Patienten Musterklauseln

Patienten. 4 Patientenorientierung § 5 (1) An diesem Vertrag können Versicherte der IKK classic teilnehmen, wenn sie bereit sind, einen homöopathisch tätigen, nach diesem Vertrag zugelassenen Vertragsarzt aufzusuchen und sich mit Einzelmitteln nach Regeln der Homöopathie behandeln zu lassen. Die Teilnahme der Versicherten ist freiwillig. (2) Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der IKK classic. Der Versicherte erklärt seine Teilnahme schriftlich nach Anlage 2. Die Einschreibung erfolgt durch den teilnehmenden Vertragsarzt. (3) Der teilnehmende Vertragsarzt verpflichtet sich, die Teilnahmeerklärungen der Versicherten quartalsweise nach der Einschreibung an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zur Übermittlung an die IKK classic weiterzuleiten. Näheres regelt die Technische Anlage. (4) Mit der Einschreibung verpflichtet sich der Versicherte gegenüber der IKK classic, ärztliche Leistungen im Rahmen klassischer Homöopathie entsprechend des Versorgungsauftrags gemäß § 3 nur von teilnehmenden Vertragsärzten in Anspruch zu nehmen. Ferner verpflichtet er sich, im Rahmen des Versorgungsauftrages andere ärztliche Leistungserbringern nur auf Überweisung durch an diesem Vertrag teilnehmende Vertragsärzte in Anspruch zu nehmen. An diese Verpflichtung ist der Versicherte ein Jahr gebunden. Soweit der Zeitraum ein Jahr überschreitet, verlängert sich die Teilnahme automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Versicherte nicht mit Wirkung zum Quartalsende bei der IKK classic kündigt. Sofern der Versicherte diese Mitwirkungspflichten in besonderem Maße verletzt, kann die IKK classic ihn vom Vertrag ausschließen, wenn der Versicherte hierauf schriftlich hingewiesen worden ist und der Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist nachgekommen ist. (5) Die IKK classic informiert ihre Versicherten umfassend über die Leistungen nach diesem Vertrag. (6) Der Versicherte kann die Teilnahmeerklärung innerhalb von 14 Tagen nach deren Abgabe bei der IKK classic ohne Angabe von Gründen schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der IKK classic widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die IKK classic. Im Falles des Widerrufs trägt die IKK classic für bereits durchgeführte ärztliche Leistungen die entstandenen Kosten. Der Widerruf gilt als fristgerecht, wenn der Versicherte ihn innerhalb der genannten zwei Wochen an die IKK classic absendet.
Patienten. 4 Patientenorientierung § 5 Teilnahmeverfahren Versicherte
Patienten. Die Krankenkasse identifiziert an diesem Vertrag teilnehmende Versicherte, die für einen solchen Medikationscheck in Frage kommen. Das sind u.a. Patienten, die über mindestens vier Quartale jeweils mindestens fünf Wirkstoffe (Dauermedikation) verordnet bekommen haben. Diese Wirkstoffe können von un- terschiedlichen Vertragsärzten verordnet worden sein.
Patienten. 2 Teilnahme des Versicherten § 3 Patientenbefähigung § 4 Teilnahmekriterien
Patienten. Im Sinne dieser AVB werden darunter zusammengefasst: a) Kranke, b) Schwangere und Wöchnerinnen, c) gesunde Neugeborene, d) Personen, die zur Begutachtung, zur Beobachtung oder zur Absonderung aufgenommen sind, e) Personen, die zum Zwecke sonstiger ärztlicher Behandlungen das Krankenhaus aufsuchen und f) Begleitpersonen, die zusammen mit einem anderen Benutzer aufgenommen sind, ohne selbst behandelt zu werden.
Patienten. Die SCO ermöglicht auch Patienten den Zugang zum Sanakey-Portal. Ärztliche Informationen, Transparenz und die Teilnahme an innovativer ärztlicher Versorgung geben hier auf einen Blick die Möglichkeit, von den Vorteilen ärztlicher Innovation zu profitieren. Die Patienten verpflichten sich zur Einhaltung der in diesen Datenschutzbestimmungen und in den Nutzungsbedingungen des Sanakey-Portals niedergelegten datenschutzrechtlichen Grundsätzen.
Patienten. 4 Teilnahmeberechtigte Patienten § 5 Kooperationsregeln § 6 Patienteninformation
Patienten. 4 Teilnahmeberechtigte Patienten (1) Es können Patienten im Alter von 4 bis 21 Jahren (4. Geburtstag bis 1 Tag vor dem 21. Geburtstag) an dem Vertrag teilnehmen, die bei einer am Vertrag teil- nehmenden Krankenkasse versichert sind und bei denen die Diag- nose/Verdachtsdiagnose gestellt wurde. Nach Diagnosesicherung ist die je- weils zu treffende ICD-10-Diagnose F90.0, F90.1, F90.8, F90.9 und F.91.0, F91.1, F91.2, F.91.3, F.91.8, F91.9 sowie F92.0, F92.8, F92.9 zu dokumentie- ren. Für die Dauer der Vertragsteilnahme des Patienten ist die jeweilige Diag- nose als gesicherte Diagnose zu dokumentieren. (2) Zu den anspruchsberechtigten Personen zählen die zum Zeitpunkt der Untersuchung bei der teilnehmenden Betriebskrankenkasse versicherten Personen gemäß § 4 Abs. 1. (3) Die Betriebskrankenkassen informieren ihre Versicherten hierüber in geeigneter Weise. Mit Inanspruchnahme dieser Leistung nimmt der Versicherte an dieser Vereinbarung teil. Einer gesonderten Teilnahmeerklärung bedarf es nicht. Die Teilnahme des Versicherten ist freiwillig (4) Die Teilnahme des Versicherten an diesem Vertrag endet • wenn die Behandlung abgeschlossen ist oder • wenn die Diagnose sich nicht bestätigt wird und diese negativ ausfällt oder • wenn die Behandlung einvernehmlich beendet wird oder • spätestens nach drei Jahren ab Teilnahmebeginn (ggf. begründete Ausnahmefälle). (1) Jeder an dem Vertrag teilnehmende Arzt oder Psychotherapeut ist Teil eines regionalen Fachteams, welches in Abhängigkeit vom Vorhandensein und von der Verfügbarkeit der Berufsgruppen unter den Bedingungen vor Ort zu bil- den ist. Dem Fachteam muss mindestens ein Kinder- und Jugendarzt, ein Kinder- und Jugendpsychiater und ein Psychotherapeut gem. §7 Abs. 2 an- gehören. Das Fachteam sollte aus 3 – 10 Mitgliedern bestehen. Fehlende Be- rufsgruppen sind jeweils durch eine konsiliarische Tätigkeit zu ersetzen. Das Fachteam arbeitet mit weiteren Leistungserbringern zusammen, wie z. B. Er- gotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten. (2) Jeder Fall, bei dem ein teilnehmender Arzt oder Psychotherapeut die Ver- dachtsdiagnose gestellt hat, wird dem Fachteam anonymisiert gemeldet, um Transparenz zu schaffen, welches Teammitglied wie viele Fälle betreut. Das Fachteam bestimmt einen Dokumentar, der die eingeschlossenen Behand- lungsfälle tabellarisch erfasst (Anlage 5). Der Arzt und Psychotherapeut versichert, dass für die teilnehmenden Patienten eine ordnungsgemäße Dokumentation erfolgt ist. Die Mitglieder eines Fac...
Patienten. In Einzelfällen können für das strukturierte Hypertonie-Behandlungs- und Schulungsprogramm (HBSP) oder das strukturierte Hypertonie Therapie- und Schulungsprogramm (ZI) auch bis zu 10 Patienten in einer Schulungseinheit geschult werden.
Patienten. Personen, bei denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körper- schäden festgestellt, geheilt oder gelindert oder bei denen Leistungen von sonstigen Hilfen erbracht werden sollen.