Personalüberlassung Musterklauseln

Personalüberlassung. (1) Das auf Basis des Werkvertrages für die ASFINAG tätige Personal des Lan- des wird in der Betriebsgesellschaft „ASFINAG Autobahn Service GmbH Nord“ gegen Kostenersatz weiterbeschäftigt (Personalüberlassung). Zum Stichtag 1. Oktober 2004 traf dies auf 92 Bedienstete zu; davon waren 67 in handwerklicher Verwendung (VB II), 14 Beamte und 11 Vertragsbedienstete (VB I). Nachbesetzungen nach dem 1. Februar 2005 sind nur im Einverneh- men mit der ASFINAG durchzuführen. Zum Prüfungszeitpunkt war ein „Personalüberlassungsvertrag“ in Ausarbei- tung. Darin ist vorgesehen, dass die ASFINAG dem Land für die überlasse- nen Bediensteten die Gehälter, Sonderzahlungen, Zulagen und Nebenbezü- ge in der jeweils gültigen Fassung des Kollektivvertrages sowie die Dienst- geberbeiträge (Sozialversicherung) refundiert. Weiters werden seitens des Landes verschiedene Forderungen an die ASFINAG erhoben. Dabei ist ins- besondere jene um einen Beitrag zu den künftigen Pensionslasten für über- lassene Beamte hervorzuheben; das Ausmaß dafür beträgt 33,1 % der Ak- tivbezüge. Die Personalüberlassung erfolgt auf Dauer. Abgänge verringern die Anzahl der überlassenen Bediensteten endgültig. Der Vertragsentwurf enthält eine Bestimmung, wonach eine vorzeitige Beendigung der Personalüberlassung möglich ist (Kündigung des Personalüberlassungsvertrages). Über die Dauer der Kündigungsfrist lag zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Landesrech- nungshof noch keine Einigung vor. Das Land Salzburg ermächtigt die Betriebsgesellschaft, den Landesbediens- teten alle Weisungen zu erteilen, die für den Arbeitseinsatz notwendig oder sinnvoll sind. Die Diensthoheit bleibt beim Land.
Personalüberlassung. Die sapeur GmbH überlässt an ihre Kunden („Entleiher“) überwiegend Personal aus dem Hotel- und Gastronomiebereich (insbesondere Köche und Küchenpersonal, Service- und Bankettkräfte, Barpersonal etc.). Die sapeur GmbH stellt den Kunden ihre Mitarbeiter vorübergehend zur Verfügung. Für diesen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (ANÜ-Vertrag) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen des Kunden. Im Zweifel, ist die Aufnahme der Tätigkeit der Mitarbeiter beim Kunden als Anerkenntnis der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzusehen. Die sapeur GmbH ist Arbeitgeberin der überlassenen Mitarbeiter. Diese stehen in keiner vertraglichen Beziehung zum Kunden. Alle wesentlichen Merkmale der Tätigkeit sowie etwaige neue Dispositionen sind ausschließlich mit der sapeur GmbH zu vereinbaren. Die sapeur GmbH wird auf die besonderen Verhältnisse des Betriebes und die Wünsche der Kunden Rücksicht nehmen, soweit dies möglich ist. Die sapeur GmbH ist berechtigt, aus organisatorischen Gründen Mitarbeiter abzuberufen und die Erledigung der Arbeiten anderen Mitarbeitern zu übertragen.
Personalüberlassung. (1) Folgende Beschäftigungsvolumina des nachstehenden Stellenplans werden ab 01.01.2012 weiterhin im Wege der vereinbarten einmaligen Personalüberlassung dem Xxxxxx zur Verfügung gestellt und somit unmittelbar über den öffentlichen Personalhaushalt des Amtes finanziert:

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.