common use of Optionen Clause in Contracts

Optionen. 1.8.1 Der Auftragnehmer bleibt bis zum Ablauf der im Vertrag be- stimmten Frist an dessen als "Option" bezeichnete Teile gebun- den. Er ist im Fall gesonderter Beauftragung zur Erbringung der als Optionen bezeichneten Leistungen verpflichtet; erforderliche Anpassungen der Bedingungen des Vertrags sind im Sinne von

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Optionen. 1.8.1 1.5.1 Der Auftragnehmer bleibt bis zum Ablauf der im Vertrag be- stimmten bestimmten Frist an dessen als "Option" bezeichnete Teile gebun- denge- bunden. Er ist im Fall gesonderter Beauftragung zur Erbringung der als Optionen bezeichneten Leistungen verpflichtet; erforderliche erforderli- che Anpassungen der Bedingungen des Vertrags sind im Sinne vonvon 1.4 vor Ausübung der Option zu vereinbaren. Bis zum Ablauf der Frist ist der Rücktritt des Auftragnehmers nur aus wichtigem Grund zulässig; die Option erlischt mit Ablauf der Frist oder vor- her erfolgter Verständigung des Auftragnehmers von der Nicht- ausübung der Option.

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Optionen. 1.8.1 2.11.1 Der Auftragnehmer bleibt bis zum Ablauf der im Vertrag be- stimmten bestimmten Frist an dessen als "Option" Option bezeichnete Teile gebun- denge- bunden. Er ist im Fall gesonderter Beauftragung zur Erbringung der als Optionen bezeichneten Leistungen verpflichtet; erforderliche erforder- liche Anpassungen der Bedingungen des Vertrags sind im Sinne vonSin- ne von 2.10.1 vor Ausübung der Option zu vereinbaren. Bis zum Ablauf der Frist ist der Rücktritt des Auftragnehmers nur aus wichtigem Grund zulässig; die Option erlischt mit Ablauf der Frist oder vorher erfolgter Verständigung des Auftragnehmers von der Nichtausübung der Option.

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Optionen. 1.8.1 1.11.1 Der Auftragnehmer bleibt bis zum Ablauf der im Vertrag be- stimmten bestimmten Frist an dessen als "Option" Option bezeichnete Teile gebun- den. Er ist im Fall gesonderter Beauftragung zur Erbringung der als Optionen bezeichneten Leistungen verpflichtet; erforderliche Anpassungen der Bedingungen des Vertrags sind im Sinne von

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Optionen. 1.8.1 1.5.1 Der Auftragnehmer bleibt bis zum Ablauf der im Vertrag be- stimmten Frist an dessen als "Option" bezeichnete Teile gebun- den. Er ist im Fall gesonderter Beauftragung zur Erbringung der als Optionen bezeichneten Leistungen verpflichtet; erforderliche Anpassungen der Bedingungen des Vertrags sind im Sinne von

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Optionen. 1.8.1 Der Auftragnehmer bleibt bis zum Ablauf der im Vertrag be- stimmten bestimmten Frist an dessen als "Option" bezeichnete Teile gebun- denge- bunden. Er ist im Fall gesonderter Beauftragung zur Erbringung der als Optionen bezeichneten Leistungen verpflichtet; erforderliche erforder- liche Anpassungen der Bedingungen des Vertrags sind im Sinne vonvon 1.7 vor Ausübung der Option zu vereinbaren. Bis zum Ab- lauf der Frist ist der Rücktritt des Auftragnehmers nur aus wich- tigem Grund zulässig; die Option erlischt mit Ablauf der Frist o- der vorher erfolgter Verständigung des Auftragnehmers von der Nichtausübung der Option.

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Optionen. 1.8.1 1.9.1 Der Auftragnehmer bleibt bis zum Ablauf der im Vertrag be- stimmten Frist an dessen als "Option" bezeichnete Teile gebun- den. Er ist im Fall gesonderter Beauftragung zur Erbringung der als Optionen bezeichneten Leistungen verpflichtet; erforderliche Anpassungen der Bedingungen des Vertrags sind im Sinne von

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Optionen. 1.8.1 1.9.1 Der Auftragnehmer bleibt bis zum Ablauf der im Vertrag be- stimmten bestimmten Frist an dessen als "Option" bezeichnete Teile gebun- denge- bunden. Er ist im Fall gesonderter Beauftragung zur Erbringung der als Optionen bezeichneten Leistungen verpflichtet; erforderliche erforder- liche Anpassungen der Bedingungen des Vertrags sind im Sinne vonSin- ne von 1.8 vor Ausübung der Option zu vereinbaren. Bis zum Ablauf der Frist ist der Rücktritt des Auftragnehmers nur aus wichtigem Grund zulässig; die Option erlischt mit Ablauf der Frist oder vorher erfolgter Verständigung des Auftragnehmers von der Nichtausübung der Option.

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