Perioden-Nachhaltigkeit Musterklauseln

Perioden-Nachhaltigkeit. Hinsichtlich der Abrechnung bzw. Auszahlung des Bonus ist folgende Perioden- Nachhaltigkeit einzuhalten. Nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses des Jahres x entscheidet der Ausschuss des Aufsichtsrates für Vorstandsangelegenheiten sowohl über die Zielerreichung des Jahres x, als auch über den Anspruch der Vorstandsmitglieder auf aufgeschobene Bonusteile aus den Vorjahren. 60% des für das Jahr x ermittelten Bonus werden im Jahr x+1 ausgezahlt. Der Perioden-Nachhaltigkeit unterliegen 40% des für das Jahr x im Jahr x+1 ermittelten Bonus. Der Nachhaltigkeitsteil wird zu gleichen Teilen auf die drei Folgejahre verteilt und vom Ausschuss des Aufsichtsrates für Vorstandsangelegenheiten in den Jahren x +2, x+ 3 und x +4 zuerkannt, sofern eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft vorliegt. Dafür bedarf es einer zumindest 50%-igen Erfüllung des Ertragsziels des Jahres vor der Fälligkeit der jeweiligen Tranche. Der Ausschuss des Aufsichtsrates für Vorstandsangelegenheiten kann anlässlich der Festlegung der Ziele und sonstigen Kriterien für den Bonus, also im Vorhinein, für alle oder für einzelne Vorstandsmitglieder Sonderziele und damit verbundene außervertragliche erfolgsabhängige Entgelte bzw. Sondervergütungen ausschreiben, zum Beispiel für bestimmte Übererfüllungskriterien, länderspezifisch oder in Bezug auf bestimmte aktuelle strategische Schwerpunkte. Solche Sondervergütungen nach im Vorhinein festgelegten Kriterien unterliegen ebenfalls den Bestimmungen über die Nachhaltigkeit.
Perioden-Nachhaltigkeit. Hinsichtlich der Abrechnung bzw. Auszahlung des Bonus ist folgende Perioden- Nachhaltigkeit einzuhalten. Nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses des Jahres x entscheidet der Ausschuss des Aufsichtsrates für Vorstandsangelegenheiten sowohl über die Zielerreichung des Jahres x, als auch über den Anspruch der Vorstandsmitglieder auf aufgeschobene Bonusteile aus den Vorjahren. 60% des für das Jahr x ermittelten Bonus werden im Jahr x+1 ausgezahlt. Der Perioden-Nachhaltigkeit unterliegen 40% des für das Jahr x im Jahr x+1 ermittelten Bonus. Der Nachhaltigkeitsteil wird zu gleichen Teilen auf die drei Folgejahre verteilt und vom Ausschuss des Aufsichtsrates für Vorstandsangelegenheiten in den Jahren x +2, x+ 3 und x +4 zuerkannt, sofern eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft vorliegt. Dafür bedarf es einer zumindest 50%-igen Erfüllung des Ertragsziels des Jahres vor der Fälligkeit der jeweiligen Tranche. 60,0% 60,0% 13,3% 13,3% 13,3% 13,3% 13,3% auszahlbare Bonusteile x x+1 x+2 x+3 x+4 Auszahlungsjahr Bonus für das Jahr x Bonus für das Jahr x+1 grau = Vorjahre, gelb = Folgejahre