Common use of Ort und Zeitpunkt der Versicherungsleistung Clause in Contracts

Ort und Zeitpunkt der Versicherungsleistung. Erfüllungsort für die Leistungen aus dem Vertrag ist unser Sitz in Luxemburg. Die Überweisung der Leistung an den Bezugsberechtigten erfolgt grundsätzlich auf dessen Kosten auf das von ihm angegebene Konto, solange nicht Devisentrans- fervorschriften oder andere Bestimmungen dem entgegenstehen. Jedes mit der Überweisung oder sonstigen Sonderform der Zahlung verbundene Risiko trägt der Bezugsberechtigte. Für die Überweisung der Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland berechnen wir keine Kosten. Bei Sonderformen der Zahlung (z.B. tele- grafische Überweisung, Scheck) trägt jedoch der Bezugsberechtigte die Kosten. Die Ablehnung der Leistungspflicht aus dem Ver- trag können wir schriftlich auch gegenüber dem Bezugsberechtigten rechtswirksam erklären.

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Ort und Zeitpunkt der Versicherungsleistung. Erfüllungsort für die Leistungen aus dem Vertrag ist unser Sitz in Luxemburg. Die Überweisung der Leistung an den Bezugsberechtigten erfolgt grundsätzlich auf dessen Kosten auf das von ihm angegebene Konto, solange nicht Devisentrans- fervorschriften oder andere Bestimmungen dem entgegenstehen. Jedes mit der Überweisung oder sonstigen Sonderform der Zahlung verbundene Risiko trägt der Bezugsberechtigte. Für die Überweisung der Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland berechnen wir keine Kosten. Bei Sonderformen der Zahlung (z.B. tele- grafische Überweisung, Scheck) trägt jedoch der Bezugsberechtigte die Kosten. Die Ablehnung der Leistungspflicht aus dem Ver- trag können wir schriftlich auch gegenüber dem Bezugsberechtigten rechtswirksam erklären.

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Ort und Zeitpunkt der Versicherungsleistung. Erfüllungsort für die Leistungen aus dem Vertrag ist unser Sitz in Luxemburg. Die Überweisung der Leistung an den Bezugsberechtigten erfolgt grundsätzlich auf dessen Kosten auf das von ihm angegebene Konto, solange nicht Devisentrans- fervorschriften Devisen- transfervorschriften oder andere Bestimmungen dem entgegenstehen. Jedes mit der Überweisung Überwei- sung oder sonstigen Sonderform der Zahlung verbundene Risiko trägt der Bezugsberechtigte. Für die Überweisung der Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland berechnen wir keine Kosten. Bei Sonderformen der Zahlung (z.z. B. tele- grafische telegrafische Überweisung, Scheck) trägt jedoch der Bezugsberechtigte die Kosten. Die Ablehnung der Leistungspflicht aus dem Ver- trag können wir schriftlich auch gegenüber dem Bezugsberechtigten rechtswirksam erklären.

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