Soziale Situation Musterklauseln

Soziale Situation. Die Klinik wird, im Rahmen der Möglichkeiten der klinischen Sozialarbeit überprüfen, ob es in den nachfolgenden sozialen Angelegenheiten dringenden Handlungsbedarf gibt und ggf. tätig (ggf. in Zusammenarbeit mit der Vertrauensperson/dem Betreuer). Situation im Haus mit Vermietern/drohende Kündigung/Nachbarn/Hausfrieden Ist die Wohnung abgeschlossen/aufgebrochen? Hausdienste Licht Gas Wasser Strom Inventar Pflanzen Tiere Post Ein Wohnungsschlüssel ist bei Name, Tel. aufbewahrt. Die Klinik behält sich vor, im Notfall (z.B. bei Nichtöffnen der Wohnung, Suizidgefahr) die Polizei oder das Gesundheitsamt einzuschalten. Anstehende Ratenzahlungen Rückgängigmachen von Kaufverträgen Überziehung de Bankkontos, Absprachen mit der Bank, Kontoauszüge Absichern und zwar PKW Motorrad Mofa Krankmeldung ohne Kennzeichnung „Psychiatrische Klinik“ Der Kontakt mit dem Arbeitgeber soll wie folgt aufgenommen werden: Ich habe folgende Kinder im Alter von Jahren Für die Kinder ist folgende Betreuungsmöglichkeit vorgesehen: Ich habe für folgende Personen Verpflichtungen übernommen: Wichtige Termine und Ereignisse, die beachtet werden müssen (z.B. Prüfungen für Ausbildung und Studium):
Soziale Situation. Im Notfall ist folgendes zu regeln Wohnung: 🔿 Situation im Haus mit Nachbarn (Hausfrieden) 🔿 Ist die Wohnung abgeschlossen? Der Haustürschlüssel/Wohnungsschlüssel befindet sich bei: Herr/Frau hat folgende Kinder (Name, Geburtsdatum): Für die Kinder ist folgende Betreuungsmöglichkeit vorgesehen: 🔿 Licht 🔿 Gas 🔿 Wasser 🔿 Strom 🔿 Inventar 🔿 Pflanzen 🔿 Haustiere 🔿 regelmäßige Zahlungen 🔿 Ratenzahlungen 🔿 Rückgängigmachen von Ratenzahlungen 🔿 Überziehung des ▇▇▇▇▇▇, Absprachen mit der Bank 🔿 Fahrzeuge absichern 🔿 Krankmeldung an den Arbeitgeber ohne Kennzeichnung „ Psychiatrische Klinik“ (z.B. über den Hausarzt) Der Kontakt mit dem Arbeitgeber soll wie folgt aufgenommen werden: Es wurden für folgende Personen Verpflichtungen übernommen:
Soziale Situation. Soziale Isolation der Familie, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ gegenüber externen Institutionen und Personen (z.B. ÄrztInnen), Behördenangst, u.a.m. Desintegration in der eigenen Familie/Verwandtschaft, Tod eines Elternteils, allein erziehend, nicht gelingende Stiefelternsituation, Familienkonflikte, Trennungs- /Scheidungskonflikte, u.a.m. Eigene Deprivationserfahrungen von Eltern (eigene negative Erfahrungen mit Erziehungshilfen), unerwünschte Schwangerschaft, mangelnde Leistungsfähigkeit von Eltern aufgrund von Krankheit (körperlich, psychisch) oder Behinderung (körperlich, geistig, seelisch), Suchtverhalten (Medikamente, Drogen Alkohol, Spiel), u.a.m. Krankheit des Kindes, körperliche, geistige oder seelische Behinderung des Kindes, Schreikind“, schwieriges Sozialverhalten aufgrund früher Erfahrung von Mangelversorgung, u.a.m. Gesichertes Einkommen, befriedigende Wohnverhältnisse, u.a.m.
Soziale Situation. 2.5.1. Unterhaltspflichten für Kinder Als besondere soziale Komponente werden Unterhaltspflichten für minderjährige Kinder (als solche gelten neben leiblichen auch legitimierte und Wahlkinder) berücksichtigt, und zwar unabhängig davon, ob die Kinder im Haushalt des Bewerbers leben oder nicht. Unterhaltspflichten für volljährige Kinder werden dann berücksichtigt, wenn 1. das Kind das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, solange es sich in einer Schul- oder Berufsausbildung (auch im Präsenz- oder Zivildienst) befindet, oder 2. das Kind wegen körperlicher oder psychischer Krankheiten oder Störungen erwerbsunfähig ist, wenn dieser Zustand seit Erlangung der Volljährigkeit oder im unmittelbaren Anschluss an die Berufs- oder Schulausbildung (Präsenz- oder Zivildienst) besteht, solange dieser Zustand andauert. Als Nachweis sind der Bewerbung die Geburtsurkunden der Kinder sowie erforderlichenfalls Inskriptionsbestätigungen (udgl.) sowie Bestätigungen, aus denen die Erwerbsunfähigkeit wegen körperlicher oder psychischer Krankheiten oder Störungen hervorgeht, beizuschließen.
Soziale Situation. Soziale Integration und Einbindung der Familie in Nachbarschaften oder Freundeskreise, Souveränität und Durchsetzungsfähigkeit im Umgang mit externen Institutionen und Personen, u.a.m.
Soziale Situation. Im Notfall ist folgendes zu Regeln: a) ☐ Kinder: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. b) ☐ Wohnung: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. c) ☐ Finanzen: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. d) ☐ Arbeitgeber/Schule: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. e) ☐ Fahrzeuge absichern: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. f) ☐ Verpflichtungen: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. g) ☐ Regelmäßige Termine: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Soziale Situation. 2.5.1. Unterhaltspflichten für Kinder
Soziale Situation. Im Notfall ist folgendes zu Regeln: a) Kinder: b) Wohnung: c) Finanzen: d) Arbeitgeber/Schule: e) Fahrzeuge absichern: f) Verpflichtungen: g) Regelmäßige Termine:
Soziale Situation. Die Klinik ist bemüht, sich im Rahmen der Möglichkeiten des Sozialdienstes und in Zu- sammenarbeit mit dem*der Bevollmächtigten bzw. Betreuer*innen sowie den anderen genannten Vertrauenspersonen um die nachfolgenden sozialen Angelegenheiten zu kümmern. Behandlungsvereinbarung für den Fall einer stationären Behandlung / Stand 11/2020 Wohnung: Finanzen (z.B. Job Center, Arbeitsamt): Arbeit/Schule:

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  • Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.

  • Begriffe In dieser Vereinbarung bedeuten: a) Anbieter1: natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder Gruppe solcher Personen, die Leistungen anbieten, sich um die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung, die Übertragung einer öffentlichen Aufgabe oder die Erteilung einer Konzession bewerben; 1 Im Interesse der besseren Lesbarkeit wird in dieser Vereinbarung nur die männliche Form verwendet. b) öffentliches Unternehmen: Unternehmen, auf das staatliche Behörden auf- grund von Eigentum, finanzieller Beteiligung oder der für das Unterneh- men einschlägigen Vorschriften unmittelbar oder mittelbar einen beherr- schenden Einfluss ausüben können; ein beherrschender Einfluss wird ver- mutet, wenn das Unternehmen mehrheitlich durch den Staat oder durch andere öffentliche Unternehmen finanziert wird, wenn es hinsichtlich sei- ner Leitung der Aufsicht durch den Staat oder durch andere öffentliche Unternehmen unterliegt oder wenn dessen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die vom Staat oder von anderen öffentlichen Unternehmen ernannt worden sind; c) Staatsvertragsbereich: Geltungsbereich der internationalen Verpflichtun- gen der Schweiz über das öffentliche Beschaffungswesen; d) Arbeitsbedingungen: zwingende Vorschriften des Obligationenrechts vom 30. ▇▇▇▇ 19111 über den Arbeitsvertrag, normative Bestimmungen der Gesamtarbeitsverträge und der Normalarbeitsverträge oder, wo diese feh- len, die orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen; e) Arbeitsschutzbestimmungen: Vorschriften des öffentlichen Arbeitsrechts, einschliesslich der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes vom 13. ▇▇▇▇ 19642 und des zugehörigen Ausführungsrechts sowie der Bestimmungen zur Unfallverhütung. f) Einrichtung des öffentlichen Rechts: jede Einrichtung, die – zum besonderen Zweck gegründet wurde, im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen; – Rechtspersönlichkeit besitzt; und – überwiegend vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von ande- ren Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert wird, hinsicht- lich ihrer Leitung der Aufsicht durch Letztere unterliegt oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mit- gliedern besteht, die vom Staat, von den Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt worden sind; g) staatliche Behörden: der Staat, die Gebietskörperschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts und Verbände, die aus einer oder mehreren dieser Körperschaften oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts bestehen. 1 SR 220 2 SR 822.11

  • Fernwartung Leistungen der Instandhaltung von Soft- und Hardware ohne örtliche Präsenz (z. B. mittels Datenfernübertragung). Hierunter ist die Verjährungsfrist im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen. Geräte bzw. Maschinen einschließlich deren optionaler Zusatzeinrichtungen, gemäß Herstellerspezifikation, die im Vertrag aufgeführt sind; solche Geräte bzw. Maschinen werden von ihren Herstellern im Allgemeinen über Bestellnummern (Typbezeichnung ggf. ergänzt um Modell- Bezeichnung) näher spezifiziert.

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Veranstalter Veranstalter und Vertragspartner ist ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ („▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ Yoga“).