Strukturqualität Musterklauseln

Strukturqualität. Die Strukturqualität beschreibt die Möglichkeit des Therapeuten, aufgrund seiner individuellen Qualifikation, im Rahmen seines Arbeitsfeldes und unter Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur qualitativ hochwertige Therapieleistungen zu erbringen. Die Strukturqualität umfasst insbesondere die organisatorischen, personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für das Therapiegeschehen.
Strukturqualität. Die Strukturqualität umfasst die organisatorischen, personellen, räumlichen und sächlichen Vo- raussetzungen für die Erbringung der Leistungen gem. des Ergänzungsvertrages nach § 134a SGB V.
Strukturqualität. Notwendige Ausstattung jeder für DMP gemeldeten Betriebsstätte: - Ein separater Schulungsraum muss Einzel- und Gruppenschulungen ermöglichen. - Curricula und Medien der angebotenen Schulung müssen vorhanden sein. Qualifikation des Leistungserbringers, ggf. auch durch angestellte Ärzte nachzuweisen: - Der Leistungserbringer hat die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die ihn zur Durchführung der o. g. Schulung qualifiziert, gegenüber der KVS - persönlich oder durch angestellte Ärzte - nachzuweisen Qualifikation des nichtärztlichen Personals - Das nichtärztliche Personal hat die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die es zur Durchführung der o.g. Schulung qualifiziert, nachzuweisen.
Strukturqualität. 1. Vorhalten angemessener räumlicher Rahmenbedingungen, vor allem barrierefreie Räume und behinderungsgerechte Förderplätze
Strukturqualität. Die Strukturqualität beschreibt die für die Gewährleistung der Prozess- und Ergebnisqualität erforderlichen Rahmenbedingungen. Hierzu zählen neben der sächlichen und personellen Ausstattung sowie den betriebsnotwendigen Anlagen des Leistungserbringers Festlegungen in der Leistungsvereinbarung und/oder dem Fachkonzept insbesondere zu - Zielgruppe, Leistungsangebot und Ort der Leistungserbringung, - Möglichkeiten der Kontaktaufnahme sowie räumliche und zeitliche Erreichbarkeit des Leistungserbringers insbesondere in Krisensituationen der leistungsberechtigten Person, - Organisations- und Leitungsstruktur, - Besetzung und Qualifikation des Personals, - Mitarbeiterberatung, Mitarbeiterbesprechungen, - sozialräumlicher sowie trägerübergreifender und interdisziplinärer Netzwerkarbeit. Die Kriterien im Einzelnen sind in der jeweiligen Rahmenleistungsbeschreibung aufgeführt.
Strukturqualität. Die Leistung wird durch geeignete Fachkräfte des Leistungserbringers erbracht. - Für jeden Einzelfall wird eine Vereinbarung über Rechte und Pflichten zwischen dem Leistungsberechtigten, der Pflegefamilie und dem Leistungserbringer geschlossen. Die Kontinuität in der Beratung und Unterstützung wird durch den Leistungserbringer sichergestellt. Sie erfolgt im Bezugspersonensystem. Im Verhinderungsfall ist eine Vertretung sicherzustellen. - Die Kontakte zwischen Leistungserbringer, Kind/Jugendlichen und Pflegefamilien orientieren sich am konkreten Bedarf. Diese sollen in der Regel jedoch mindestens einmal im Monat erfolgen. - Der Leistungserbringer hat seinen Sitz in der Region und ist in der Lage, die Pflegefamilie in der Regel im Zeitraum innerhalb einer Stunde zu erreichen und ist jederzeit telefonisch erreichbar. - Krisenintervention wird sichergestellt. - Der Leistungserbringer ist in der regionalen Angebotsstruktur vernetzt. - In einer Pflegefamilie soll in der Regel nur ein Pflegekind leben. In begründeten Fällen können maximal zwei Pflegekinder in einer Pflegefamilie leben.
Strukturqualität. Notwendige Ausstattung jeder für DMP gemeldeten Betriebsstätte: - Ein separater Schulungsraum muss Einzel- und Gruppenschulungen ermöglichen. - Curricula und Medien der angebotenen Schulung müssen vorhanden sein. Qualifikation des Leistungserbringers, ggf. auch durch angestellte Ärzte nachzuweisen: - Der Leistungserbringer hat die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die ihn zur Durchführung der o. g. Schulung qualifiziert, gegenüber der KVS - persönlich oder durch angestellte Ärzte - nachzuweisen. Qualifikation des nichtärztlichen Personals - Das nichtärztliche Personal hat die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung, die es zur Durchführung der o.g. Schulung qualifiziert, nachzuweisen. - Mindestens ein/e Diabetesassistent/in DDG oder mindestens ein/e Diabetesberater/in DDG in einer Festanstellung (gilt nicht für Abrechnungsnummer 99345A / 99346A / 99345S) - Eine Unterrichtseinheit (UE) stellt in der Regel einen Zeitraum von 90 Minuten dar. Ausnahmen sind bei der jeweiligen Schulung benannt. Die vollen Unterrichtseinheiten (UE) gelten für unge- schulte Patienten. Die Vertragsärzte bestätigen anhand eines vorgegebenen Feldes auf dem Schulungsnachweis (Anlage 14) den Schulungsstand des Patienten. - Der Abschluss für ein Schulungs- und Behandlungsprogramm oder eine genehmigte Nachschu- lung muss innerhalb eines Krankheitsfalls, gerechnet ab dem Datum der ersten Schulungsein- heit, erfolgen. Bei akkreditierten Schulungs-und Behandlungsprogrammen, die einen Zeitrah- men vorgeben, soll die Schulung innerhalb dieses Zeitraums erfolgen. - Nachschulungen für ein bereits durchgeführtes Schulungs- und Behandlungsprogramm bedür- fen der Begründung sowie einer Genehmigung durch die Gemeinsame Einrichtung und können frühestens nach Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung des vorangegangenen identischen Schulungsprogramms beantragt werden. Die Beantragung einer Nachschulung soll frühestens 3 Monate vor Beginn der beabsichtigten Nachschulung erfolgen. Der Schulungsbeginn einer ge- nehmigten Nachschulung hat unverzüglich nach der Genehmigung zu erfolgen. - Während der Durchführung der Schulungen muss die individuelle Insulindosisanpassung be- sprochen werden (außer Hypertonieschulung Abrechnungsnummer 99345A / 99346A). Eine 24- Stunden-Erreichbarkeit des ärztlichen Personals muss in diesem Zeitraum sichergestellt sein. - Angehörige der Patienten können ohne zusätzliches Honorar mitgeschult werden. - In Einzelfällen (Sprachbarriere, Gehörlose oder stark sehbehin...
Strukturqualität. Strukturqualität beschreibt die strukturellen Rahmenbedingungen, die eine Leistungserbringung ermöglichen. Die jeweiligen Merkmale zur Strukturqualität leiten sich im Wesentlichen aus den Leistungsbeschreibungen ab. Ferner erfordert die Weiterentwicklung der Trägerstrukturen und -organisationen der Leistungserbringer gezielte Führungs- und Personalprozesse.
Strukturqualität. Die Strukturqualität definiert die personelle, räumliche und sächliche Ausstattung einer Einrichtung, den Standort und ihre Vernetzung im regionalen Hilfesystem. ⮚ Vorzuhaltendes Personal im Hinblick auf vereinbarte Quantität und Qualität (formaler Ausbildungsabschluss, Mitarbeiter ohne formale Ausbildung etc.) unter Berücksichtigung des betreuten Klientels: o Für notwendige Leitungs- und Verwaltungsaufgaben steht entsprechend fachlich qualifiziertes Personal im Umfang von 0,1 Vollzeitkraft Leitung und 0,1 Vollzeitkraft Verwaltung pro kalkulatorischer 1,0 Vollzeitkraft pädagogischer Betreuung zur Verfügung. o Zur Leistungserbringung der ambulanten Betreuung werden als Fachkräfte vom Leistungserbringer eingesetzt: • Diplom-Sozialarbeiter / Diplom-Sozialarbeiterinnen • Diplom-Sozialpädagogen / Diplom-Sozialpädagoginnen • Master of Arts – Soziale Arbeit • Bachelor of Arts – Soziale Arbeit • Diplom-Heilpädagogen / Diplom-Heilpädagoginnen • Erzieher / Erzieherinnen Es wird eine Fachkraftquote von 100% vereinbart, der Anteil an Erziehern/Erzieherinnen beträgt max. 50% einer Vollzeitkraft pädagogischer Betreuung. o Für alle in der Einrichtung beim Leistungserbringer beschäftigten Mitarbeiter/Innen werden aktuelle Stellenbeschreibungen vorgehalten. ⮚ Qualifizierung des beschäftigten Personals: Maßnahmen zur internen und externen Qualifizierung des beschäftigten Personals (Fortbildung, Fallsupervision, Teamsitzung, Fallbesprechungen) werden nach fachlichen Maßstäben im erforderlichen, ausreichenden und angemessenen Rahmen durchgeführt. Die Einrichtungsleitung entscheidet dabei nach fachlichen Aspekten über die durchzuführenden Fortbildungen und Fallsupervisionen. Diese sollen im Wesentlichen eine fachliche Qualifizierung des Personals im Bereich Gruppenübergreifender Dienst, Erziehung und Betreuung sowie für die Leitung sicherstellen. Teamsitzung und Fallbesprechung finden regelmäßig und nach Bedarf statt. Der Leistungserbringer hält einen jährlich zu aktualisierenden Fortbildungsplan für seine Mitarbeiter/Innen vor. ⮚ Vereinbarte räumliche und sächliche Rahmenbedingungen o Der Sitz und das Büro der Einrichtung ist in 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxx- Xxxxxxx-Xxxxxx 0. o Sozialer Treffpunkt , 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxx 00 ( anteilige Nutzung für dieses Angebot/Gruppenangebot) o Es stehen die nach fachlicher Einschätzung erforderlichen Sachmittel zur Betreuung und Förderung zur Verfügung. ⮚ Vernetzung im regionalen System. Dabei u.a.: o Der Leistungserbringer verpflichtet...
Strukturqualität. Ausstattung mit qualifiziertem Personal, insbes. Dipl.- Sozialarbeiter/innen, • Dipl.-Sozialpädagogen/innen sowie Angehörige anderer für die Auf- gabe angemessen qualifizierter Berufsgruppen • Erbringung der Hilfe auf der Basis fachlich anerkannter Methoden und interdisziplinärer Ausrichtung • Feste Öffnungszeiten der Einrichtung und geregelte Erreichbarkeit • Ausstattung mit entsprechenden Räumlichkeiten (Büro, Gemein- schaftsraum, Küche, Schlafraum, Sanitäre Anlagen usw.) und ent- sprechende sächliche Ausstattung