Partizipation Musterklauseln

Partizipation. Wie kann angesichts der Vielzahl der politischen Steu- erungsoptionen sichergestellt werden, dass sie zum größtmöglichen Nutzen der Bürger*innen eingesetzt werden und nicht Technologieunternehmen die Agen- da bestimmen? Ein zentrales Element stellen partizi- pative Maßnahmen zur direkten Beteiligung der Men- schen dar: Während Bürger*innen bei konventionellen Formen der repräsentativen Demokratie meist nur eine indirekte Empfängerrolle in der Politik einnehmen, wer- den sie bei einer partizipativen Governance direkter in den politischen Prozess einbezogen.191 Dadurch wird das Risiko eines Demokratiedefizits, das durch die Aus- lagerung der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen entsteht, ebenso verringert wie die Gefahr der politi- schen Vereinnahmung durch finanziell gut ausgestat- tete Digitalunternehmen. In Bezug auf Mobilitätssysteme kann partizipative Governance eine wichtige Rolle bei der Entscheidung zwischen verschiedenen Dienstleistungen und der Pri- orisierung von Bedürfnissen, der Gestaltung von Mo- bilitätsdienstleistungen sowie deren Erbringung und Bewertung spielen. Dabei sind in Abhängigkeit zum lokalen Kontext verschiedene Partizipationsformen denkbar:192 (1) Beteiligungsformen, die eine gemein- schaftliche Entscheidungsfindung ermöglichen, (2) Mechanismen zur kollektiven Bewertung und Überwa- chung von Mobilitätsdiensten und (3) alternative Streit- beilegungsmechanismen, die einem größeren Kreis von Menschen die Möglichkeit einräumt, Bedenken zu äußern oder Rechtsmittel einzulegen.‌
Partizipation. Im Alltag treffen die Jugendlichen /jungen Menschen ihre Entscheidungen selbst. Erforderlichenfalls werden sie durch die pädagogischen Fachkräfte unterstützt. Bei Bedarf sind Einzel -und Gruppengespräche möglich und können von den Fachkräften oder den jungen Menschen jungen Volljährigen einberufen werden. Drei AnsprechpartnerInnen stehen bei Beschwerden zur Verfügung. Die jeweiligen Namen sind in allen Einrichtungsteilen ausgehängt. Wöchentlich wird eine Haussitzung durchgeführt.
Partizipation. Die Organisation der Arbeit wird an den Bedürfnissen der Bewohner orientiert. Die Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit sich jeder Zeit mit ihren Interessen an die Mitarbeiter bzw. Leitung zu wenden. Vierzehntägig treffen sich alle Bewohner und Betreuer zur Gruppenkonferenz, diese sichert die Beteiligung und Mitsprache der Bewohner an den Entscheidungsprozessen in unserer Einrichtung. Alle Teilnehmer haben die Möglichkeit Probleme, Konflikte, Wünsche und Anregungen einzubringen. Zur Unterstützung der Bewohner wird von diesen ein/e Gruppensprecher/in gewählt. Ergebnisse der Gruppenkonferenz werden dokumentiert, sind für alle zugänglich und fließen in den Gruppenalltag ein.
Partizipation. Die Produktion wird von den Konsument*innen mitgetragen. Sie beteiligen sich aktiv an der Entscheidung und Planung, was mit welchen Methoden und unter welchen Bedingungen produziert werden soll. Durch die praktische Mitarbeit der Konsument*innen im Betrieb und die persönlichen Erfahrungen wird die Wertschätzung für die bäuerliche Arbeit und die Lebensmittel gefördert.
Partizipation. Partizipation in Bezug auf die Einrichtung beginnt in den einzelnen Wohngruppen. Hier werden miteinander Regelungen bezüglich des Zusammenlebens, der Verteilung von Aufgaben und Diensten, Freizeitgestaltungen der Gruppe, themenspezifische Aufarbeitungen (wie z. B. Drogen- und Medienkonsum, Kaufverhalten), Konfliktsituationen, Beschwerden etc. nach Bedarf besprochen oder in regelmäßig stattfindenden Hauskonferenzen bearbeitet. In gruppenübergreifenden Gesamtkonferenzen mit (möglichst) allen jungen Menschen und in der Regel den gruppenverantwortlichen PädagogInnen sowie ggf. der Leitung werden ähnliche Themen wie in den einzelnen Wohngruppen besprochen, mit Bezug auf die gesamte Einrichtung. Es gibt Jugendbesprechungen (teilweise von PädagogInnen begleitet), aus denen heraus ein Jugendbeirat als ein Organ der Interessenvertretung der Jugendlichen gewählt wird. Der Jugendbeirat arbeitet eng mit der Pädagogischen Konferenz zusammen, um einen permanenten Austausch zwischen Jugendlichen und PädagogInnen und deren Themen zu gewährleisten. Es ist immer wieder anzuregen und zu schauen, ob und wie diese Partizipationsmöglichkeit von den jungen Menschen angenommen wird. Die zu behandelnden Themen in der Jugendbesprechung und ob ggf. PädagogInnen dazu eingeladen werden, bestimmen die jungen Menschen selbst.
Partizipation. Die Partizipation der Kinder- und Jugendlichen und ihrer Eltern bzw. Perso- nensorgeberechtigten, der jungen Volljährigen, der Mütter und Väter bei der Hilfe muss ermöglicht und gefördert werden. Die Hilfeerbringer sind verpflichtet, geeignete Verfahren zur Beteiligung der Kinder- und Jugendlichen zur Sicherung ihrer Rechte zu implementieren. Das Jugendamt stellt die Beteiligung der Eltern und der Kinder/Jugendlichen am Hilfeplanverfahren sicher.
Partizipation. Koalitionsvertrag AStA Uni Münster 18 Der AStA setzt sich für Demokratie auf Hochschulebene ein, was insbesondere die ver- stärkte Partizipation von Studierenden betriR. In den Gremien der Universität – zum Beispiel im Senat und den Fachbereichsräten - soll die Viertelparität der Studierenden durchgesetzt werden. Außerdem soll das gleiche Stimmrecht für alle Studierenden gelten. Das umfasst, dass bei den Wahlen der studentischen Vertreter*innen im Senat die Stimmen der Studie- renden, unabhängig von ihrem Wahlkreis, gleiches Gewicht haben. Weiterhin soll die in der Grundordnung vorgesehene Möglichkeit eines studentischen Prorektorats genutzt werden. Daher fordert der AStA die Besetzung eines studentischen Prorektorats, wodurch direkte Einflussnahme der Studierendenschaft auf das Rektorat ermöglicht werden soll. Der Hochschulrat, als oberstes beschlussfassendes Gremium der Universität, zeigt deutliche Demokratiedefizite und ist daher abzulehnen. Über die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Kompetenzen des Gremiums sollen die Studierenden informiert und die Arbeit des Gremiums kritisch begleitet werden. Das Gremium soll nach Auffassung des AStA aufgelöst und die Kompetenzen an den Senat zurückgeführt werden. Die Fachschaften sind die ersten Anlaufstellen für Studierende und damit ein wichtiges Standbein der studentischen Selbstverwaltung. Der AStA unterstützt die Fachschaften stärker und zielgerichtet im Hinblick auf Finanzen und Infrastruktur. Dies kann den Ver- leih von Altklausuren, die Ausstattung der Räume und die Online-Präsenz umfassen. Des Weiteren wird die Zusammenarbeit mit den Fachschaften – insbesondere bei gro- ßen Veranstaltungen und Projekten – ausgebaut. Studentische Vollversammlungen bieten Studierenden die Möglichkeit, sich basisdemo- kratisch in den politischen studentischen Diskurs einzubringen, ohne in einem Gremium der Studierendenschaft mitarbeiten zu müssen. Die Vollversammlungen sollten daher regelmäßig – mindestens einmal pro Semester – zu passenden kontroversen Themen abgehalten werden. Auch online und offiine sollen Partizipationswege zur Beteiligung an der Hochschul- politik ausgebaut werden. So soll der studentischen Öffentlichkeit ein größeres Forum für basisdemokratische Partizipation geboten werden. Bei Entscheidungen des AStA zu wichtigen Sachfragen sollen deshalb Meinungen der Studierenden in geeigneter Form offiine wie online eingeholt werden. Hierzu können offene Arbeitskreise oder Umfrage- tools auf der AStA-Homepage zähle...

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  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Lastprofilverfahren 1Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. 2Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen oder des erweiterten analytischen Verfahrens ein. 3Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. 4Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. 5Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. 6Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. 7Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. 8Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

  • Angebot Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegt. Entfällt; die Gründe für das Angebot sind Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken und die Nettoerlöse aus der Begebung von Optionsscheinen, die in diesem Basisprospekt dargestellt werden, werden vom Emittenten für seine allgemeinen Unternehmenszwecke verwendet.

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • Vermögensschäden 16.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. 16.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden (1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen; (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit; (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung; (7) aus Rationalisierung und Automatisierung; (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen; (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen; (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen; (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).