Personalkommission. 1 Die Personalkommission ist zur umfassenden Wahrung der gemeinsamen Interessen aller von ihr vertretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen legitimiert und nimmt deren Mitwirkungs- rechte wahr. 2 Die Personalkommission setzt sich in Abhängigkeit von Grösse und Struktur des Unternehmens aus 3–20 ordentlichen Mitgliedern und in der Regel min- destens gleich vielen Ersatzmitgliedern zusammen. Sie konstituiert sich selbst und wählt aus ihrer Mitte eine Präsidentin oder einen Präsidenten so- wie eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten, sofern deren Xxxx nicht unmittelbar durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt. Die Mit- glieder der Personalkommission sind auf die Dauer von 4 Jahren gewählt; die Amtsdauer beginnt jeweils am 1. Juli. Wiederwahl ist möglich. 3 Durch die Bildung von Wahlkreisen wird gewährleistet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Unternehmensbereiche angemessen in der Personalkommission vertreten sind. 4 Die Mitglieder der Personalkommission werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens gewählt.
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Samples: Landes Gesamtarbeitsvertrag (L Gav) Für Die Migros Gruppe, Landes Gesamtarbeitsvertrag (L Gav)
Personalkommission. 1 Die Personalkommission ist zur umfassenden Wahrung der gemeinsamen Interessen aller von ihr vertretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mitarbeitenden gegenüber dem Unternehmen Unter- nehmen legitimiert und nimmt deren Mitwirkungs- rechte Mitwirkungsrechte wahr.
2 Die Personalkommission setzt sich in Abhängigkeit von Grösse und Struktur Struk- tur des Unternehmens aus 3–20 ordentlichen Mitgliedern und in der Regel min- destens mindestens gleich vielen Ersatzmitgliedern zusammen. Sie konstituiert sich selbst und wählt aus ihrer Mitte eine Präsidentin oder einen Präsidenten so- wie Präsiden- ten sowie eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten, sofern deren Xxxx nicht unmittelbar durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mitarbeitenden erfolgt. Die Mit- glieder Mitglieder der Personalkommission sind auf die Dauer von 4 Jahren gewählt; die Amtsdauer Amts- dauer beginnt jeweils am 1. Juli. Wiederwahl ist möglich.
3 Durch die Bildung von Wahlkreisen (wo sinnvoll) wird gewährleistet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mitarbeitenden aller Unternehmensbereiche angemessen in der Personalkommission vertreten sind.
4 Die Mitglieder der Personalkommission werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mitarbeitenden des Unternehmens gewählt.
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Samples: Landes Gesamtarbeitsvertrag (L Gav)
Personalkommission. 1 Die Personalkommission ist zur umfassenden Wahrung der gemeinsamen Interessen aller von ihr vertretenen Mitarbeiterinnen Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Unternehmen legitimiert und nimmt deren Mitwirkungs- rechte Mitwirkungsrechte wahr.
2 Die Personalkommission setzt sich in Abhängigkeit von Grösse und Struktur des Unternehmens aus 3–20 ordentlichen ordent- lichen Mitgliedern und in der Regel min- destens mindestens gleich vielen Ersatzmitgliedern zusammen. Sie konstituiert sich selbst und wählt aus ihrer Mitte eine Präsidentin oder einen Präsidenten so- wie Präsi- denten sowie eine Vizepräsidentin oder einen VizepräsidentenVizepräsi- denten, sofern deren Xxxx nicht unmittelbar durch die Mitarbeiterinnen Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt. Die Mit- glieder Mitglieder der Personalkommission Per- sonalkommission sind auf die Dauer von 4 Jahren gewählt; die Amtsdauer beginnt jeweils am 1. Juli. Wiederwahl ist möglich.
3 Durch die Bildung von Wahlkreisen wird gewährleistet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Unternehmensbereiche Unterneh- mensbereiche angemessen in der Personalkommission vertreten sind.
4 Die Mitglieder der Personalkommission werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens gewählt.
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Samples: Landes Gesamtarbeitsvertrag