Betriebliche Mitwirkung. 1 Die Arbeitgeberin unterstützt und fördert die betriebliche Mitwirkung.
Betriebliche Mitwirkung. 1An Standorten mit mindestens 50 Mitarbeitenden können die Mitarbei- tenden aus ihren Reihen eine Personalkommission (PeKo) bilden. Die PeKo konstituiert sich selbst. Sie umfasst mindestens drei und maximal sieben Mitglieder. Die PeKo kann die Arbeitgeberin unter Angabe der Traktanden um gemeinsame Besprechungen ersuchen. 2Die Arbeitnehmervertretung kann ihre Tätigkeit während der Arbeitszeit ausüben, wenn die Wahrnehmung ihrer Aufgabe es erfordert und ihre Berufsarbeit es zulässt. Die Arbeitgeberin stellt die erforderliche Infrastruk- tur innerhalb des Standortes zur Verfügung.
Betriebliche Mitwirkung. 1 An Standorten mit mindestens 50 Mitarbeitenden können die Mitarbeitenden aus ihren Reihen eine Personalkommission (PEKO) bilden. Die PEKO konstituiert sich selbst. Sie umfasst mindestens drei und maximal sieben Mitglieder. Die PEKO kann die Arbeitgeberin unter Angabe der Traktanden um gemeinsame Bespre- chungen ersuchen.
Betriebliche Mitwirkung. 1 Die ANV ist die Trägerin der Mitwirkung der Mitarbeitenden in allen betrieblichen Fragen.
Betriebliche Mitwirkung. 1 Die Vertragsparteien fördern die betriebliche Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Betriebliche Mitwirkung. 1Die Arbeitgeberin unterstützt und fördert die betriebliche Mitwirkung. 2An Standorten mit mindestens 50 Mitarbeitenden können die Mitarbeitenden aus ihren Reihen eine Personalkommission (PEKO) bilden. An Standorten mit weniger als 50 Mitarbeitenden kann im Einverständnis mit der Arbeitgeberin eine PEKO gegründet werden. Die PEKO konstituiert sich selbst. Sie umfasst mindestens drei Mitglieder. Die PEKO kann die Arbeitgeberin unter Angabe der Traktanden um gemeinsame Besprechungen ersuchen. 3Die Arbeitnehmervertretung kann ihre Tätigkeit während der Arbeitszeit ausüben, wenn die Wahrnehmung ihrer Aufgabe es erfordert und ihre Berufsarbeit es zulässt. Die Freistellung beträgt maximal 10% eines Vollzeit- pensums. Die PEKO Mitglieder verpflichten sich, über die beanspruchte Freistellungszeit und die vorgenommenen Aktivitäten Auskunft zu geben. Die Arbeitgeberin stellt die erforderliche Infrastruktur innerhalb des Standortes zur Verfügung. 4Den Mitarbeitenden dürfen aufgrund ihrer betrieblichen Mitwirkung keine Nachteile erwachsen. Es gelten die Schutzbestimmungen gemäss Ziff. 4.2 Vereinbarung «Dach-GAV».
Betriebliche Mitwirkung. 1Die Vertragsparteien fördern die betriebliche Mitwirkung. 2Mit der betrieblichen Mitwirkung sollen folgende Ziele erreicht werden:
Betriebliche Mitwirkung. 5.5 5.6 Homeoffice und Arbeiten in Hubs 5.6
Betriebliche Mitwirkung. 5.7 Gesamtarbeitsvertrag 1. Abschnitt Allgemeine und schuldrechtliche Bestimmungen
Betriebliche Mitwirkung. 57. Grundsatz Motivierte, zufriedene und verantwortungsvolle Mitarbeitende bilden das Rückgrat der RhB und tragen wesentlich zum Un- ternehmenserfolg bei. Die betriebliche Mitwirkung ist eines der Mittel, welches dies fördert.