Common use of Personalkommission Clause in Contracts

Personalkommission. 1 Eine Personalkommission (nachstehend «Kommission» ge- nannt) wird in allen Betrieben eingesetzt, sofern dies vom Personalbestand her begründet ist (grundsätzlich bei mehr als 50 Arbeitnehmern) oder von der Mehrheit des Personals verlangt oder von der Betriebsleitung vorgeschlagen wird.

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Samples: gav-service.ch, cpih.ch

Personalkommission. 1 Eine Personalkommission (nachstehend «Kommission» ge- nanntgenannt) wird in allen Betrieben eingesetzt, sofern dies vom Personalbestand her begründet ist (grundsätzlich bei mehr als 50 Arbeitnehmern) oder von der Mehrheit des Personals verlangt oder von der Betriebsleitung vorgeschlagen vorgeschla- gen wird.

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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch

Personalkommission. 1 Eine Personalkommission (nachstehend «Kommission» ge- nanntgenannt) wird in allen Betrieben eingesetzt, sofern dies vom Personalbestand her begründet ist (grundsätzlich bei mehr als 50 Arbeitnehmern) oder von der Mehrheit des Personals verlangt oder von der Betriebsleitung vorgeschlagen vorge- schlagen wird.

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Samples: cpih.ch

Personalkommission. 1 Eine Personalkommission (nachstehend «Kommission» ge- nanntgenannt) wird in allen Betrieben eingesetzt, sofern dies vom Personalbestand her begründet ist (grundsätzlich bei mehr als 50 Arbeitnehmern) oder von der Mehrheit des Personals verlangt oder von der Betriebsleitung Betriebs- leitung vorgeschlagen wird.

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Samples: cpih.ch