Ordentliche und außerordentliche Kündigung Musterklauseln

Ordentliche und außerordentliche Kündigung. 23.1 Soweit keine andere vertragliche Regelung getroffen wurde, beträgt die Mindestvertrags- laufzeit 24 Monate. Eine Kündigung kann von beiden Seiten mit einer dreimonatigen Frist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt werden. Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Mo- nat gekündigt werden. 23.2 Die net services weist den Kunden rechtzeitig vor einer Verlängerung des Vertrages auf seine Rechte nach dem Telekommunikationsgesetz (§ 56 Abs. 3 TKG) hin. 23.3 Das Recht zur außerordentlichen, d. h. fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn: a) der Kunde für drei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Ent- gelte oder in einem länger als drei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Gebühren für drei Monate entspricht (mindestens jedoch in Höhe von 100,00 Euro), in Verzug kommt, b) der Kunde zahlungsunfähig ist, c) der Kunde trotz Abmahnung in sonstiger Weise schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere nach Ziffer 14 dieser AGB, verstößt, wobei eine Abmahnung bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich ist, d) der Kunde auf Verlangen der net services nicht innerhalb eines Monats den Antrag des dinglich Berechtigten auf Abschluss eines Vertrags zu einer Nutzung des Grundstücks ei- nes Nutzungsvertrages vorlegt oder der dinglich Berechtigte den Nutzungsvertrag kün- digt, oder eine solche Genehmigung bzw. Gestattung später entzogen wird oder sich her- ausstellt, dass keine Genehmigung bzw. Gestattung vorgelegen hat, e) die net services ihre Leistung aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ein- stellen muss, f) der Kunde die technischen Einrichtungen manipuliert und/oder betrügerische Handlungen vornimmt, g) eine Sperre des Anschlusses gemäß § 61 TKG mindestens 14 Tage anhält und die net ser- vices die außerordentliche Kündigung mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten der Kündigung angedroht hat, h) der Kunde die Dienste der net services missbräuchlich im Sinne der Ziffer 14.15 bis Ziffer 14.19 dieser AGB für den Internetzugang nutzt, i) ein Fall der Ziffer 6.2 oder Ziffer 6.5 S. 1 dieser AGB vorliegt.
Ordentliche und außerordentliche Kündigung. Die Full-Service-Komponente Schadendeckung (Haftungsbefreiung, Kfz-Haftpflichtversicherung und Schadenmanagement) kann als Gesamtprodukt mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Kalenderjahres (31.12.) durch beide Vertragsparteien gekündigt wer- den. Eine Kündigung einzelner Produktelemente, d.h. Schadenma- nagement, Kfz-Haftpflichtversicherung, Haftungsbefreiung ist nicht möglich. Hiervon unberührt bleibt das fristlose Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.
Ordentliche und außerordentliche Kündigung. 18.1 Soweit keine andere vertragliche Regelung getroffen wurde, gilt folgende Vertragslaufzeit: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils einen (1) Monat und ist jeweils zum Ende des Folgemonats frei kündbar. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. 18.2 Das Recht zur außerordentlichen, d.h. fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn a) einzelne Leistungen oder Dienste der Osterholzer Stadtwerke infolge von hoheitlichen Maßnahmen oder infolge von Arbeitskämpfen in Teilen oder vollständig auf unabsehbare Zeit und nicht nur vorübergehend nicht mehr erbracht werden können; b) die Eigentümerzustimmung oder Zustimmung des Wegbaulastträgers (z.B. der Kommune) zur Herstellung des Hausanschlusses oder zur Errichtung des Glasfasernetzes durch die Osterholzer Stadtwerke oder von durch die Osterholzer Stadtwerke beauftragten Dritten fehlt; c) einzelne Leistungen oder Dienste der Osterholzer Stadtwerke nicht von den Osterholzer Stadtwerken selbst erbracht werden, sondern von durch die Osterholzer Stadtwerke beauftragten Dritten und die vom beauftragten Dritten erbrachten Dienste oder Leistungen aus Gründen, die die Osterholzer Stadtwerke nicht zu vertreten haben, in Teilen oder vollständig auf unabsehbare Zeit und nicht nur vorübergehend nicht mehr an die Osterholzer Stadtwerke oder unmittelbar die Kunden der Osterholzer Stadtwerke geliefert bzw. erbracht werden. Die Osterholzer Stadtwerke haben in diesem Fall den Kunden unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit der Leistung oder des Dienstes zu informieren und dem Kunden unverzüglich die bereits erbrachten Gegenleistungen zu erstatten.
Ordentliche und außerordentliche Kündigung. 27.1. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart worden ist, beträgt die Mindest- vertragslaufzeit des Vertrags 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich auf unbe- stimmte Zeit, es sei denn er wird von einer Partei mit Wirkung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Mo- nat in Textform gekündigt. Erfolgt keine solche Kündigung zum Ende der Min- destvertragslaufzeit, kann der Vertrag von jeder Partei jederzeit in Textform un- ter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt werden. 27.2. YplaY weist den Kunden rechtzeitig vor einer Verlängerung des Vertrages auf die Regelungen aus Ziffer 27.1 zur Verlängerung des Vertrags bei nicht recht- zeitiger Kündigung vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit sowie zur Kündi- gungsmöglichkeit des Vertrags bei Vertragsverlängerung hin. 27.3. Das gesetzliche Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

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  • Außerordentliche Kündigung Firmenbuch-Nr. 280571f UID ATU62895905 Handelsgericht Wien 29 34.1 Sowohl Sie als auch wir können den Vertrag nur dann außerordentlich kündigen, wenn einer der Gründe nach Pkt. 34.2 bzw. 34.3 vorliegt. Sie müssen schriftlich kündigen. Die Kündigung wird am 1. Werktag nach Zugang wirksam – vorausgesetzt es ist in der Kündigungserklärung kein späterer Zeitpunkt angegeben. Bitte beachten Sie dabei: Samstage, Karfreitag, der 24. und der 31. Dezember gelten nicht als Werktage. 34.2 Wir können den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die Voraussetzungen für eine Sperre nach Pkt. 19.1 a-d und f-h vorliegen. In welchen Fällen können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen? 34.3 Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch Sie sind: a. Wir erbringen über einen Zeitraum von 2 Wochen in einem wesentlichen Punkt nicht den Leistungsumfang wie in unseren Leistungsbeschreibungen vereinbart – trotz Ihrer Aufforderung. Ausnahmen: Der Mangel wurde vor Ihrer Kündigung behoben oder Ihr Standort war schon bei Vertragsabschluss unterversorgt und Sie wussten davon bzw. mussten davon wissen. b. Es liegen die Voraussetzungen vor nach Pkt. 28.5. c. Die Fortsetzung unseres Vertrages ist Ihnen aus einem anderen Grund, den wir zu vertreten haben, bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist, Befristung bzw. Mindestvertragsdauer nicht zumutbar. Ausnahme: Sie mussten schon bei Vertragsabschluss damit rechnen. 34.4 Bitte beachten Sie: Im Falle der Kündigung eines Tarifs mit Anmeldung können Sie nach Beendigung des Vertragstarifs Ihre SIM Karte – nachdem Sie Ihr Guthaben aufgeladen haben - weiterhin als Wertkarte nutzen. Alle Konditionen und Details der von uns BilliTel angebotenen Wertkartentarife finden Sie unter xxx.xxxxxxxx.xx. Eine neuerliche Bestellung eines Tarifs mit Anmeldung kann nur zu den zum Zeitpunkt der Neunmeldung gültigen Bedingungen und mittels neuerlicher Beantragung und unter neuerlicher Verrechnung der Anmeldegebühr durchgeführt werden. 34.5 Ab 1. Mai 2022 gilt: Sind Sie wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen zur Beendigung einzelner Bestandteile eines Bündelproduktes gemäß § 136 Abs. 1 TKG (Bündelprodukt ist ein Produkt, das zumindest einen Internetzugangsdienst oder einen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdienst beinhaltet und auf Grundlage desselben Vertrages oder eines mit diesem eng zusammenhängenden oder verknüpften Vertrags zusätzlich weitere Dienste oder Endeinrichtungen vom selben Anbieter inkludiert) gemäß § 136 Abs. 2 TKG berechtigt, dürfen Sie den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Bündels kündigen.

  • Ordentliche Kündigung Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalender- monats gekündigt werden. Die Kündigung ist in Text- form bis Ende des Vormonats der VRB-Abo-Zentrale mitzuteilen. Beispiel: Kündigung zum 30. April muss bis zum 31. Xxxx in Textform vorliegen. Der Kunde hat die noch nicht genutzten Karten bis zum Ablauf des letzten Abonnementmonats der Abo-Zent- rale zurückzugeben. Die Kündigung ist nur dann wirk- sam, wenn die Kündigungserklärung und die noch nicht genutzten Karten der Abonnementverwaltung inner- halb der vorgeschriebenen Fristen zugegangen sind. Bei Einsendung der noch nicht genutzten Karten auf dem Postweg trägt der Kunde das Risiko des Verlustes. Wird dieser Termin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem die Karten der Abo- Zentrale vorliegen, als fortgesetzt. Wird das Abonne- ment vor Ablauf der 12-Monats-Frist bzw. 3-Monats- Frist für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) gekün- digt, so wird zu dem Abonnementpreis der Differenz- betrag zwischen Abonnementpreis und dem Preis der Monatskarte für den zurückgelegten Teilzeitraum be- rechnet. Das Ausscheiden aus dem Unternehmen mit Rahmenvertrag verpflichtet den Inhaber des Job-Abos zur Kündigung des Abonnements zum Ende des Be- schäftigungsverhältnisses. Wird die Kündigung ver- säumt, wird der Preis der Plus-Monatskarte für die nachfolgenden Monate berechnet.

  • Außerordentliches Kündigungsrecht 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen („außerordentliches Kündigungs- recht“). Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensge- ber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. es zu einer Verzögerung der Projektdurchführung kommt, die so gravierend ist, dass eine ren- table Realisierung des Projekts unmöglich erscheint und dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten gefährdet erscheint; c. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbe- trieb aufgibt. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingrei- fens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht, sofern diese der Darlehensnehmer zu vertreten hat.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB handelt –, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).

  • Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

  • Einzugsermächtigung Der Netznutzer bevollmächtigt den Netzbetreiber mit Unterzeichnung dieses Vertrages, Ent- gelte nach diesem Vertrag, die der Netznutzer auf Grund dieses Vertrages dem Netzbetreiber schuldet, von nachfolgendem Konto abzubuchen: