Personalvorsorge Musterklauseln

Personalvorsorge. 23.1 Die Arbeitgeber versichern ihre Mitarbeitenden nach den Normen des BVG gegen die wirtschaftlichen Folgen von Xxxxx, Invalidität und Tod.
Personalvorsorge. Aufgehoben im September 2018.
Personalvorsorge. 28.1 Die Personalvorsorge ist obligatorisch und richtet sich nach dem Reglement des BVG des AGVS sowie den Bestimmungen der Sektion.
Personalvorsorge. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber errichten für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf versiche- rungsmässiger Grundlage einen genügenden beruflichen Vorsorgeschutz mit rechtsverbindlichen Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod. Im übrigen gelten das BVG und die weiteren Erlasse, insbesondere das Frei- zügigkeitsgesetz.
Personalvorsorge. Die Arbeitgeber errichten für ihre Arbeitnehmer auf versicherungsmässiger Grundlage einen genügenden beruflichen Vorsorgeschutz mit rechtsverbindlichen Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod. Im Übrigen gelten das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 25. Juni 1982 (BVG) und die weiteren Erlasse, insbesondere das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 17. Dezember 1993 (Freizügigkeitsgesetz, FZG).
Personalvorsorge. Die Arbeitgeber errichten für ihre Arbeitnehmer auf versicherungsmässiger Grundlage einen genügenden beruflichen Vorsorgeschutz mit rechtsverbindlichen Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod. Im Übrigen gelten das Bundesgesetz über die berufliche Al- ters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 25. Juni 1982 (BVG) und die weiteren Erlasse, insbesondere das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Al- ters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 17. Dezember 0000 (Xxxxxxxxxxxxxxxx- xxxx, XXX). eine Notlage versetzt würde, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf folgende Abgangs- entschädigung: – Kaufmännische und kaufmännisch-technische Angestellte: im 11. bis 15. Dienstjahr 3 Monatslöhne im 16. bis 20. Dienstjahr 6 Monatslöhne im 21. bis 25. Dienstjahr 12 Monatslöhne im 26. bis 30. Dienstjahr 15 Monatslöhne ab dem 31. Dienstjahr 18 Monatslöhne – Verkaufspersonal im Detailhandel: im 11. bis 15. Dienstjahr 1 Monatslohn im 16. bis 20. Dienstjahr 2 Monatslöhne im 21. bis 25. Dienstjahr 4 Monatslöhne im 26. bis 30. Dienstjahr 6 Monatslöhne ab dem 31. Dienstjahr 8 Monatslöhne
Personalvorsorge. 329–329 f 329–329 e 330–330 a 330–330 b 331–331 e 331–331 f 333–333 a
Personalvorsorge. Die Personalvorsorge richtet sich nach dem Reglement der Der Arbeitnehmer hat Anrecht auf nachstehende Vergütung/Entschädigung für: Sicherheitsausrüstung 🞎 pauschal CHF 🞎 wird zur Verfügung gestellt ……………………………………………………. 🞎 pauschal CHF 🞎 wird zur Verfügung gestellt
Personalvorsorge. Die Gruppe unterhält sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Pläne. Beitragsorientierte Pläne sind Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (einen Fonds) entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zah- lung darüber hinausgehender Beiträge verpflichtet ist, wenn der Fonds nicht über ausreichende Vermö- genswerte verfügt, um alle Leistungen in Bezug auf Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer in der Berichtsperi- ode und früheren Perioden zu erbringen. Alle übrigen Pläne gelten als leistungsorientierte Pläne. Für den obligatorischen Teil bis zu einer versicherten Lohnsumme von TCHF 147 sind die Mitarbeiter in der Schweiz bei einer Sammelstiftung angeschlossen. Dieser Plan wird als leistungsorientierte Vorsorge ge- mäss IAS 19 bilanziert. Der die versicherte Lohnsumme von TCHF 147 übersteigende, ausserobligatorische Teil ist bei einer Sammelstiftung für die ausserobligatorische berufliche Vorsorge versichert. Dieser Plan wird nicht als leistungsabhängiger Vorsorgeplan bilanziert, da eine aktuarische Bewertung gemäss IAS 19 aufgrund der Risikostruktur zu keinen nennenswerten Anpassungen führen würde (Anlagerisiko vollum- fänglich beim Arbeitnehmer, Langlebigkeitsrisiko wird im Wesentlichen durch die Stiftung getragen, keine vertraglichen oder faktischen Nachschussverpflichtungen). Alle Mitarbeiter in Deutschland fallen unter einen beitragsorientierten, staatlichen Plan. Peach Property Group (Deutschland) AG bietet keine betriebliche Altersvorsorge an. Die Beiträge des Arbeitgebers werden in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Es bestehen keine Ansprüche der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber. Die für leistungsorientierte Vorsorgepläne in der Bilanz erfasste Verpflichtung entspricht dem Barwert der Anwartschaft (Defined Benefit Obligation/DBO) am Ende der Berichtsperiode abzüglich des beizulegenden Zeitwerts der Planaktiven. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird mindestens jährlich von einem unabhängigen Aktuar unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) berechnet. Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität abgezinst werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathe- matischer Annahmen basieren, werden über die Ges...
Personalvorsorge. 1 Die Arbeitgeber versichern ihre Angestellten gegen die Risiken von Xxxxx, Invalidität und Tod mindestens gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982.