Patientenverfügung Musterklauseln

Patientenverfügung. Urteilsfähigen Personen empfehlen wir eine Patientenverfügung im Sinne von ZGB Art. 370 ff. zustellen. Nur wenn das GSZ den Inhalt kennt, kann sie auch entsprechend handeln. Die GSZ AG stellt als Vorlage ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Eine Kopie der Patientenverfügung ist der Pflegedienstleitung abzugeben.
Patientenverfügung. Sonstiges_____________________________________________________ Ich bestätige, vor Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung die Beilagen entsprechend Punkt 13.1 übernommen und deren Inhalt ausdrücklich zur Kenntnis genommen zu haben. Ich verpflichte mich zur Einhaltung der Hausordnung28 und der Brandschutzordnung29 und nehme zur Kenntnis, dass ich für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch meine Besucher zu sorgen habe. Zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger wird vereinbart, dass eine Vorabinformation an den Zahlungspflichtigen (pre-notification) spätestens zwei Tage vor Fälligkeit der Forderung (Belastungstermin) zugestellt wird. Wien, am  ___________________ [Xxx Xxxxxxxxxx] [Xxx Xxxxxxxxxx] [Xxx Xxxxxxxxxx] [Xxx Xxxxxxxxxx] 1 Vgl.: Einverständniserklärung der Vertrauensperson(en).
Patientenverfügung. Ich habe eine Patientenverfügung errichtet; der/die Bevollmächtigte soll meinen darin festgelegten Willen befolgen und durchsetzen. ❍ Sie ist der Vollmacht angeschlossen. ❍ Sie ist hinterlegt bei: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Patientenverfügung. Bereits bestehende Patientenverfügungen sind für uns verbindlich. Das Alterszentrum nimmt im Rahmen der Aufnahmegespräche oder während der Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner bewusst das Thema Tod und Sterben auf. 2 bis 3 Monate nach dem Eintritt wird mit der Bewohnerin oder dem Bewohner zusammen mit der Vertrauensperson und dem Arzt eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Darin wird festgelegt, welchen medizinischen Massnahmen im Falle einer Urteilsunfähigkeit zugestimmt wird, oder wer beauftragt ist, über die zu ergreifenden Massnahmen zu entscheiden.
Patientenverfügung. Sonstiges_____________________________________________________ Ich bestätige, vor Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung die Beilagen entsprechend Punkt 13.1 übernommen und deren Inhalt ausdrücklich zur Kenntnis genommen zu haben. Ich verpflichte mich zur Einhaltung der Hausordnung24 und der Brandschutzordnung25 und nehme zur Kenntnis, dass ich für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch meine Besucher zu sorgen habe. Zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger wird vereinbart, dass eine Vorabinformation an den Zahlungspflichtigen (pre-notification) spätestens zwei Tage vor Fälligkeit der Forderung (Belastungstermin) zugestellt wird. Wien, am  ___________________ 1 Vgl.: Einverständniserklärung der Vertrauensperson(en), Dokumente zur Vertragserrichtung 2 Vgl.: Wiener Wohnbauförderungs- u. Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG), 1989, LGBl. Nr. 18/89.
Patientenverfügung. Soweit ich neben dieser Vollmacht eine Patientenverfügung errichte oder bereits errichtet habe, beauftrage und bevollmächtige ich meinen Bevollmächtigten in der entsprechenden Lebens- und Behandlungssituation, die Anordnungen dieser Patien- tenverfügung umzusetzen, insbesondere meinen schriftlich erklärten Willen, meine Behandlungswünsche sowie meinen mutmaßlichen Willen festzustellen und diesem Ausdruck und Geltung zu verleihen. Zudem räume ich meinem Bevollmächtigten einen Ermessensspielraum dahingehend ein, die dann notwendigen Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen so zu treffen, wie sie meinem Wohl entsprechen.
Patientenverfügung. Zustimmung zur Datenschutzverarbeitung, Verwendungszweck (bis 2020) Sonstiges _____________________________________________ Ich bestätige, vor Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung die Beilagen entsprechend Punkt 6.1 übernommen und deren Inhalt ausdrücklich zur Kenntnis genommen zu haben. Ich verpflichte mich zur Einhaltung der Brandschutzordnung5 und nehme zur Kenntnis, dass ich für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch meine Besucher zu sorgen habe. Zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger wird vereinbart, dass eine Vorabinformation an den Zahlungspflichtigen (pre-notification) spätestens zwei Tage vor Fälligkeit der Forderung (Belastungstermin) zugestellt wird. Wien, am  ___________________ 1 Vgl.: „Ausstattungsbeschreibung für das Stationäre Wohnen“, Beilage 1 zu dieser Vereinbarung
Patientenverfügung. Damit die Patientenverfügung des Bewohnenden entsprechend umgesetzt werden kann, ist dem CADONAU eine Kopie zu übergeben.
Patientenverfügung 

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  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten:

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

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  • Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.

  • Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. 4.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Forderung ergreifen; fordert der Lieferant erneut zur Zahlung auf oder lässt der Lieferant den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellt der Lieferant dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 16 in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. 4.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Mög- lichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vor- herigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festge- stellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 4.4. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Liefe- ranten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.

  • Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. 29.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung des Versicherungsnehmers. 29.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der ge- werblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 29.2 entspre- chende Anwendung.

  • Begriffsbestimmungen 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert: