Reservationen. Reservationen können bei der Verwaltung des Clubhauses getätigt werden. Informationen über die Verfügbarkeit finden sich unter: xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxx.xxxxxxxx/0000/00/00/- Der Vermieter behält sich das Recht vor, Mietgesuche ohne Begründung abzulehnen.
Reservationen. Optionsdaten (maximal 14 Tage) sind für beide Parteien verbindlich. Die Grand Hotel National AG ist berechtigt, nach Ablauf der Optionsdaten über die reservierten Bankettsäle anderweitig zu verfügen. Die Reservationsvereinbarungen und deren Änderungen werden für die Grand Hotel National AG erst verbindlich, wenn sie durch die Grand Hotel National AG und den Veranstalter schriftlich bestätigt bzw. rückbestätigt sind. Die Grand Hotel National AG ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen die maximale Personenzahl festzulegen. Die von der Feuerpolizei festgelegten maximalen Raumkapazitäten dürfen nicht überschritten werden. überschritten werden.
Reservationen. RigiPlus AG ist berechtigt, xxxxxxx Xxxxxx, Appartements, Ferienwohnungen oder Zusatzleistungen im Kontingent sind, diese zu reservieren, bzw. zu buchen. Bei Reservationen / Buchungen wird keine Rücksprache mit dem Vertragspartner genommen. RigiPlus AG ist ebenso berechtigt, sog. Optionsbuchungen (unverbindliche, provisorische Reservationen) für Ferienwohnungsleistungen zu erstellen, welche die Verfügbarkeiten für eine beschränkte Zeit entsprechend einschränken und den Verkauf fördern sollen. Getätigte (definitive) Reservationen / Buchungen werden dem Vertragspartner schriftlich per E- Mail angekündigt. Der Vertragspartner muss, im Rahmen des zur Verfügung gestellten Kontingentes, Reservationen / Buchungen akzeptieren. Im Falle einer Doppelbuchung hat die Buchung von RigiPlus AG ausnahmslos Vorrang. Ist der Vertragspartner nicht in der Lage, die durch den Xxxx gebuchte Leistung zu erbringen, ist er verpflichtet, dem Xxxx mindestens eine gleichwertige Ersatzleistung zur Verfügung zu stellen. Allfällige Zusatzkosten (z.B. Leistungsaufpreis, Transportkosten zum Ersatzobjekt etc.) werden vom Vertragspartner übernommen. Für den Fall, dass das Mietobjekt / die Zusatzleistung aus einem anderen durch den Vertragspartner zu vertretendem Grunde nicht dem Xxxx zur Verfügung gestellt werden kann, sorgt der Vertragspartner für mindestens gleichwertigen Ersatz bei einer bestehenden Buchung. Der Xxxx, sowie RigiPlus AG sind vor Anreise, bzw. Durchführung zu benachrichtigen. Im Falle von Beanstandungen durch den Xxxx ist der Vertragspartner verpflichtet, den Mangel unverzüglich auf seine Kosten zu beheben. Kann der Mangel nicht innert nützlicher Frist beseitigt werden, sorgt der Vertragspartner für gleichwertigen Ersatz. Sollte der Vertragspartner nicht in der Lage sein, dem Xxxx eine mindestens gleichwertige Ersatzleistung zur Verfügung zu stellen, wird RigiPlus AG versuchen, eine Ersatzleistung zu finden. Erfolgt eine Umbuchung aufgrund eines Verschuldens des Vertragspartners, kann RigiPlus AG dem Vertragspartner eine Umtriebsgebühr in Höhe von CHF 100.00 in Rechnung stellen. Lehnt der Xxxx die gleich- oder höherwertige Ersatzleistung ab oder kann keine Ersatzleistung zur Verfügung gestellt werden, bzw. vermittelt werden, so hat der Vertragspartner und der Xxxx das Recht, die Buchung kostenfrei zu stornieren. Bereits getätigte Zahlungen werden vollumfänglich dem Xxxx zurückerstattet. Die Kommunikation mit dem Xxxx vor, während oder nach der Erbringung der Leistung, ist ...
Reservationen. Der Benutzungsantrag wird nach erfolgter Behandlung durch den Kapellrat schriftlich bestätigt oder abgelehnt. Die Benutzer sprechen Zeitplan, Ablauf und allfällige zusätzliche Einrichtungen laut Verein- barung frühzeitig mit der zuständigen Sakristanin ab.
Reservationen. Getätigte Reservationen der oben genannten Räume und Anlagen sind verbindlich. Durch den Kunden freigegebene Kapazitäten können weiter verkauft werden. Provisorische Reservationen sind möglich, müssen aber auf erste Anfrage definitiv entschieden werden. Grundsätzlich bestätigt die CAMPUS SURSEE Seminarzentrum AG die Raumkategorie, aber keinen spezifischen Raum. Wünsche werden gerne entgegengenommen und nach Möglichkeit berücksichtigt. Bei Engpässen behalten wir uns das Recht vor, Zimmer in einem nahe gelegenen Partnerhotel anzumieten und Gäste dort unterzubringen.
Reservationen. Die Reservations- und Belegungsplanung obliegt dem Mieter. Die gemäss Anhang 1 zu diesem Reglement privilegierten Benützer geniessen bei der Bele- gung des Gemeindesaales ein Vorrecht bei der Terminwahl. Vorbehalten bleiben bereits be- stehende und nicht verschiebbare Saalreservationen durch den Mieter. Saalreservationen von privilegierten Benützern 1 Jahr vor der gewünschten Belegung haben gegenüber Reservationen durch den Mieter in jedem Fall Vorrang.
Reservationen. Reservationen erfolgen über die beauftragten Personen telefonisch oder per Email. Fü r jede Vermietung wird ein Nutzungsvertrag vereinbart, worin die Übergabemodalitäten festgelegt sind.
Reservationen. Bei Nichtantritt bis 18.00 Uhr behält sich das Hotel das Recht vor, das Zimmer anderweitig zu vergeben, sofern keine Garantie mittels Kreditkartendetails geleistet oder eine spätere Ankunft vereinbart worden ist. Bei Anreise wird ein Ausweis sowie eine Kreditkarte zur Sicherstellung allfälliger Auslagen verlangt.
Reservationen. Zwischen dem Veranstalter und dem Hotel Seeburg kommt ein Vertrag zustande, wenn
a) eine Offerte des Hotels durch den Veranstalter schriftlich rückbestätigt wurde oder
b) eine Anfrage des Kunden durch das Hotel schriftlich bestätigt wurde.
c) eine Buchung über die Homepage oder eine andere Buchungsplattform getätigt wurde Änderungen des Ver- tragsinhalts sind erst verbindlich, wenn sie durch das Hotel schriftlich bestätigt wurden.
Reservationen. 5.1. Im Anschluss an die Anfrage erhält der Veranstalter von der Jungfrau-Aletsch GmbH eine schriftliche Offerte mit der Angabe, wie lange die Räumlichkeiten provisorisch reserviert werden. Erfolgt bis Ablauf der provisorischen Reservationsfrist keine definitive schriftliche Reservation durch den Veranstalter, behält sich die Jungfrau-Aletsch GmbH das Recht vor, die provisorisch vorgenommene Reservation der Räumlichkeiten ohne Rücksprache mit dem Veranstalter zu stornieren. Gehen für den Termin der provisorischen Reservationsfrist weitere Anfragen ein, nimmt die Jungfrau-Aletsch GmbH mit dem Veranstalter Kontakt auf und das Optionsdatum kann in gegenseitiger Absprache verkürzt werden.
5.2. Die Erstellung der beiden ersten Offerten durch die Jungfrau-Aletsch GmbH erfolgt kostenfrei. Wünscht der Kunde darüber hinaus mehrere detaillierte Offerten und kommt ein Vertrag im Nachhinein nicht zustande, so ist die Jungfrau-Aletsch GmbH berechtigt, für ihre Bemühungen eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen zu fordern.
5.3. Eine Reservation wird mit schriftlicher Bestätigung durch die Jungfrau-Aletsch GmbH für den Veranstalter bindend. Die Bestätigung ist vom Veranstalter fristgerecht gegenzuzeichnen. Dieses Dokument ist rechtskräftig und gilt als Vertrag. Mit der Unterzeichnung akzeptiert der Veranstalter auch die vorliegenden AGB der Jungfrau-Aletsch GmbH.