Nichtverfügbarkeit der Leistung Musterklauseln

Nichtverfügbarkeit der Leistung die nach Nummer 3 zulässige Vereinbarung eines Vorbehalts des Verwenders, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags bei Nichtverfügbarkeit der Leistung zu lösen, wenn sich der Verwender nicht verpflichtet, a) den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und b) Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten. § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam 1. (Kurzfristige Preiserhöhungen) eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen; dies gilt nicht bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden; 2. (Leistungsverweigerungsrechte) eine Bestimmung, durch die a) das Leistungsverweigerungsrecht, das dem Vertragspartner des Verwenders nach § 320 zusteht, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, oder b) ein dem Vertragspartner des Verwenders zustehendes Zurückbehaltungsrecht, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ausgeschlossen oder eingeschränkt, insbesondere von der Anerkennung von Mängeln durch den Verwender abhängig gemacht wird; 3. (Aufrechnungsverbot) eine Bestimmung, durch die dem Vertragspartner des Verwenders die Befugnis genommen wird, mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufzurechnen; 4. (Mahnung, Fristsetzung) eine Bestimmung, durch die der Verwender von der gesetzlichen Obliegenheit freigestellt wird, den anderen Vertragsteil zu mahnen oder ihm eine Frist für die Leistung oder Nacherfüllung zu setzen; 5. (Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen) die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz oder Ersatz einer Wertminderung, wenn a) die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt, oder b) dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale; 6. (Vertragsstrafe) eine Bestimmung, durch die dem Verwender für den Fall der Nichtabnahme oder verspäteten Abnahme der Leistung, des Zahlungsverzugs oder für den Fall, dass der andere Vertragsteil sich vom Vertrag löst, Zahlung eine...
Nichtverfügbarkeit der Leistung. Soweit wir eine Leistung zu erbringen oder bereitzustellen haben, die von erforderlichen Vorleistungen Dritter (wie Übertragungswege oder Bitstream-Access anderer Netzbetreiber und Anbieter) abhängig ist, steht unsere Verpflichtung unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Vorleistungen verfügbar sind. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Vorleistung werden wir Sie unverzüglich hierüber informieren. Beide Vertragspartner haben dann das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts der Nichtverfügbarkeit zu kündigen. Eventuell bereits von Ihnen im Voraus gezahlte Entgelte werden unverzüglich erstattet.
Nichtverfügbarkeit der Leistung die nach Nummer 3 zulässige Vereinbarung eines Vorbehalts des Verwenders, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags bei Nichtverfügbarkeit der Leistung zu lösen, wenn sich der Verwender nicht verpflichtet, a) den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und b) Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.
Nichtverfügbarkeit der Leistung. Unter § 10 Nr. 8 fallen nur Lösungsrechte vom Vertrag, die auf die Nichtver- fügbarkeit der Leistung abstellen. Die Gesetzesbegründung9 nennt hierzu Vorratsklauseln und Selbstbelieferungsvorbehalte. Erfaßt werden aber auch alle anderen Fälle, in denen die Klausel dem Verwender die Möglichkeit geben soll, sich vom Vertrag zu lösen, wenn er den Vertrag mangels Verfüg- barkeit der Leistung nicht erfüllen kann; vgl. dazu § 10 Nr. 3 Rdn. ł ff. Der Grund der Nichtverfügbarkeit ist für § 10 Nr. 8 unerheblich.
Nichtverfügbarkeit der Leistung. Ist die vom Lizenzgeber geschuldete Leistung durch unvorhersehbare oder von ihm nicht zu vertretende Umstände nicht verfügbar, so ist dieser berechtigt, von der Leistung Abstand zu nehmen. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, den Lizenznehmer unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit der geschuldeten Leistung zu unterrichten. Soweit der Lizenznehmer zu diesem Zeitpunkt bereits einen Kaufpreis in voller oder anteiliger Höhe gezahlt hat, verpflichtet sich der Lizenzgeber gegenüber dem Lizenznehmer, die geleistete Zahlung unverzüglich zurückzuerstatten.
Nichtverfügbarkeit der Leistung a) Jedes Angebot steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil Field Kitchen GbR bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von seinem Lieferanten nicht beliefert wird, hat Field Kitchen GbR das Recht, sich von diesem Vertrag zu lösen. In diesem Falle wird Field Kitchen GbR den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm den evtl. bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten. b) Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, sofern Field Kitchen GbR ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von dem Zulieferer überraschend nicht beliefert wurde. Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern Field Kitchen GbR hinsichtlich der mangelnden Verfügbarkeit weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hat; eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) bleibt unberührt. Dem Verbraucher stehen im Fall einer Falschlieferung im Sinne des § 434 Absatz 3 BGB die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte uneingeschränkt zu.
Nichtverfügbarkeit der Leistung. Abgesehen von den Fällen höherer Gewalt, gilt was folgt: Sofern PWM verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die PWM nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird PWM den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist PWM berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird PWM unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung im vorgenannten Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer von PWM, wenn PWM ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder PWM noch seinen Zulieferern ein Verschulden trifft oder PWM im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
Nichtverfügbarkeit der Leistung die nach Nummer 3 zulässige Vereinbarung eines Vorbehalts des Verwenders, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags bei Nichtverfügbarkeit der Leistung zu lösen, wenn sich der Verwender nicht verpflichtet, a) den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und b) Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam 1. (Kurzfristige Preiserhöhungen) eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht werden sollen; dies gilt nicht bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden; 2. (Leistungsverweigerungsrechte) eine Bestimmung, durch die a) das Leistungsverweigerungsrecht, das dem Vertragspartner des Verwenders nach § 320 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zusteht, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, oder b) ein dem Vertragspartner des Verwenders zustehendes Zurückbehaltungsrecht, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ausgeschlossen oder eingeschränkt, insbesondere von der Anerkennung von Mängeln durch den Verwender abhängig gemacht wird;
Nichtverfügbarkeit der Leistung. Soweit die Gesellschaft eine Leistung zu erbringen oder bereitzustellen hat, die von erforderlichen Vorleistungen Dritter (wie Übertragungswege oder Bitstream-Access anderer Netzbetreiber und Anbieter) abhängig ist, steht deren Verpflichtung unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Vorleistungen verfügbar sind. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Vorleistung wird die Gesellschaft den Kunden unverzüglich hierüber informieren. Beide Vertragspartner haben dann das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts der Nichtverfügbarkeit zu kündigen. Eventuell bereits vom Kunden im Voraus gezahlte Entgelte werden unverzüglich erstattet.
Nichtverfügbarkeit der Leistung. 6.1. Jedes Angebot steht, sofern es Leistungen Dritter beinhaltet, unter dem Vorbehalt richtiger, rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung. 6.2. Wenn die für die Durchführung des Auftrages benötigten Produkte und Leistungen nicht verfügbar sind, weil wir bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von unserem Lieferanten nicht beliefert werden, haben wir das Recht, uns von dem Vertrag zu lösen. In diesem Falle werden wir den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist.