Common use of Pachtgegenstand Clause in Contracts

Pachtgegenstand. Mit dem gegenständlichen Pachtvertrag verpachtet die EAG VT (Verpächter) die in ihrem Eigentum stehende ANLAGE in Form einer reinen Anlagenpacht an den Kunden (Pächter) zur ausschließlichen Nutzung. Festgehalten wird, dass es sich bei dem Pachtgegenstand um keinen unternehmensrechtlichen Betrieb oder Teilbetrieb handelt. Die EAG VT verpachtet an den Kunden und dieser pachtet somit die ANLAGE zur ausschließlichen Nutzung und Bewirtschaftung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die EAG VT bleibt nach Errichtung für die Laufzeit dieses Vertrages uneingeschränkter Eigentümer der ANLAGE; ausgenommen die vom Kunden mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der EAG VT vorgenommenen notwendigen Mehraufwendungen und ge- wünschten Änderungen in der technischen Ausführung der ANLAGE. Die Zustimmung kann auch per Email erteilt werden. EAG VT räumt demnach dem Kunden lt. nachfolgenden Punkten dieses Vertrags gegen ein vereinbartes monatliches Pachtentgelt das ausschließliche Recht ein, diese ANLAGE zu betreiben und zu nutzen sowie insbesondere die aus der Nutzung der ANLAGE erwirtschaf- teten Erträge zu vereinnahmen.

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