Parkbevorrechtigung/Ausweisen von Sonderparkplätzen für Elektrofahrzeuge Musterklauseln

Parkbevorrechtigung/Ausweisen von Sonderparkplätzen für Elektrofahrzeuge. Gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 EmoG liegt es im Entscheidungsspielraum der Kommune (genauer der Stra- ßenverkehrsbehörde), neue oder bestehende Stellplätze exklusiv für gekennzeichnete E-Pkw zu re- servieren. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Stellflächen an LIS befinden oder nicht. Kommunen haben meist große Schwierigkeiten dabei, geeignete Parkflächen auszuweisen, denn in den meisten Städten besteht ein erheblicher Parkdruck. Das Ausweisen von exklusiven Parkflächen für E-Pkw würde diese Situation verschärfen und zu vermehrten Parksuchverkehren führen.43 Park- flächen für Elektrofahrzeuge in der Innenstadt würden die Attraktivität erhöhen, die Innenstadt mit dem E-Fahrzeug zu besuchen jedoch wiederum Verkehr induzieren. Hierbei muss eine Abwägung der verfolgten Zielsetzungen erfolgen. Dennoch handelt es sich um CO2-neutralen Verkehr, welcher ei- nen Beitrag zu den Klimaschutzzielen leisten kann. Die Reservierung von Parkflächen neben Ladestationen erscheint jedoch in vieler Hinsicht sinnvoll. Ein flächendeckendes Netz von Ladestationen ist Grundvoraussetzung für den Markthochlauf und die Ertüchtigung von Elektrofahrzeugen. Das EmoG bietet hierbei die Möglichkeit, die Stellflächen neben Ladestationen für E-Pkw freizuhalten, damit diese ihre notwendigen Ladungen durchführen können. Diese Handlungsmöglichkeit wurde in Weimar bereits umgesetzt. Elektroautos haben die Möglich- keit, tagsüber zwischen 8 bis 20 Uhr zwei Stunden lang an den Ladestationen zu laden. In der Nacht kann dies sogar ohne zeitliche Begrenzung geschehen. Hintergrund ist die Vermeidung von Überbe- legungen und das Erreichen einer hohen Auslastung der Ladesäule. Besonders in hochverdichteten Gebieten mit einer angespannten Parkraumsituation, wie bspw. in der Weimarer Innenstadt oder dem Bereich zwischen Innenstadt und Bahnhof, empfiehlt es sich, das Parken an die Notwendigkeit einer Ladung zu koppeln. Für die Reservierung der Parkflächen ist eine Beschilderung notwendig. Allgemein geht die StVO von dem Grundsatz aus, so wenige Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen, um den Straßenraum vor Überfrachtung und sogenannten „Schilderwäldern“ zu schützen. Seit Mai 2017 wurde der Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) überarbeitet und als Verwaltungsvor- schrift der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) angefügt und veröffentlicht. In diesem Zuge wur- den auch einheitliche Standards für eine zulässige Beschilderung von Ladesäulen für Elektrofahr- zeuge integriert. Zuvor hatte dies bei der Umsetzung in den ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

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  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.