Common use of Personalienfeld Clause in Contracts

Personalienfeld. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vor- name, geb. am, Versicherten-Nr., Status) • Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kosten- trägerkennung) • Angaben zur verordnenden Zahnärztin oder zum verordnenden Zahnarzt (Vertragszahnarzt-Nr.) • Ausstellungsdatum Korrekturmög- lichkeit Fehlen • die Angaben „Name“, „Vorname“, „geb. am“, • die Angabe zur „Krankenkasse bzw. Kostenträger“, oder • das Ausstellungsdatum, kann die Behandlung nicht begonnen werden. Die fehlen- den Angaben können ausschließlich zahnarztseitig mit erneuter Zahnarztunterschrift und Datumsangabe erfol- gen. Handschriftliche Änderungen/Ergänzungen der Versicher- tennummer, des Status, der Kostenträgerkennung (diese sind der gültigen vorgelegten eGK zu entnehmen und der „Vertragszahnarztnummer“ durch den Leistungserbringer sind zulässig. Die fehlende Zahnarztnummer ist vom Leis- tungserbringer aus dem Stempel der Zahnärztin oder des Zahnarztes zu übernehmen. Die Änderung/Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen. In der Blankoformularbedruckung ist bei fehlerhaf- ten/fehlenden Angaben zur oder zum Versicherten, zum Kostenträger und zur verordnenden Zahnärztin oder zum verordnenden Zahnarzt eine nachträgliche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszustellen.2 Korrekturzeit- punkt Die Korrektur muss vor Einreichung der Verordnung zur Abrechnung erfolgen.

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Samples: Vertrag Über Die Versorgung Mit Leistungen Der Physiotherapie, Vertrag Über Die Versorgung Mit Leistungen Der Physiotherapie

Personalienfeld. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vor- nameVorname, geb. am, Versicherten-Nr., Status) • Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kosten- trägerkennungKostenträgerkennung) • Angaben zur verordnenden Zahnärztin Ärztin oder zum verordnenden Zahnarzt Arzt (VertragszahnarztArzt-Nr., Betriebsstättennummer) • Ausstellungsdatum Korrekturmög- lichkeit Korrekturmöglichkeit Fehlen • die Angaben „Name“, „Vorname“, „geb. am“, am die Angabe zur „Krankenkasse Angaben zum Kostenträger bzw. Kostenträger“Krankenkasse, oder • das Ausstellungsdatum, kann die Behandlung nicht begonnen werden. Die fehlen- den Angaben Korrekturen und/oder Ergänzungen können ausschließlich zahnarztseitig arztseitig mit erneuter Zahnarztunterschrift Arztunterschrift und Datumsangabe erfol- generfolgen. Handschriftliche Änderungen/Ergänzungen der Versicher- tennummerVersichertennummer, des Status, der Kostenträgerkennung (diese sind der gültigen vorgelegten eGK zu entnehmen entnehmen, der Betriebsstättennummer der Ärztin oder des Arztes und der „VertragszahnarztnummerArztnummer(LANR = lebenslange Arztnummer) durch den Leistungserbringer Leistungerbringer sind zulässig. Die fehlende Zahnarztnummer ist Arzt-/Betriebstättennummer sind vom Leis- tungserbringer Leistungserbringer aus dem Stempel der Zahnärztin Ärztin oder des Zahnarztes Arztes zu übernehmen. Die Änderung/Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen. In der Blankoformularbedruckung (Muster 13E) ist bei fehlerhaf- tenfehlerhaften/fehlenden Angaben zur oder zum Versicherten, zum Kostenträger und zur zu der verordnenden Zahnärztin Ärztin oder zum zu dem verordnenden Zahnarzt Arzt eine nachträgliche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszustellen.2 Korrekturzeit- punkt Die Korrektur muss Korrekturzeitpunkt Erforderliche Korrekturen müssen vor Einreichung der Verordnung zur Abrechnung erfolgenerfolgt sein.

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Samples: Vertrag Über Die Versorgung Mit Leistungen Der Physiotherapie, Vertrag Über Die Versorgung Mit Leistungen Der Physiotherapie

Personalienfeld. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vor- nameVorname, geb. am, Versicherten-Nr., Status) • ), Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kosten- trägerkennung) • Kostenträ- gerkennung), Angaben zur verordnenden Zahnärztin zu der oder zum verordnenden Zahnarzt dem Verordnenden (VertragszahnarztArzt-Nr., Be- triebsstättennummer) Ausstellungsdatum Korrekturmög- lichkeit Fehlen • die Angaben „Name“, „Vorname“, „geb. am“, • die Angabe zur „Krankenkasse bzw. Kostenträger“, oder • Korrekturmöglichkeit Ist das AusstellungsdatumPersonalienfeld unvollständig ausgefüllt, kann die Behandlung nicht Therapie begonnen werden, wenn Versicherten-Name und -Vorname, Geburtsdatum, Kostenträger und Ausstellungsdatum eingetragen sind. Die fehlen- den Fehlende Angaben können ausschließlich zahnarztseitig durch die Verordnende oder den Verordnenden mit erneuter Zahnarztunterschrift Un- terschrift der oder des Verordnenden und Datumsangabe erfol- genDatumsan- gabe ergänzt werden. Handschriftliche Änderungen/Ergänzungen der Versicher- tennummer, Änderungen des Status, der Kostenträgerkennung Kostenträgers (diese Krankenkasse) sind der gültigen vorgelegten eGK zu entnehmen und der „Vertragszahnarztnummer“ durch den Leistungserbringer sind nicht zulässig. Die Eventuell fehlende Zahnarztnummer ist vom Leis- tungserbringer Arzt-/Betriebsstättennummern im Versichertenfeld sind von der oder dem zugelassenen Leistungserbringenden für die Abrechnung aus dem Stempel der Zahnärztin oder des Zahnarztes Verordnenden zu übernehmen. Die Änderung/Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgenfalls dort ersichtlich. In der Blankoformularbedruckung ist bei fehlerhaf- ten/fehlenden Angaben zur oder zum Versicherten, zum Kostenträger und zur verordnenden Zahnärztin oder zum verordnenden Zahnarzt Verordnenden eine nachträgliche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszustellen.2 Korrekturzeit- punkt Die Korrektur muss auszustellen. Korrekturzeitpunkt Erforderliche Korrekturen müssen vor Einreichung der Verordnung zur Abrechnung erfolgenbei der Krankenkasse erfolgt sein.

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Samples: Vertrag Über Die Versorgung Mit Leistungen Der Ergotherapie

Personalienfeld. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vor- name, geb. am, Versicherten-Nr., Status) • Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kosten- trägerkennung) • Angaben zur verordnenden Zahnärztin oder zum verordnenden Zahnarzt (Vertragszahnarzt-Nr.) • Ausstellungsdatum Korrekturmög- lichkeit Fehlen • die Angaben zur oder zum Versicherten (Name, „Vorname“Vor- name, geb. am, Versicherten-Nr.) die Angabe Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kosten- trägerkennung) • Angaben zur „Krankenkasse bzw. Kostenträger“, verordnenden Zahnärztin oder zum verordnenden Zahnarzt (Vertragszahnarzt-Nr.) das Ausstellungsdatum, Ausstellungsdatum kann die Behandlung nicht begonnen werden. Die fehlen- den Angaben Korrekturen können ausschließlich zahnarztseitig mit erneuter er- neuter Zahnarztunterschrift und Datumsangabe erfol- gen. Handschriftliche Änderungen/Ergänzungen der Versicher- tennummer, des Status, der Kostenträgerkennung (diese sind der gültigen vorgelegten eGK zu entnehmen und der „Vertragszahnarztnummer“ durch den Leistungserbringer sind zulässig. Die fehlende Zahnarztnummer ist vom Leis- tungserbringer aus dem Stempel der Zahnärztin oder des Zahnarztes zu übernehmen. Die Änderung/Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen. In der Blankoformularbedruckung ist bei fehlerhaf- ten/fehlerhaften oder fehlenden Angaben zur oder zum Versicherten, zum Kostenträger Kos- tenträger und zur verordnenden Zahnärztin oder zum verordnenden ver- ordnenden Zahnarzt eine nachträgliche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszustellen.2 Korrekturzeit- punkt Die Korrektur muss vor Einreichung der Verordnung zur Abrechnung erfolgenauszudrucken.

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Samples: Vertrag Über Die Versorgung Mit Leistungen Der Stimm , Sprech , Sprach Und Schlucktherapie

Personalienfeld. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vor- nameVorname, geb. am, Versicherten-Nr., Status), Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kostenträ- gerkennung), Angaben zu der verordnenden Ärztin oder zu dem verordnenden Arzt (Arzt-Nr., Betriebsstättennummer) Ausstellungsdatum Korrekturmöglichkeit Fehlen • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vorname, geb. am, Versicherten-Nr.), • Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kosten- trägerkennung) Kostenträgerkennung), • Angaben zur verordnenden Zahnärztin Ärztin oder zum verordnenden Zahnarzt Arzt (VertragszahnarztArzt-Nr.) • Ausstellungsdatum Korrekturmög- lichkeit Fehlen • die Angaben „Name“, „Vorname“, „geb. am“, • die Angabe zur „Krankenkasse bzw. Kostenträger“, oder das AusstellungsdatumAusstel- lungsdatum, kann die Behandlung nicht begonnen werden. Die fehlen- den Angaben Korrekturen und/oder Ergänzungen können ausschließlich zahnarztseitig aus- schließlich arztseitig mit erneuter Zahnarztunterschrift Arztunterschrift und Datumsangabe erfol- generfolgen. Handschriftliche Änderungen/Ergänzungen Änderungen der Versicher- tennummer, des Status, der Kostenträgerkennung Angaben zum Kostenträger (diese Krankenkasse) sind der gültigen vorgelegten eGK zu entnehmen und der „Vertragszahnarztnummer“ durch den Leistungserbringer sind nicht zulässig. Die fehlende Zahnarztnummer ist vom Leis- tungserbringer aus dem Stempel der Zahnärztin oder des Zahnarztes zu übernehmen. Die Änderung/Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen. In der Blankoformularbedruckung (Muster 13E) ist bei fehlerhaf- tenfehlerhaften/fehlenden Angaben zur oder zum VersichertenVersi- cherten, zum Kostenträger und zur zu der verordnenden Zahnärztin Ärztin oder zum zu dem verordnenden Zahnarzt Arzt eine nachträgliche nachträg- liche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszustellen.2 Korrekturzeit- punkt Verord- nung auszustellen. Korrekturzeitpunkt Die Korrektur muss vor Einreichung der Verordnung zur Abrechnung erfolgen. Für die Xxxxxx „Status“ und „Betriebsstättennummer“ sind nachträgliche Korrekturen gemäß Ziffer 4 Ab- satz 2 möglich. Eine fehlende Betriebsstättennummer im Versichertenfeld kann vom zugelassenen Leis- tungserbringer für die Abrechnung aus dem Stempel der Ärztin oder des Arztes übernommen werden.

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Samples: Vertrag Über Die Versorgung Mit Leistungen Der Podologie

Personalienfeld. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vor- nameVorname, geb. am, Versicherten-Nr., Status), Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kostenträ- gerkennung), Angaben zu der verordnenden Ärztin oder zu dem ver- ordnenden Arzt (Arzt-Nr., Betriebsstättennummer) Ausstellungsdatum Korrekturmöglichkeit Fehlen • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vorname, geb. am, Versicherten-Nr.), • Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kosten- trägerkennung) Kos- tenträgerkennung), • Angaben zur verordnenden Zahnärztin Ärztin oder zum verordnenden Zahnarzt Arzt (VertragszahnarztArzt-Nr.) • Ausstellungsdatum Korrekturmög- lichkeit Fehlen • die Angaben „Name“, „Vorname“, „geb. am“, • die Angabe zur „Krankenkasse bzw. Kostenträger“, oder das AusstellungsdatumAusstel- lungsdatum, kann die Behandlung nicht begonnen werden. Die fehlen- den Angaben Korrekturen und/oder Ergänzungen können ausschließlich zahnarztseitig aus- schließlich arztseitig mit erneuter Zahnarztunterschrift Arztunterschrift und Datumsangabe erfol- generfolgen. Handschriftliche Änderungen/Ergänzungen Änderungen der Versicher- tennummer, des Status, der Kostenträgerkennung Angaben zum Kostenträger (diese Krankenkasse) sind der gültigen vorgelegten eGK zu entnehmen und der „Vertragszahnarztnummer“ durch den Leistungserbringer sind nicht zulässig. Die fehlende Zahnarztnummer ist vom Leis- tungserbringer aus dem Stempel der Zahnärztin oder des Zahnarztes zu übernehmen. Die Änderung/Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen. In der Blankoformularbedruckung (Muster 13E) ist bei fehlerhaf- tenfehlerhaften/fehlenden Angaben zur oder zum VersichertenVersi- cherten, zum Kostenträger und zur zu der verordnenden Zahnärztin Ärztin oder zum zu dem verordnenden Zahnarzt Arzt eine nachträgliche nachträg- liche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszustellen.2 Korrekturzeit- punkt Verord- nung auszustellen. Korrekturzeitpunkt Die Korrektur muss vor Einreichung der Verordnung zur Abrechnung erfolgen. Für die Xxxxxx „Status“ und „Betriebsstättennummer“ sind nachträgliche Korrekturen gemäß Ziffer 4 Absatz 2 möglich. Eine fehlende Betriebsstättennummer im Ver- sichertenfeld kann vom zugelassenen Leistungserbrin- ger für die Abrechnung aus dem Stempel der Ärztin o- der des Arztes übernommen werden.

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Samples: Vertrag Über Die Versorgung Mit Leistungen Der Podologie

Personalienfeld. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vorname, geb. am, Versicherten-Nr., Status), Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kostenträger- kennung), Angaben zur verordnenden Ärztin oder zum verordnenden Arzt (Arzt-Nr., Betriebsstättennummer), Ausstellungsdatum Korrekturmög- lichkeit Fehlen • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vor- name, geb. am, Versicherten-Nr., Status) ), • Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kosten- trägerkennung) ), • Angaben zur verordnenden Zahnärztin Ärztin oder zum verordnenden Zahnarzt verord- nenden Arzt (VertragszahnarztArzt-Nr., Betriebsstättennummer) • Ausstellungsdatum Korrekturmög- lichkeit Fehlen • die Angaben „Name“, „Vorname“, „geb. am“, • die Angabe zur „Krankenkasse bzw. Kostenträger“, oder • das Ausstellungsdatum, kann die Behandlung nicht begonnen werden. Die fehlen- den Angaben Ergänzungen können ausschließlich zahnarztseitig arztseitig mit erneuter Zahnarztunterschrift Arztunterschrift und Datumsangabe erfol- generfolgen. Handschriftliche Änderungen/Ergänzungen der Versicher- tennummer, Handschrift- liche Änderungen des Status, der Kostenträgerkennung Kostenträgers (diese Krankenkasse) sind der gültigen vorgelegten eGK zu entnehmen und der „Vertragszahnarztnummer“ durch den Leistungserbringer sind nicht zulässig. Die fehlende Zahnarztnummer ist vom Leis- tungserbringer aus dem Stempel der Zahnärztin oder des Zahnarztes zu übernehmen. Die Änderung/Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen. In der Blankoformularbedruckung ist bei fehlerhaf- tenfehlerhaften/fehlenden feh- lenden Angaben zur oder zum Versicherten, zum Kostenträger Kosten- xxxxxx und zur verordnenden Zahnärztin Ärztin oder zum verordnenden Zahnarzt verordnen- den Arzt eine nachträgliche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszustellen.2 auszustellen. Korrekturzeit- punkt Die Korrektur muss Fehlen die oben gemachten Angaben müssen diese von der Ärztin dem Arzt vor Beginn der Behandlung ergänzt werden. Erforderliche Korrekturen müssen vor Einreichung der Verordnung zur Abrechnung Ab- rechnung erfolgen.

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Samples: Vertrag Nach § 125 Abs. 1 SGB V

Personalienfeld. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vor- nameVorname, geb. am, Versicherten-Nr., Status) • Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kosten- trägerkennungKostenträgerkennung) • Angaben zur verordnenden Zahnärztin oder zum verordnenden Zahnarzt (Vertragszahnarzt-Vertragszahnarzt- Nr.) • Ausstellungsdatum Korrekturmög- lichkeit Korrekturmöglichkeit Fehlen • die Angaben „Name“, „Vorname“, „geb. am“, • die Angabe zur „Krankenkasse bzw. Kostenträger“, oder • das Ausstellungsdatum, kann die Behandlung nicht begonnen werden. Die fehlen- den fehlenden Angaben können ausschließlich zahnarztseitig mit erneuter Zahnarztunterschrift und Datumsangabe erfol- generfolgen. Handschriftliche Änderungen/Ergänzungen der Versicher- tennummerVersichertennummer, des Status, der Kostenträgerkennung (diese sind der gültigen vorgelegten eGK zu entnehmen und der „Vertragszahnarztnummer“ durch den Leistungserbringer sind zulässig. Die fehlende Zahnarztnummer ist vom Leis- tungserbringer Leistungserbringer aus dem Stempel der Zahnärztin oder des Zahnarztes zu übernehmen. Die Änderung/Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen. In der Blankoformularbedruckung ist bei fehlerhaf- tenfehlerhaften/fehlenden Angaben zur oder zum Versicherten, zum Kostenträger und zur verordnenden Zahnärztin oder zum verordnenden Zahnarzt eine nachträgliche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszustellen.2 Korrekturzeit- punkt Korrekturzeitpunkt Die Korrektur muss vor Einreichung der Verordnung zur Abrechnung erfolgen.

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Samples: Vertrag Über Die Versorgung Mit Leistungen Der Physiotherapie Und Deren Vergütung