Common use of Personalienfeld Clause in Contracts

Personalienfeld. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vorname, geb. am, Versicherten-Nr., Status) • Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kostenträgerkennung) • Angaben zur verordnenden Ärztin oder zum verordnenden Arzt (Arzt-Nr., Betriebsstättennummer) • Ausstellungsdatum Korrekturmöglichkeit Fehlen • Angaben „Name“, „Vorname“, „geb. am • Angaben zum Kostenträger bzw. Krankenkasse, • das Ausstellungsdatum, kann die Behandlung nicht begonnen werden. Korrekturen und/oder Ergänzungen können ausschließlich arztseitig mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe erfolgen. Handschriftliche Änderungen/Ergänzungen der Versichertennummer, des Status, der Kostenträgerkennung (diese sind der gültigen vorgelegten eGK zu entnehmen, der Betriebsstättennummer der Ärztin oder des Arztes und der „Arztnummer“ (LANR = lebenslange Arztnummer) durch den Leistungerbringer sind zulässig. Die fehlende Arzt-/Betriebstättennummer sind vom Leistungserbringer aus dem Stempel der Ärztin oder des Arztes zu übernehmen. Die Änderung/Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen. In der Blankoformularbedruckung (Muster 13E) ist bei fehlerhaften/fehlenden Angaben zur oder zum Versicherten, zum Kostenträger und zu der verordnenden Ärztin oder zu dem verordnenden Arzt eine nachträgliche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszustellen.2 Korrekturzeitpunkt Erforderliche Korrekturen müssen vor Einreichung der Abrechnung erfolgt sein.

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Samples: www.gkv-spitzenverband.de, www.gkv-spitzenverband.de

Personalienfeld. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, VornameVor- name, geb. am, Versicherten-Nr., Status) • Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, KostenträgerkennungKosten- trägerkennung) • Angaben zur verordnenden Ärztin Zahnärztin oder zum verordnenden Arzt Zahnarzt (ArztVertragszahnarzt-Nr., Betriebsstättennummer) • Ausstellungsdatum Korrekturmöglichkeit Korrekturmög- lichkeit Fehlen • die Angaben „Name“, „Vorname“, „geb. am am“, Angaben zum Kostenträger die Angabe zur „Krankenkasse bzw. KrankenkasseKostenträger“, oder • das Ausstellungsdatum, kann die Behandlung nicht begonnen werden. Korrekturen und/oder Ergänzungen Die fehlen- den Angaben können ausschließlich arztseitig zahnarztseitig mit erneuter Arztunterschrift Zahnarztunterschrift und Datumsangabe erfolgenerfol- gen. Handschriftliche Änderungen/Ergänzungen der VersichertennummerVersicher- tennummer, des Status, der Kostenträgerkennung (diese sind der gültigen vorgelegten eGK zu entnehmen, der Betriebsstättennummer der Ärztin oder des Arztes entnehmen und der „ArztnummerVertragszahnarztnummer(LANR = lebenslange Arztnummer) durch den Leistungerbringer Leistungserbringer sind zulässig. Die fehlende Arzt-/Betriebstättennummer sind Zahnarztnummer ist vom Leistungserbringer Leis- tungserbringer aus dem Stempel der Ärztin Zahnärztin oder des Arztes Zahnarztes zu übernehmen. Die Änderung/Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen. In der Blankoformularbedruckung (Muster 13E) ist bei fehlerhaftenfehlerhaf- ten/fehlenden Angaben zur oder zum Versicherten, zum Kostenträger und zu der zur verordnenden Ärztin Zahnärztin oder zu dem zum verordnenden Arzt Zahnarzt eine nachträgliche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszustellen.2 Korrekturzeitpunkt Erforderliche Korrekturen müssen Korrekturzeit- punkt Die Korrektur muss vor Einreichung der Verordnung zur Abrechnung erfolgt seinerfolgen.

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Samples: www.kzvb.de, rps.physio-deutschland.de

Personalienfeld. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vorname, geb. am, Versicherten-Nr., Status), Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kostenträ- gerkennung), Angaben zu der verordnenden Ärztin oder zu dem verordnenden Arzt (Arzt-Nr., Betriebsstättennummer) Ausstellungsdatum Korrekturmöglichkeit Fehlen • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vorname, geb. am, Versicherten-Nr.), • Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kostenträgerkennung) ), • Angaben zur verordnenden Ärztin oder zum verordnenden Arzt (Arzt-Nr., Betriebsstättennummer) • Ausstellungsdatum Korrekturmöglichkeit Fehlen • Angaben „Name“, „Vorname“, „geb. am • Angaben zum Kostenträger bzw. Krankenkasse, • oder das AusstellungsdatumAusstel- lungsdatum, kann die Behandlung nicht begonnen werden. Korrekturen und/oder Ergänzungen können ausschließlich aus- schließlich arztseitig mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe erfolgen. Handschriftliche Änderungen/Ergänzungen Änderungen der Versichertennummer, des Status, der Kostenträgerkennung Angaben zum Kostenträger (diese Krankenkasse) sind der gültigen vorgelegten eGK zu entnehmen, der Betriebsstättennummer der Ärztin oder des Arztes und der „Arztnummer“ (LANR = lebenslange Arztnummer) durch den Leistungerbringer sind nicht zulässig. Die fehlende Arzt-/Betriebstättennummer sind vom Leistungserbringer aus dem Stempel der Ärztin oder des Arztes zu übernehmen. Die Änderung/Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen. In der Blankoformularbedruckung (Muster 13E) ist bei fehlerhaften/fehlenden Angaben zur oder zum VersichertenVersi- cherten, zum Kostenträger und zu der verordnenden Ärztin oder zu dem verordnenden Arzt eine nachträgliche nachträg- liche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszustellen.2 Verord- nung auszustellen. Korrekturzeitpunkt Erforderliche Korrekturen müssen Die Korrektur muss vor Einreichung der Verordnung zur Abrechnung erfolgt seinerfolgen. Für die Xxxxxx „Status“ und „Betriebsstättennummer“ sind nachträgliche Korrekturen gemäß Ziffer 4 Ab- satz 2 möglich. Eine fehlende Betriebsstättennummer im Versichertenfeld kann vom zugelassenen Leis- tungserbringer für die Abrechnung aus dem Stempel der Ärztin oder des Arztes übernommen werden.

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Samples: www.verband-deutscher-podologen.de

Personalienfeld. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vorname, geb. am, Versicherten-Nr., Status) • Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kostenträgerkennung) • Angaben zur verordnenden Ärztin Zahnärztin oder zum verordnenden Arzt Zahnarzt (Arzt-Vertragszahnarzt- Nr., Betriebsstättennummer) • Ausstellungsdatum Korrekturmöglichkeit Fehlen • die Angaben „Name“, „Vorname“, „geb. am am“, Angaben zum Kostenträger die Angabe zur „Krankenkasse bzw. KrankenkasseKostenträger“, oder • das Ausstellungsdatum, kann die Behandlung nicht begonnen werden. Korrekturen und/oder Ergänzungen Die fehlenden Angaben können ausschließlich arztseitig zahnarztseitig mit erneuter Arztunterschrift Zahnarztunterschrift und Datumsangabe erfolgen. Handschriftliche Änderungen/Ergänzungen der Versichertennummer, des Status, der Kostenträgerkennung (diese sind der gültigen vorgelegten eGK zu entnehmen, der Betriebsstättennummer der Ärztin oder des Arztes entnehmen und der „ArztnummerVertragszahnarztnummer(LANR = lebenslange Arztnummer) durch den Leistungerbringer Leistungserbringer sind zulässig. Die fehlende Arzt-/Betriebstättennummer sind Zahnarztnummer ist vom Leistungserbringer aus dem Stempel der Ärztin Zahnärztin oder des Arztes Zahnarztes zu übernehmen. Die Änderung/Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen. In der Blankoformularbedruckung (Muster 13E) ist bei fehlerhaften/fehlenden Angaben zur oder zum Versicherten, zum Kostenträger und zu der zur verordnenden Ärztin Zahnärztin oder zu dem zum verordnenden Arzt Zahnarzt eine nachträgliche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszustellen.2 Korrekturzeitpunkt Erforderliche Korrekturen müssen Die Korrektur muss vor Einreichung der Verordnung zur Abrechnung erfolgt seinerfolgen.

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Samples: www.gkv-spitzenverband.de

Personalienfeld. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vorname, geb. am, Versicherten-Nr., Status), Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kostenträ- gerkennung), Angaben zu der verordnenden Ärztin oder zu dem ver- ordnenden Arzt (Arzt-Nr., Betriebsstättennummer) Ausstellungsdatum Korrekturmöglichkeit Fehlen • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vorname, geb. am, Versicherten-Nr.), • Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kostenträgerkennung) Kos- tenträgerkennung), • Angaben zur verordnenden Ärztin oder zum verordnenden Arzt (Arzt-Nr., Betriebsstättennummer) • Ausstellungsdatum Korrekturmöglichkeit Fehlen • Angaben „Name“, „Vorname“, „geb. am • Angaben zum Kostenträger bzw. Krankenkasse, • oder das AusstellungsdatumAusstel- lungsdatum, kann die Behandlung nicht begonnen werden. Korrekturen und/oder Ergänzungen können ausschließlich aus- schließlich arztseitig mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe erfolgen. Handschriftliche Änderungen/Ergänzungen Änderungen der Versichertennummer, des Status, der Kostenträgerkennung Angaben zum Kostenträger (diese Krankenkasse) sind der gültigen vorgelegten eGK zu entnehmen, der Betriebsstättennummer der Ärztin oder des Arztes und der „Arztnummer“ (LANR = lebenslange Arztnummer) durch den Leistungerbringer sind nicht zulässig. Die fehlende Arzt-/Betriebstättennummer sind vom Leistungserbringer aus dem Stempel der Ärztin oder des Arztes zu übernehmen. Die Änderung/Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen. In der Blankoformularbedruckung (Muster 13E) ist bei fehlerhaften/fehlenden Angaben zur oder zum VersichertenVersi- cherten, zum Kostenträger und zu der verordnenden Ärztin oder zu dem verordnenden Arzt eine nachträgliche nachträg- liche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszustellen.2 Verord- nung auszustellen. Korrekturzeitpunkt Erforderliche Korrekturen müssen Die Korrektur muss vor Einreichung der Verordnung zur Abrechnung erfolgt seinerfolgen. Für die Xxxxxx „Status“ und „Betriebsstättennummer“ sind nachträgliche Korrekturen gemäß Ziffer 4 Absatz 2 möglich. Eine fehlende Betriebsstättennummer im Ver- sichertenfeld kann vom zugelassenen Leistungserbrin- ger für die Abrechnung aus dem Stempel der Ärztin o- der des Arztes übernommen werden.

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Samples: www.vdek.com

Personalienfeld. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vorname, geb. am, Versicherten-Nr., Status) • ), Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kostenträgerkennung) • Kostenträger- kennung), Angaben zur verordnenden Ärztin oder zum verordnenden Arzt (Arzt-Nr., Betriebsstättennummer) • ), Ausstellungsdatum Korrekturmöglichkeit Korrekturmög- lichkeit Fehlen • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, „Vorname“Vor- name, geb. am am, Versicherten-Nr., Status), • Angaben zum Kostenträger bzw. (Krankenkasse, Kosten- trägerkennung), • Angaben zur verordnenden Ärztin oder zum verord- nenden Arzt (Arzt-Nr., Betriebsstättennummer) oder • das Ausstellungsdatum, kann die Behandlung nicht begonnen werden. Korrekturen und/oder Ergänzungen können ausschließlich arztseitig mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe erfolgen. Handschriftliche Änderungen/Ergänzungen der Versichertennummer, Handschrift- liche Änderungen des Status, der Kostenträgerkennung Kostenträgers (diese Krankenkasse) sind der gültigen vorgelegten eGK zu entnehmen, der Betriebsstättennummer der Ärztin oder des Arztes und der „Arztnummer“ (LANR = lebenslange Arztnummer) durch den Leistungerbringer sind nicht zulässig. Die fehlende Arzt-/Betriebstättennummer sind vom Leistungserbringer aus dem Stempel der Ärztin oder des Arztes zu übernehmen. Die Änderung/Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen. In der Blankoformularbedruckung (Muster 13E) ist bei fehlerhaften/fehlenden feh- lenden Angaben zur oder zum Versicherten, zum Kostenträger Kosten- xxxxxx und zu der zur verordnenden Ärztin oder zu dem verordnenden zum verordnen- den Arzt eine nachträgliche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszustellen.2 Korrekturzeitpunkt auszustellen. Korrekturzeit- punkt Fehlen die oben gemachten Angaben müssen diese von der Ärztin dem Arzt vor Beginn der Behandlung ergänzt werden. Erforderliche Korrekturen müssen vor Einreichung der Abrechnung erfolgt seinAb- rechnung erfolgen.

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Samples: Vertrag Nach § 125 Abs. 1 SGB V

Personalienfeld. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung Angaben zur oder zum Versicherten (Name, Vorname, geb. am, Versicherten-Nr., Status) • ), Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, Kostenträgerkennung) • Kostenträ- gerkennung), Angaben zur verordnenden Ärztin zu der oder zum verordnenden Arzt dem Verordnenden (Arzt-Nr., BetriebsstättennummerBe- triebsstättennummer) Ausstellungsdatum Korrekturmöglichkeit Fehlen • Angaben „Name“, „Vorname“, „geb. am • Angaben zum Kostenträger bzw. Krankenkasse, • Ist das AusstellungsdatumPersonalienfeld unvollständig ausgefüllt, kann die Behandlung nicht Therapie begonnen werden, wenn Versicherten-Name und -Vorname, Geburtsdatum, Kostenträger und Ausstellungsdatum eingetragen sind. Korrekturen und/oder Ergänzungen Fehlende Angaben können ausschließlich arztseitig durch die Verordnende oder den Verordnenden mit erneuter Arztunterschrift Un- terschrift der oder des Verordnenden und Datumsangabe erfolgenDatumsan- gabe ergänzt werden. Handschriftliche Änderungen/Ergänzungen der Versichertennummer, Änderungen des Status, der Kostenträgerkennung Kostenträgers (diese Krankenkasse) sind der gültigen vorgelegten eGK zu entnehmen, der Betriebsstättennummer der Ärztin oder des Arztes und der „Arztnummer“ (LANR = lebenslange Arztnummer) durch den Leistungerbringer sind nicht zulässig. Die Eventuell fehlende Arzt-/Betriebstättennummer Arzt-/Betriebsstättennummern im Versichertenfeld sind vom Leistungserbringer von der oder dem zugelassenen Leistungserbringenden für die Abrechnung aus dem Stempel der Ärztin oder des Arztes Verordnenden zu übernehmen. Die Änderung/Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgenfalls dort ersichtlich. In der Blankoformularbedruckung (Muster 13E) ist bei fehlerhaftenfehlerhaf- ten/fehlenden Angaben zur oder zum Versicherten, zum Kostenträger und zu der verordnenden Ärztin zur oder zu dem verordnenden Arzt zum Verordnenden eine nachträgliche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszustellen.2 auszustellen. Korrekturzeitpunkt Erforderliche Korrekturen müssen vor Einreichung zur Abrechnung bei der Abrechnung Krankenkasse erfolgt sein.

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Samples: Vertrag Nach § 125 Absatz 1 SGB V

Personalienfeld. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, VornameVor- name, geb. am, Versicherten-Nr., Status) • Angaben zum Kostenträger (Krankenkasse, KostenträgerkennungKosten- trägerkennung) • Angaben zur verordnenden Ärztin Zahnärztin oder zum verordnenden Arzt Zahnarzt (ArztVertragszahnarzt-Nr., Betriebsstättennummer) • Ausstellungsdatum Korrekturmöglichkeit Korrekturmög- lichkeit Fehlen • Angaben zur oder zum Versicherten (Name, „Vorname“Vor- name, geb. am am, Versicherten-Nr.) • Angaben zum Kostenträger bzw. (Krankenkasse, Kosten- trägerkennung) das Ausstellungsdatum, Angaben zur verordnenden Zahnärztin oder zum verordnenden Zahnarzt (Vertragszahnarzt-Nr.) • Ausstellungsdatum kann die Behandlung nicht begonnen werden. Korrekturen und/oder Ergänzungen können ausschließlich arztseitig zahnarztseitig mit erneuter Arztunterschrift er- neuter Zahnarztunterschrift und Datumsangabe erfolgen. Handschriftliche Änderungen/Ergänzungen der Versichertennummer, des Status, der Kostenträgerkennung (diese sind der gültigen vorgelegten eGK zu entnehmen, der Betriebsstättennummer der Ärztin oder des Arztes und der „Arztnummer“ (LANR = lebenslange Arztnummer) durch den Leistungerbringer sind zulässig. Die fehlende Arzt-/Betriebstättennummer sind vom Leistungserbringer aus dem Stempel der Ärztin oder des Arztes zu übernehmen. Die Änderung/Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen. In der Blankoformularbedruckung (Muster 13E) ist bei fehlerhaften/fehlerhaften oder fehlenden Angaben zur oder zum Versicherten, zum Kostenträger Kos- tenträger und zu der zur verordnenden Ärztin Zahnärztin oder zu dem verordnenden Arzt zum ver- ordnenden Zahnarzt eine nachträgliche Korrektur nicht möglich, es ist eine neue Verordnung auszustellen.2 Korrekturzeitpunkt Erforderliche Korrekturen müssen vor Einreichung der Abrechnung erfolgt seinauszudrucken.

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Samples: www.azh.de