Parität. Sollte das Land in Verträgen mit anderen Religionsgemeinschaften über diesen Vertrag hinausgehende Rechte und Leistungen gewähren, werden die Vertragsparteien gemeinsam prüfen, ob wegen des Grundsatzes der Parität Änderungen dieses Vertrags notwendig sind.
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Samples: Evangelischer Kirchenvertrag Baden Württemberg, Konkordat, Konkordat
Parität. Sollte das Land in Verträgen mit anderen Religionsgemeinschaften über diesen Vertrag diese Vereinbarung hinausgehende Rechte und oder Leistungen gewähren, werden die Vertragsparteien Parteien dieser Vereinbarung gemeinsam prüfen, ob wegen des Grundsatzes der Parität Änderungen dieses Vertrags der Vereinbarung notwendig sind.
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Samples: Konkordat, Konkordat, Vereinbarung Über Die Evangelische Seelsorge Im Bundesgrenzschutz
Parität. Sollte das Land in Verträgen mit anderen Religionsgemeinschaften über diesen Vertrag hinausgehende diese Vereinbarung hinaus- gehende Rechte und oder Leistungen gewähren, werden die Vertragsparteien Parteien dieser Vereinbarung gemeinsam prüfenprü- fen, ob wegen des Grundsatzes der Parität Änderungen dieses Vertrags der Vereinbarung notwendig sind.
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Parität. Sollte das Land in Verträgen mit anderen vergleichbaren Religionsgemeinschaften über diesen Vertrag hinausgehende Rechte und Leistungen gewähren, werden die Vertragsparteien gemeinsam prüfen, ob wegen des Grundsatzes der Parität Änderungen dieses Vertrags Vertrages notwendig sind.
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Parität. Sollte das Land in Verträgen mit anderen vergleichbaren Religionsgemeinschaften über diesen Vertrag hinausgehende Rechte und Leistungen gewähren, werden die Vertragsparteien Vertragspar- teien gemeinsam prüfen, ob wegen des Grundsatzes der Parität Änderungen dieses Vertrags Ver- trages notwendig sind.
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