Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Musterklauseln

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 14.1. Der Kunde wird vorvertraglich durch die Hinweise im Reisekatalog, in der Reiseausschreibung, oder im Internetauftritt, den Online- Reiseausschreibungen und in den „Nützlichen Informationen“ im Reisekatalog oder online über die Einreisebestimmungen informiert. Er hat die Notwendigkeit der Mitführung gültiger Ausweise, insbesondere eines gültigen maschinenlesbaren Reisepasses (ePass) und dessen Gültigkeitsdauer zu beachten. Grundsätzlich gilt: Xxxxx Xxxxxxxxx muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. Auf allen Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden, benötigen deutsche Staatsbürger nur einen Personalausweis, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. Alle Kinder benötigen auf allen Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden bis zum vollendeten 14. Lebensjahr einen Kinderreisepass (vgl. „Nützliche Informationen“), ansonsten einen maschinenlesbaren Reisepass (ePass), der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. Der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Erziehungsberechtigten ist nicht mehr ausreichend.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von FTI vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 14.1. OC wird deutsche, österreichische und schweizerische Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Diese Unterrichtung kann OC auch über das vermittelnde Reisebüro veranlassen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) vorliegen. Jeder Reisende aus EU-Ländern und der Schweiz muss einen noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültigen, maschinenlesbaren und biometrischen Reisepass (ePass) mit sich führen, dies gilt auch für Reisen in Europa. Es können keine EU-Personalausweise akzeptiert werden. EINREISEDOKUMENTE FÜR KINDER: Aufgrund europäischer Vorgaben sind die Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 nicht mehr gültig. Alle Kinder müssen ab diesem Datum über ein eigenes Reisedokument verfügen. Personen unter 18 Jahren ohne Begleitung eines vertretungsberechtigten Elternteils benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, die auf der Kreuzfahrt mitgeführt werden muss. Bei Kreuzfahrten, die einen kanadischen Hafen beinhalten, benötigen Personen unter 18 Jahren, die nur mit einem Elternteil reisen, eine schriftliche Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils. Einreisebestimmungen können sich jederzeit und kurzfristig ändern. Die für den Abreisetermin des Kunden gültigen Einreisebestimmungen finden Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes/des Außenministeriums/des EDA oder der jeweiligen Botschaft. Die OC-Website informiert aktuell und auch das vermittelnde Reisebüro informiert den Kunden über die aktuellen Vorschriften. Der Kunde soll sich daher kurz vor seiner Abreise zu ggf. aufgetretenen tagesaktuellen Veränderungen informieren. An Bord der OC Flotte gelten US-amerikanische Gesetze und Gesundheitsvorschriften. Der Kunde hat bitte zu beachten, dass aufgrund der verschärften Sicherheitslage der „Online Check-In“, d. h. die obligatorische Gästeregistrierung mit Ihren Passdaten, OC zur Verfügung stehen muss, auch wenn der Kunde nicht in die USA einreist. Sollten die benötigten Reisepassdaten nicht zur Verfügung stehen, kann eine Einschiffung verweigert werden. Diese vorzeitige Registrierung ist notwendig, um den vorgeschriebenen Besti...
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 15.1. Für Reisen auf der klassischen Postschiffroute ist eine Identitätskarte ausreichend. Für unsere Expeditions- Seereisen und Expeditionsreisen Norwegen müssen alle Passagiere aus Sicherheitsgründen einen gültigen Reisepass vorlegen, selbst wenn dies z. B. wegen des Schengenabkommens nicht nötig wäre. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate gültig sein.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 16.1 Der Reiseveranstalter informiert den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 15.1 Der Reiseveranstalter wird den oder die Teilnehmer:in über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 15.1. Der Veranstalter weist den Kunden vor Vertragsabschluss auf Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche For- malitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa hin.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 13.1. ST wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 17.1 MIC wird Sie über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formali- täten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenen- falls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. 14.1 Der Reiseveranstalter wird deutsche, schweizerische und österreichische Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.