ORGANIZATIONAL ACCESS CONTROL ORGANISATORISCHE ZUGRIFFSKONTROLLE Musterklauseln

ORGANIZATIONAL ACCESS CONTROL ORGANISATORISCHE ZUGRIFFSKONTROLLE. (i) Control Environment. Coupa employees are required to sign a written acknowledgement form documenting their receipt and understanding of the employee handbook and their responsibility for adhering to the policies and procedures therein. Employees are also required to sign a confidentiality agreement agreeing not to disclose proprietary or confidential information, including customer information, to unauthorized parties. Kontrollumgebung. Die Mitarbeiter von Coupa müssen eine schriftliche Bestätigung unterzeichnen, die den Erhalt und die Kenntnisnahme des Mitarbeiterhandbuchs und ihre Verantwortung in Bezug auf die Einhaltung der darin enthaltenen Richtlinien und Verfahren dokumentiert. Die Mitarbeiter sind außerdem verpflichtet, eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen, mit der sie sich verpflichten, keine geschützten oder vertraulichen Informationen, einschließlich Kundeninformationen, gegenüber unbefugten Dritten offenzulegen.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.