Common use of personelle Ausstattung/Qualifikation des Personals Clause in Contracts

personelle Ausstattung/Qualifikation des Personals. Im Leistungsangebot wird folgendes Personal vorgehalten: Personalschlüssel: LBGR 1 Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (gilt für WfbM) 1,0 : 13 Betreuungskräfte (gilt für Tagesförderstätte) 1,0 : 13 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 LBGR 2 Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (gilt für WfbM) 1,0 : 12 Betreuungskräfte (gilt für Tagesförderstätte) 1,0 : 12 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 LBGR 3 Betreuungskräfte *) 1,0 : 9,5 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 LBGR 4 Betreuungskräfte *) 1,0 : 4,7 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 LBGR 5 Betreuungskräfte *) 1,0 : 3 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 *) davon Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung mindestens 1 : 12 (gilt nur für WfbM) Die Fachkräfte müssen eine der nachstehenden Qualifikationen aufweisen. Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (§ 9 Abs. 3 der WVO) Facharbeiter, Gesellen oder Meister mit einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung in Industrie oder Handwerk mit einer sonderpädagogischen Zusatzqualifikation Gleichgestellte Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen nach dem Anerkennungsrecht der Arbeitsverwaltung Betreuungskräfte: Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (§ 9 Abs. 3 der WVO) Erzieher / Erzieherinnen Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerinnen Vergleichbare Qualifikationen Personen, die nach bisheriger langjähriger Tätigkeit als Betreuungskraft über die erforderliche Befähigung verfügen Xx xxx XXXX 0 bis 5: Sonstige Kräfte (maximal 20%). Ausgeschlossen hiervon sind Personen, die im Rahmen von Freiwilligendiensten beschäftigt sind. Sozialpädagogische Fachkräfte Sozialarbeiter / Sozialarbeiterinnen Sozialpädagogen / Sozialpädagoginnen Pädagogen / Pädagoginnen Heilpädagogen / Heilpädagoginnen Vergleichbare Qualifikationen Übergreifender Fachdienst (z.B.) Betriebsarzt / Betriebsärztin Psychologen / Psychologinnen Ergotherapeuten / Ergotherapeutinnen Physiotherapeuten / Physiotherapeutinnen Gesundheits- und Krankenpfleger / Gesundheits- und Krankenpflegerinnen Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerinnen Vergleichbare Qualifikationen Auf die Verpflichtung nach § 124 Abs. 2 SGB IX wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen.

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personelle Ausstattung/Qualifikation des Personals. Im Leistungsangebot In der Werkstatt wird folgendes Personal vorgehalten: Personalschlüssel: LBGR 1 Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (gilt für WfbM) 1,0 : 13 Betreuungskräfte (gilt für Tagesförderstätte) 1,0 : 13 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 LBGR 2 Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (gilt für WfbM) 1,0 : 12 Betreuungskräfte (gilt für Tagesförderstätte) 1,0 : 12 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 LBGR 3 Betreuungskräfte *) 1,0 : 9,5 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 LBGR 4 Betreuungskräfte *) 1,0 : 4,7 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 LBGR 5 Betreuungskräfte *) 1,0 : 3 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 *) davon Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung mindestens 1 : 12 (gilt nur für WfbM) Die Fachkräfte müssen eine der nachstehenden Qualifikationen aufweisen. Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (§ 9 Abs. 3 der WVO) Facharbeiter, Gesellen oder Meister mit einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung in Industrie oder Handwerk mit einer sonderpädagogischen Zusatzqualifikation Gleichgestellte Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen nach dem Anerkennungsrecht der Arbeitsverwaltung Betreuungskräfte: Betreuungskräfte Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (§ 9 Abs. 3 der WVO) Erzieher / Erzieherinnen Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerinnen Vergleichbare Qualifikationen Personen, die nach bisheriger langjähriger Tätigkeit als Betreuungskraft über die erforderliche Befähigung verfügen Xx xxx XXXX 0 bis 5: Sonstige Kräfte (maximal 20%). Ausgeschlossen hiervon sind Personen, die im Rahmen von Freiwilligendiensten beschäftigt sind. Sozialpädagogische Fachkräfte Sozialarbeiter / Sozialarbeiterinnen Sozialpädagogen / Sozialpädagoginnen Pädagogen / Pädagoginnen Heilpädagogen / Heilpädagoginnen Vergleichbare Qualifikationen Übergreifender Fachdienst (( z.B.) Betriebsarzt / Betriebsärztin Psychologen / Psychologinnen Ergotherapeuten / Ergotherapeutinnen Physiotherapeuten / Physiotherapeutinnen Gesundheits- und Krankenpfleger / Gesundheits- und Krankenpflegerinnen Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerinnen Vergleichbare Qualifikationen Auf die Verpflichtung nach § 124 Abs. 2 SGB IX wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen.

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Samples: www.paritaetischer.de

personelle Ausstattung/Qualifikation des Personals. Im Leistungsangebot wird folgendes Personal vorgehalten: Personalschlüssel: LBGR 1 Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung Berufsför- derung (gilt für WfbM) 1,0 : 13 Betreuungskräfte (gilt für TagesförderstätteTagesförder- stätte) 1,0 : 13 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 LBGR 2 Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung Berufsför- derung (gilt für WfbM) 1,0 : 12 Betreuungskräfte (gilt für TagesförderstätteTagesförder- stätte) 1,0 : 12 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 LBGR 3 Betreuungskräfte *) 1,0 : 9,5 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 LBGR 4 Betreuungskräfte *) 1,0 : 4,7 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 LBGR 5 Betreuungskräfte *) 1,0 : 3 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 *) davon Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung mindestens 1 : 12 (gilt nur für WfbM) Die Fachkräfte müssen eine der nachstehenden Qualifikationen aufweisen. Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (§ 9 Abs. 3 der WVO) Facharbeiter, Gesellen oder Meister mit einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung Berufserfah- rung in Industrie oder Handwerk mit einer sonderpädagogischen Zusatzqualifikation Gleichgestellte Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen nach dem Anerkennungsrecht der Arbeitsverwaltung Ar- beitsverwaltung Betreuungskräfte: Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (§ 9 Abs. 3 der WVO) Erzieher / Erzieherinnen Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerinnen Vergleichbare Qualifikationen Personen, die nach bisheriger langjähriger Tätigkeit als Betreuungskraft über die erforderliche Befähigung verfügen Xx xxx XXXX 0 bis 5: Sonstige Kräfte (maximal 20%). Ausgeschlossen hiervon sind Personen, die im Rahmen von Freiwilligendiensten beschäftigt sind. Sozialpädagogische Fachkräfte Sozialarbeiter / Sozialarbeiterinnen Sozialpädagogen / Sozialpädagoginnen Pädagogen / Pädagoginnen Heilpädagogen / Heilpädagoginnen Vergleichbare Qualifikationen Übergreifender Fachdienst (z.B.) Betriebsarzt / Betriebsärztin Psychologen / Psychologinnen Ergotherapeuten / Ergotherapeutinnen Physiotherapeuten / Physiotherapeutinnen Gesundheits- und Krankenpfleger / Gesundheits- und Krankenpflegerinnen Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerinnen Vergleichbare Qualifikationen Auf die Verpflichtung nach § 124 Abs. 2 SGB IX wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesenhin- gewiesen.

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Samples: Rahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Zur Erbringung Von Leistungen Der Eingliederungshilfe in Niedersachsen

personelle Ausstattung/Qualifikation des Personals. Im Leistungsangebot In der Werkstatt wird folgendes Personal vorgehalten: Personalschlüssel: LBGR 1 Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (gilt für WfbM) Be- rufsförderung Sozialpädagogische Fachkräfte übergreifender Fachdienst 1,0 : 13 Betreuungskräfte (gilt für Tagesförderstätte) 1,0 : 13 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 LBGR 2 Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (gilt für WfbM) 1,0 : 12 Betreuungskräfte (gilt für Tagesförderstätte) Be- rufsförderung 1,0 : 12 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 LBGR 3 Betreuungskräfte *) 1,0 : 9,5 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 LBGR 4 Betreuungskräfte *) 1,0 : 4,7 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 LBGR 5 Betreuungskräfte *) 1,0 : 3 Sozialpädagogische Fachkräfte 1,0 : 120 übergreifender Fachdienst 1,0 : 200 *) davon Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung mindestens 1 : 12 (gilt nur für WfbM) Die Fachkräfte müssen eine der nachstehenden Qualifikationen aufweisen. Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (§ 9 Abs. 3 der WVO) Facharbeiter, Gesellen oder Meister mit einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung Berufserfah- rung in Industrie oder Handwerk mit einer sonderpädagogischen Zusatzqualifikation Gleichgestellte Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen nach dem Anerkennungsrecht der Arbeitsverwaltung Betreuungskräfte: Ar- beitsverwaltung Betreuungskräfte • Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung (§ 9 Abs. 3 der WVO) Erzieher / Erzieherinnen Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerinnen Vergleichbare Qualifikationen Personen, die nach bisheriger langjähriger Tätigkeit als Betreuungskraft über die erforderliche Befähigung verfügen Xx xxx XXXX 0 • In den LBGR 3 bis 5: Sonstige Kräfte (maximal 20%). Ausgeschlossen hiervon sind Personen, die im Rahmen von Freiwilligendiensten beschäftigt sind. Sozialpädagogische Fachkräfte Sozialarbeiter / Sozialarbeiterinnen Sozialpädagogen / Sozialpädagoginnen Pädagogen / Pädagoginnen Heilpädagogen / Heilpädagoginnen Vergleichbare Qualifikationen Übergreifender Fachdienst (( z.B.) Betriebsarzt / Betriebsärztin Psychologen / Psychologinnen Ergotherapeuten / Ergotherapeutinnen Physiotherapeuten / Physiotherapeutinnen Gesundheits- und Krankenpfleger / Gesundheits- und Krankenpflegerinnen Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerinnen Vergleichbare Qualifikationen Auf die Verpflichtung nach § 124 Abs. 2 SGB IX wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesenhin- gewiesen.

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Samples: Rahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Zur Erbringung Von Leistungen Der Eingliederungshilfe in Niedersachsen